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Rollerversicherung

  • Mopeds, Roller und Mofas sind eingeschlossen
  • Versichern Sie auch „Mini“-Pkw bis 45 km/h
  • Verkabelungs-Schäden durch Kurzschluss

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Bei der Rollerversicherung unterscheidet man zwischen zwei Arten des Schutzes: Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung. Eine Haftpflichtversicherung ist für alle Roller, Mofas und Mopeds Pflicht.
  • Eine Rollerversicherung bietet Ihnen den auf Sie angepassten Rundumschutz im Schadensfall oder bei einem Diebstahl.
  • Ihre Versicherung für E-Roller, E-Mofas und E-Mopeds können Sie ganz bequem über unseren Online-Rechner abschließen.
  • Achten Sie vor Abschluss der Versicherungen auf die Hubraum Kubikzentimeterzahl: E-Roller mit bis zu 50ccm sind in der Versicherung abgedeckt – für Fahrzeuge mit einer höheren Leistung müssen Sie auf die Motorradversicherung zurückgreifen.
  • Wenn Sie einen Roller als Benziner besitzen, dann kontaktieren Sie Ihren Zurich Versicherungsberater vor Ort.

Welche Rollerversicherung ist die Richtige für meinen Fahrzeugtyp?

Die richtige Rollerversicherung hängt unter anderem vom Fahrzeugtyp ab. Wir unterscheiden Roller ab und bis 50 ccm, Mopeds, Mokicks und Mofas:

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Roller

Bei Rollern unterscheidet man zwischen Modellen bis 50 ccm Hubraum und ab 50 ccm Hubraum. Für Roller mit einer höheren Leistung müssen Sie auf die Motorradversicherung von Zurich zurückgreifen. Modelle bis 50 ccm können ab 15 Jahren gefahren werden. Eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht und eine Kaskoversicherung optional.

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Mopeds

Ein Moped ist ein Leichtkaftrad, dass sich begrifflich aus Motorrad und Pedale zusammensetzt. Sie lassen sich demnach wie ein Mofa antreiben, fahren aber schneller, nämlich bis 45 km/h. Außerdem muss man zum Moped fahren mindestens 15 Jahre alt sein. Eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Eine Kaskoversicherung ist optional.

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MoKick

MoKicks haben keine Pedale, sondern müssen mit einem Kickstart angetrieben werden. Die Höchstgeschwindigkeit von MoKicks beträgt 45 km/h. Die Nutzung ist ab 16 Jahren erlaubt. Eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Eine Kaskoversicherung ist optional.

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Mofa

Ein Mofa ist begrifflich ein Mix aus Motorrad und Fahrrad. Das Fahrrad mit Hilfsmotor fährt maximal 25 km/h. Das Mindestalter zur Nutzung ist 15 Jahre. Eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Eine Kaskoversicherung ist optional.

Leistungen der Rollerversicherung

Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflicht auch eine Voll- oder Teilkaskoversicherung abzuschliessen.

Auch motorisierte Flitzer müssen für den Schadensfall haftpflichtversichert sein. Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie anderen Menschen und deren Besitz zufügen – etwa, wenn Sie jemanden bei einem Unfall verletzen oder einen Kratzer an einem Auto verursachen.

Zusätzlich zur vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung gibt es die optionale Kaskoversicherung für Rollerfahrer. Entstehen durch Drittparteien oder Fahrlässigkeit Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, so hilft Ihnen die Kaskoversicherung dabei, die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz Ihres Rollers zu übernehmen. Dabei steht für Benzinbetriebene die Teilkasko (Versicherte Risiken: Diebstahl, Naturgewalten wie Hagel, Sturm, Überschwemmung, Marderbissschäden) zur Verfügung und für E-Roller/Mopeds neben der Teilkasko auch die Vollkasko (E-Mobilschutz Schäden am eigenem Fahrzeug durch Unfall oder Vandalismus).

Was kostet eine Rollerversicherung?

Wie hoch die Kosten Ihrer Rollerversicherung sind, hängt sowohl von der Versicherungsart (Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko) als auch vom Alter und Wohnort des Fahrzeughalters und Modell des Fahrzeugs ab. Nutzen Sie unsere Rechner, um Ihren Roller optimal abzusichern. Aktuell stehen Ihnen Rechner für E-Roller, E-Mofa, E-Mockick und E-Moped und für Leichtkrafträder bzw. Motorräder über 50 ccm zur Verfügung. Wenn Sie einen Benziner unter 50 ccm besitzen, dann lassen Sie sich individuell von unseren Zurich Versicherungsexperten vor Ort beraten.

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Warum ist eine Rollerversicherung sinnvoll?

Auch für Moped-Fahrer gilt: kein Fahrspaß ohne Haftpflichtversicherung! Denn auch Sie haften für alle Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen. Eine Haftpflichtversicherung, die berechtigte Schadenersatzansprüche eines geschädigten Dritten übernimmt, ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Teilkasko bietet Schutz z.B. gegen Diebstahl oder Schäden bei Brand und Hagel, ist freiwillig und kann zusätzlich abgeschlossen werden. Das gleiche gilt für die Vollkasko (E-Mobilschutzt) für E-Fahrzeuge. Hier sind auch die eigenverursachten Schäden oder Schäden durch Vandalismus mitversichert. Wir haben für Sie ein paar Beispiele zusammengefasst:

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Wildunfall

Sie sind abends auf der Landstraße unterwegs und übersehen bei der schlechten Sicht ein Reh, das über die Straße rennt. Das Reh kommt nicht zu Schaden, doch durch plötzliches, starkes Bremsen verlieren Sie die Kontrolle über Ihren Roller und beschädigen dabei den Frontscheinwerfer. Als Teil Ihrer abgeschlossenen Kaskoversicherung erhalten Sie die Kosten für den Ersatz des Scheinwerfers rückerstattet.

