testament_850x850_2021_02

Den letzten Willen festhalten.

Erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt, ein Testament zu verfassen

Testament im Überblick

Testament ist nicht gleich Testament: Um Ihren letzten Willen festzuhalten, bieten sich Ihnen verschiedene Möglichkeiten. Hier können Sie sich darüber informieren, welche davon am besten zu Ihrer Lebenssituation passt bzw. Ihren Vorstellungen entspricht.

Testament verfassen

Das Testament verfassen

Wissenswertes rund um den letzten Willen: Hier finden Sie Antworten auf Fragen, wie ein Testament verfasst, geändert oder widerrufen wird.
Mehr erfahren
Das digitale Testament

Das digitale Testament

Denken Sie auch an das digitale Erbe. Bei Facebook, Twitter und Co. gehen Nachrichten ein und vielleicht werden Zahlungen fällig. Wie Sie mit dem digitalen Erbe umgehen, lesen Sie hier.
Mehr über das digitale Erbe
Das privatschriftliche Testament

Das privatschriftliche Testament

Das von Ihnen persönlich handgeschriebene Testament kann frei formuliert sein. Es ist die einfachste Form, um über seinen eigenen Nachlass zu verfügen.
Tipps lesen
Das öffentliche Testament

Das öffentliche Testament

Das notarielle oder öffentliche Testament wird mit Hilfe eines Notars erstellt und beim zuständigen Verwahrungsgericht hinterlegt. Verwahrungsgericht ist das Amtsgericht, in Baden-Württemberg das Notariat.
Über das öffentliche Testament
gemeinschaftliches-testament_300x300_2021_02

Das gemeinschaftliche Testament

Als Ehegatten oder Partner eingetragener Lebensgemeinschaften können Sie Ihren letzten Willen in einem gemeinsamen Testament niederschreiben.
Der gemeinsame letzte Wille
Das Berliner Testament

Das Berliner Testament

Bei diesem Sonderfall des gemeinschaftlichen Testaments setzen sich zwei Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner gegenseitig als Alleinerben ein.
Sonderfall Berliner Testament

Zurich Tipp zum EU-Erbrecht

Für Erbfälle innerhalb Europas gilt seit dem 17.08.2015 die EU-Erbrechtsverordnung. Sie regelt, welches nationale Erbrecht anzuwenden ist, wenn Vermögen in mehreren EU-Staaten zu vererben ist.

Bei grenzüberschreitenden Erbfällen gilt das Wohnortprinzip: Für den gesamten Nachlass ist eine Rechtsordnung maßgebend. Und zwar die des Staates, in dem der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Die Zuständigkeit von Gerichten und Behörden wird nach dem Wohnsitzprinzip bestimmt.

Die Regelungen des EU-Erbrechts können stark vom deutschen Recht abweichen. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar beraten. Eventuell ist es notwendig, Ihr Testament zu ergänzen.

Haftungsausschluss 

Alle Angaben sind sorgfältig geprüft.
Durch Gesetzgebung und entsprechende Verordnungen sowie durch Zeitablauf ergeben sich zwangsläufig Änderungen, sodass wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts keine Gewähr übernehmen können.
Für die Inhalte externer Internetseiten und Links sind ausschließlich deren Autoren, Herausgeber bzw. Betreiber verantwortlich.