Handyversicherung: Ist der Schutz für Ihr Smartphone sinnvoll?

Das Wichtigste kurz erklärt
- Stößt einem Smartphone oder Tablet etwas zu, übernimmt in vielen Fällen die Hausratversicherung beziehungsweise die private Haftpflichtversicherung die Kosten.
- Die Hausratversicherung springt ein, wenn Ihr eigenes Handy zum Beispiel bei einem Brand oder durch Leitungswasser beschädigt wird oder bei einem Einbruchdiebstahl entwendet wird.
- Beschädigen Sie versehentlich das Smartphone oder Tablet einer anderen Person, ist das ein Fall für Ihre Haftpflichtversicherung.
- Eine separate Handyversicherung lohnt sich normalerweise nicht – die meist hohen Beiträge können teurer als die Reparaturkosten für das Gerät sein.
In diesem Ratgeber
Welche Versicherung zahlt bei einem Handyschaden?
Werkzeug, Spielekonsole, Kamera, Musikgerät, TV und Einkaufszettel – das Handy übernimmt viele Funktionen in unserem Leben und wird meist mehrere Stunden täglich genutzt. Vor allem, wer für eines der Flaggschiffmodelle von Apple oder Samsung viel Geld ausgegeben hat, macht sich Sorgen, ob es geraubt oder beschädigt werden könnte. Denn: Schnell ist es passiert – das Smartphone fällt auf den Steinboden und das Display zerspringt. Oder das teure Gerät wird bei einem Einbruchdiebstahl entwendet.

Hausratversicherung
Die Zurich Hausratversicherung schützt Ihr Hab und Gut bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel sowie bei Einbruchdiebstahl, Raub und bei Vandalismus nach einem Einbruch mit dem Top- oder Basis-Schutz.
Welche Versicherung zahlt in welchem Schadenfall?
Hausratversicherung: Ob Ihre Hausratversicherung für einen Handyschaden einspringt, hängt von den jeweiligen Umständen und dem gewählten Tarif ab. Bei der Zurich Hausratversicherung haben Sie nur Anspruch auf Schadenersatz, wenn Ihr Smartphone oder Tablet zum Beispiel durch Feuer geschädigt wird, Wasserschäden durch Leitungswasser erleidet oder bei einem Einbruchdiebstahl entwendet wird. Der Diebstahlschutz besteht nicht bei einem sogenannten einfachen Diebstahl, wenn Sie beispielsweise ein Fenster offengelassen haben, durch das der Einbrecher ungehindert eindringen konnte.
Haftpflichtversicherung: Kommt Ihr Handy durch die Schuld einer anderen Person zu Schaden, übernimmt deren Haftpflichtversicherung die Reparaturkosten. Voraussetzung ist, dass der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde. Ebenso springt Ihre Haftpflichtversicherung im Schadenfall ein, wenn Sie versehentlich das Smartphone oder Tablet eines Dritten beschädigen. Die Erstattung der Haftpflichtversicherung bezieht sich immer auf den Zeitwert des Geräts, nicht auf den Neuwert.
Was ist eine Handyversicherung?
Als Handyversicherung fungiert häufig die Hausratversicherung, da das eigene Handy eine versicherte Sache in der Hausratversicherung ist. Somit sind Ihr Smartphone oder Tablet gegen viele Schäden oder Verlust geschützt. Auch im Urlaub ist Ihr Gerät bei einem Einbruchdiebstahl versichert. Zudem springt Ihre private Haftpflichtversicherung ein, sollten Sie aus Versehen das Handy einer anderen Person beschädigen. Eine Handyversicherung ist aber auch als separate Versicherung möglich.
Ist eine separate Handyversicherung sinnvoll?
In den meisten Fällen lohnt es sich nicht, eine separate Handyversicherung abzuschließen. Zum einen sind die Beiträge häufig hoch, sodass Sie die Reparaturkosten oft günstiger ausfallen. Zudem wird nur der Zeitwert des Geräts erstattet, der bereits im zweiten Jahr nach dem Kauf des Handys deutlich sinkt. Und eine meist begrenzte Deckungssumme kommt oft nicht an den Neuwert des Smartphones heran.
Handyschaden melden – so geht’s
In jedem Fall gilt: Melden Sie den Verlust oder Schaden des Smartphones so schnell wie möglich Ihrer Versicherung.
Dabei sollten Sie den Hergang genau schildern und möglichst auch mit Fotos belegen. Hilfreich ist es zudem, wenn Sie Zeugen benennen können, die dabei waren, als der Schaden entstanden ist.
Es kann sein, dass Sie das beschädigte Gerät der Versicherung zum Prüfen zuschicken müssen – bewahren Sie es daher so lange auf, bis die Faktenlage geklärt ist.
Bei Zurich können Sie Ihren Schaden jederzeit bequem online melden.
Diese Unterlagen sollten Sie parat haben, wenn Sie Ihrer Versicherung den Schaden melden:
- Fotos des Schadens am Gerät
- Falls das Smartphone gestohlen wurde: polizeiliche Meldung
- Kaufbeleg
- Nummer des Versicherungsscheins
Was ist der Zeitwert?
Als Zeitwert bezeichnet man den Betrag, der für die Neuanschaffung – zum Beispiel eines Smartphones – erforderlich ist. Im Gegensatz zum Neuwert wird jedoch die Wertminderung, die abhängig vom Alter und Zustand des Geräts ist, abgezogen.
Der Zeitwert berechnet sich also nachfolgender Formel:
Zeitwert = Neuwert – Wertminderung.
Bei einem Totalschaden eines Smartphones erstattet Ihnen die Versicherung im Leistungsfall den Zeitwert des Geräts.
Schadenbeispiele bei Handy und Tablet
- Überspannungsschaden: Sie haben Ihr Smartphone an das Ladekabel angeschlossen. Während des Ladevorgangs kommt es zu einem heftigen Gewitter. Bei einem Blitzeinschlag entstehen Überspannungsschäden, die Ihr Gerät schädigen. Ihre Hausratversicherung übernimmt die entstandenen Kosten für Sie.
- Fallschaden: Beim Schießen von Selfies auf dem Balkon rutscht Ihnen das Handy eines Freundes aus der Hand und fällt ein Stockwerk hinunter auf den Steinboden. Es entsteht ein Totalschaden an dem Gerät. Ihre private Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für den Schaden.
Häufige Fragen zur Handyversicherung
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