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Marderschaden

Der Winter steht vor der Tür und klirrende Kälte tritt ein. Ein Marder hat sich für etwas Wärme unter Ihrem Roller eingenistet und leider an den Kabeln genagt. Die Elektronikschäden müssen durch einen Kabelersatz behoben werden, für den Sie die Versicherungssumme von der Zurich als Teil der Kasko zurückerhalten. Fällig wird nur die festgelegte Selbstbeteiligung, die Sie bei Vertragsabschluss angegeben haben.

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Parkschaden

Auf einem vollen Parkplatz herrscht am Samstagabend viel Gedränge. Sie versuchen Ihren Roller in einer kleinen Parklücke abzustellen, beschädigen jedoch versehentlich den Seitenspiegel eines anderen Rollers. Hier tritt Ihre Haftpflichtversicherung in Kraft: die Reparatur des Spiegelschadens wird von der Zurich übernommen.

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Fragen und Antworten zur Rollerversicherung

Mit dem Roller darf jeder fahren, der in der Haftpflichtversicherung mit angegeben ist – das schließt neben dem Fahrzeughalter auch regelmäßige Fahrer ein, die in Ihrem Vertrag eingeschlossen werden. Das Mindestalter für das Fahren von Mopeds, Mofas und Rollern liegt in Deutschland grundsätzlich bei 15 Jahren. Notwendig ist dazu ein Führerschein der Klasse M bzw. AM oder ein Autoführerschein.

Ob Sie Fahrer, Fahrzeughalter oder Fahrzeugführer sind, spielt im Schadensfall keine Rolle, solange die beteiligte Person im Vertrag mit angegeben wurde. Gerne helfen wir Ihnen dabei, weitere Personen zu einem bestehenden Vertrag hinzuzufügen.

Gerne stellen wir Ihnen als Teil der Haftpflichtversicherung ein Versicherungskennzeichen zur Verfügung, dass Ihr Fahrzeug nach Vertragsabschluss offiziell als verkehrszulässig kennzeichnet. Das Versicherungskennzeichen Dafür können Sie uns ganz einfach über unser Anfrageformular kontaktieren.

Die Farbe von Roller- und Mopedkennzeichen ändert sich jährlich. Ab dem 01. März 2024 werden Sie blau, im Vorjahr waren sie schwarz und 2025 werden sie wieder grün. Die Farbe kennzeichnet nach außen den Versicherungsschutz und wechselt daher in den drei Farben jährlich Grün, Schwarz, Blau.

Versicherungskennzeichen sind immer vom 1. Marz bis zum letzten Tag im Februar des Folgejahres gültig. Auch wenn Sie die Versicherung erst im August abschließen, gilt die Versicherung nur bis zum letzten Februartag. Damit auf den ersten Blick klar ist, dass Sie versichert sind, wechseln die Farben der Versicherungskennzeichen. 2022 sind die Kennzeichen grün, 2023 werden sie schwarz sein. Ihr gültiges Kennzeichen erhalten Sie bei Ihrer Zurich Agentur vor Ort.

Im Versicherungsschutz enthalten ist die gesetzliche Haftpflicht, dank welcher Roller, Mopeds oder Mofas verkehrstauglich gekennzeichnet werden. Stellen Sie sicher, dass Ihr Roller für die Versicherung ein Kennzeichen besitzt – ohne dieses ist es Ihnen in Deutschland nicht gestattet, mit dem Mofa, Roller oder Moped zu fahren. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflicht, haben Sie die Wahl, eine Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung abzuschließen, dank der Sie die Reparaturkosten für Schäden an Ihrem eigenen Roller nicht übernehmen müssen. Hier wird eine Selbstbeteiligung fällig, die Sie gemeinsam mit der Höhe Ihres Versicherungsbeitrags wählen können.

Eine Rollerversicherung mit einer Vollkaskoversicherung bietet Ihnen den auf Sie angepassten Rundumschutz im Schadensfall oder bei einem Diebstahl. Parken Sie etwa Ihren Roller über Nacht am Straßenrand und es ist über Nacht verschwunden, helfen wir Ihnen dabei, das Fahrzeug zu ersetzen. Dabei wird lediglich eine von Ihnen festgelegte Selbstbeteiligung fällig.

Grundsätzlich sollte eine Betriebserlaubnis vorliegen. Achten Sie außerdem vor Abschluss der Versicherungen auf die Hubraum Kubikzentimeterzahl: Roller mit bis zu 50ccm sind in der Versicherung abgedeckt – für Fahrzeuge mit einer höheren Leistung müssen Sie auf die Motorradversicherung zurückgreifen.

Geben Sie bereits bei Abschluss der Rollerversicherung an, wer Versicherungsnehmer ist und ob der jüngste Fahrer ein Alter unter 23 Jahre oder über 23 Jahre hat.

Kurzfristige Auslandaufenthalte mit dem Moped oder Roller sind versichert. Sollte längere Aufenthalte geplant sein, so muss das Fahrzeug im jeweiligen Land versichert werden.

Ratgeber KFZ-Versicherung

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