Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Das Wichtigste kurz erklärt
- Wer eine Risikolebensversicherung abschließen möchte, kommt um die Gesundheitsprüfung nicht herum. Nur so können die Kosten für die Versicherten gerecht verteilt werden.
- Existiert bereits eine Risikolebensversicherung, kann sie unter Umständen ohne erneute Gesundheitsprüfung aufgestockt werden.
- Abhängig vom Alter und der gewünschten Absicherung reicht in manchen Fällen eine vereinfachte Gesundheitsprüfung für den Abschluss einer Risikolebensversicherung aus.
In diesem Ratgeber
- Was ist die Gesundheitsprüfung bei der Risikolebensversicherung?
- Kann man eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung abschließen?
- Welche Gesundheitsfragen werden in der Gesundheitsprüfung gestellt?
- Welche Vorerkrankungen müssen nicht angegeben werden?
- Risikolebensversicherung und Extremsportarten
- Was ist der vereinfachte Fragenkatalog?
- Gesundheitsfragen sorgfältig beantworten
- Fragen und Antworten zur Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung
Was ist die Gesundheitsprüfung bei der Risikolebensversicherung?
Möchten Sie eine Risikolebensversicherung abschließen, sind Sie verpflichtet, sich der Gesundheitsprüfung zu unterziehen. Hierbei müssen Sie verschiedene Gesundheitsfragen beantworten, die sich über die letzten 5 bis 10 Jahre erstrecken. Diese beziehen sich zum Beispiel auf Vorerkrankungen, Hobbys, Größe und Gewicht.

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Die Risikolebensversicherung von Zurich sichert Sie und Ihre Lieben finanziell ab, wenn es zu schweren Erkrankungen oder einem Todesfall kommt. Die Absicherung von zwei Personen in einem Vertrag ist möglich.
Kann man eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung abschließen?
Der Abschluss einer Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung ist nicht mehr möglich. Durch die Gesundheitsprüfung wird ein Einheitstarif vermieden, dessen Beiträge um ein Vielfaches höher liegen würden. Mit den Gesundheitsfragen können die Versicherer das individuelle Risiko berücksichtigen und so günstigere Beiträge für alle Versicherten anbieten. Wenn Sie keine Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand beantworten wollen, bietet sich Ihnen die Möglichkeit, eine Sterbegeldversicherung abzuschließen. Der Versicherungsabschluss erfolgt hier ohne Gesundheitsprüfung.
Welche Gesundheitsfragen werden in der Gesundheitsprüfung gestellt?
Häufig reicht es aus, wenn Sie lediglich die Gesundheitsfragen aus dem Fragenkatalog beantworten. Je nach Gesundheitsangaben kann es zu einer Rückfrage beim Hausarzt kommen. Bei höheren Absicherungssummen könnte auch eine zusätzliche Untersuchung notwendig werden.
Unter anderem müssen Sie Fragen zu folgenden Bereichen beantworten (hier eine Auswahl):
- Infektionen (Tuberkulose, HIV, Malaria, COVID-19 etc.)
- Krebserkrankungen
- Atmungsorgane (Asthma, Lungenentzündung, chronische Bronchitis etc.)
- Verdauungsorgane (Leber, Magen, Darm etc.)
- Herz-Kreislauf-System (Bluthochdruck, Herzinfarkt, Schlaganfall etc.)
- Stoffwechsel (Schilddrüsenerkrankungen, Diabetes, erhöhtes Cholesterin etc.)
- Gelenkerkrankungen (Arthritis, Rheuma etc.)
- Harn- und Geschlechtsorgane (Blasen-, Nieren-, Unterleibserkrankungen etc.)
- Bluterkrankungen
- Psyche und Nervensystem (Depressionen, Bulimie, Migräne, Multiple Sklerose etc.)
- Krankenhausaufenthalte
Welche Vorerkrankungen müssen nicht angegeben werden?
Haben Sie Sorge, bei der Gesundheitsprüfung für die Risikolebensversicherung „durchzufallen“, können Sie beruhigt sein: Viele Vorerkrankungen spielen keine oder nur eine geringe Rolle, die sich kaum auf den Versicherungsbeitrag auswirkt. Ganz abgelehnt wird fast niemand. Um Ihren Versicherungsschutz aber später nicht zu gefährden, sollten Sie die Gesundheitsfragen unbedingt ehrlich beantworten.
Folgende Vorerkrankungen hingegen müssen Sie nicht angeben (hier eine Auswahl):
- ausgeheilte Erkältungskrankheiten
- ausgeheilte Magen-Darm-Infekte
- Kniebeschwerden
- Hörschäden
- ausgeheilte Sportverletzungen
- Sonnenallergien
- Lebensmittelunverträglichkeiten
Risikolebensversicherung und Extremsportarten
Teil des Fragenkatalogs bei der Gesundheitsprüfung für den Abschluss einer Risikolebensversicherung ist auch die Auskunft über Hobbys. Damit soll ermittelt werden, welchem Sterberisiko Sie ausgesetzt sind. Wandern, Joggen, Schwimmen – alles kein Problem. Wer aber eine Extremsportart wie Bungee-Jumping betreibt, hat ein deutlich höheres Risiko, sich zu verletzen und tödlich zu verunglücken. In diesem Fall ist es nicht möglich, eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Auch Flugsportarten werden kritisch gesehen. Welche Hobbys genau ausgeschlossen werden, kann nicht pauschal beantwortet werden und hängt auch vom gewählten Versicherer ab.
Was ist der vereinfachte Fragenkatalog?
In einigen Fällen greift der vereinfachte Fragenkatalog bei der Gesundheitsprüfung. Das bedeutet, es werden deutlich weniger Angaben abgefragt. Dies ist abhängig von der gewählten Versicherungssumme und dem Alter. Bei der Zurich Risikolebensversicherung reichen die verkürzten Gesundheitsfragen aus, wenn Sie unter 50 Jahre alt sind oder die Todesfallsumme weniger als 150.000 Euro beträgt.
Gesundheitsfragen sorgfältig beantworten
Auch wenn es verlockend erscheint, eine Angabe, die möglicherweise einen höheren Beitrag nach sich ziehen könnte, zu unterschlagen – beantworten Sie sämtliche Fragen der Gesundheitsprüfung wahrheitsgemäß. Sind Sie bei einer Vorerkrankung unsicher, ob diese angegeben werden muss, entscheiden Sie sich im Zweifel lieber für die Nennung als dagegen. Wird später bekannt, dass Sie falsche Angaben gemacht haben, riskieren Sie, dass der Versicherer Ihren Hinterbliebenen die Versicherungssumme nicht auszahlt.
Fragen und Antworten zur Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung
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