Unfallversicherung für Selbstständige

Das Wichtigste kurz erklärt
- Wer selbstständig ist, hat meist keinen Schutz durch eine gesetzliche Unfallversicherung.
- Selbstständige Unternehmer sind besonders stark von einem Verdienstausfall betroffen, da sie im Falle eines Unfalls keine Lohnfortzahlung erhalten, jedoch laufende Kosten weiterhin tragen müssen.
- Sie können sich freiwillig gesetzlich, also über eine Berufsgenossenschaft, versichern und/oder eine private Unfallversicherung abschließen.
- Die private Unfallversicherung für Selbstständige leistet nicht nur bei Arbeits- und Wegeunfälle, sondern auch bei Freizeitunfällen Einmalzahlungen oder eine Unfall-Rente, während die gesetzliche Unfallversicherung ausschließlich Arbeits- und Wegeunfälle abdeckt.
In diesem Ratgeber
- Unfallversicherung für Selbstständige
- Gesetzliche versus private Unfallversicherung: Wo sind die Unterschiede?
- Versicherungspflichtige Berufsgruppen: Für diese Selbstständigen ist eine Unfallversicherung Pflicht
- Was sind die wichtigsten Leistungen der privaten Unfallversicherung für Selbstständige?
- Wieso ist eine Unfallversicherung für Selbstständige sinnvoll?
- Was kostet eine Unfallversicherung für Selbstständige?
- FAQ: Unfallversicherung Selbstständige
Unfallversicherung für Selbstständige
Eine private Unfallversicherung für Selbstständige schützt vor den finanziellen Folgen eines Unfalls, indem sie die zum Beispiel anteilig Kosten für eine Reha übernimmt, oder durch Zahlung von Invaliditätsleistungen oder einer lebenslangen Unfall-Rente Unterstützung bei der Bewältigung der oft hohen Kosten nach einem Unfall mit bleibenden Gesundheitsschädigungen leistet. Wichtig zu wissen: Eine private Unfallversicherung bietet sowohl bei der Arbeit als auch in der Freizeit Versicherungsschutz. Die gesetzliche Unfallversicherung hingegen deckt nur Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten ab. Für Selbstständige spielt dieser Unterschied eine besonders große Rolle, denn sie sind nicht über einen Arbeitgeber abgesichert. Dabei kann gerade in dieser Berufsgruppe ein längerer Verdienstausfall die Existenz gefährden.

Unfallversicherung
Gesetzliche versus private Unfallversicherung: Wo sind die Unterschiede?
Menschen, die in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis stehen, sind automatisch über die Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen gesetzlich versichert. Das ist Pflicht. Für Selbstständige gilt das jedoch nicht. Hier gibt es aber spezifische Berufsgruppen, die einer gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen. Dazu zählen beispielsweise selbstständige Landwirte, Hebammen oder Tagesmütter.
Unternehmer, die nicht in die betreffende Berufsgruppe fallen, können sich freiwillig gesetzlich versichern und so dafür sorgen, dass sie im Falle eines Unfalls bei der Arbeit abgesichert sind.
Versicherungspflichtige Berufsgruppen: Für diese Selbstständigen ist eine Unfallversicherung Pflicht
In bestimmten Tätigkeitsfeldern gilt eine Unfallversicherung für Selbstständige hierzulande als Pflicht. Das liegt beispielsweise daran, dass die jeweilige Berufsgruppe aufgrund ihrer Tätigkeit einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt ist oder eine gesellschaftlich besonders wichtige Funktion erfüllt. Umso wichtiger ist es also, dass sie einen entsprechenden Versicherungsschutz abrufen kann. Zu dieser Berufsgruppe gehören unter anderem die folgenden Branchen:
Gesundheitsdienst: Selbstständige, die im Gesundheitswesen tätig sind, beispielsweise Hebammen, Physiotherapeuten und Logopäden.
Wohlfahrtspflege: Personen, die selbstständig in der Wohlfahrtspflege arbeiten.
Hausgewerbetreibende: Selbstständige, die im sogenannten Hausgewerbe tätig sind.
Land- und Forstwirtschaft: Selbstständige Landwirte, Forstwirte und Gartenbauunternehmer.
Handwerk: Einige selbstständige Handwerker sind zur gesetzlichen Unfallversicherung verpflichtet, zum Beispiel Dachdecker.
Was sind die wichtigsten Leistungen der privaten Unfallversicherung für Selbstständige?
Nicht nur in Bezug auf die geltende Pflicht weichen die Versicherungsarten voneinander ab – sondern auch mit Blick auf den Versicherungsschutz. Der größte Unterschied liegt natürlich darin, dass die gesetzliche Unfallversicherung nur arbeitsbezogene Unfälle oder Berufskrankheiten berücksichtigt, während private Unfallversicherungen auch Vorfälle in der Freizeit, zum Beispiel beim Sport, absichern. Außerdem gilt der private Schutz weltweit und zu jeder Zeit. Eine private Unfallversicherung für Selbstständige würde demnach zum Beispiel auch greifen, wenn Unternehmer im Urlaub verunfallen.
Die private Unfallversicherung für Selbstständige bietet zahlreiche zusätzliche Leistungen, die weit über den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung hinausgehen. Darum entscheiden sich auch Menschen, die bereits gesetzlich versichert sind, für eine ergänzende Absicherung der privaten Versicherung. Die Leistungen der Zurich Unfallversicherung umfassen – je nach gewünschtem Modell – folgende Absicherung.
- Invaliditätsleistung: Hierbei handelt es sich um eine Einmalzahlung , deren Höhe von dem Invaliditätsgrad, der Gliedertaxe und einer wählbaren Progression abhängt. Sie stellt den Hauptbestandteil der Unfallversicherung dar und liegt bei Vollinvalidität meist im Bereich von mehr als 100.000 EUR. Zusätzlich umfasst das Leistungsportfolio der Zurich die Möglichkeit der Vereinbarung der wiederkehrenden Zahlung der Grundversicherungssumme: Hier wird bei einem Invaliditätsgrad von mehr als 50 % die Invaliditätsgrundsumme alle 10 Jahre erneut gezahlt.
- Unfall-Rente: Ab einem Invaliditätsgrad von 50 % erfolgt die lebenslange Zahlung einer monatlichen Rente.
- Todesfallleistung: Hinterbliebene sind im Falle eines tödlichen Unfalls abgesichert.
- Krankenhaustagegeld inklusive Genesungsgeld: Hierbei leistet die Zurich Unfallversicherung für Selbstständige für jeden Tag des unfallbedingten Krankenhausaufenthalts eine festgelegte Geldsumme. Das Genesungsgeld wird anschließend für eine bestimmte Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt in gleicher Höhe gezahlt.
- Unfall-Assistance mit Reha-Management: Selbstständige werden dabei unterstützt, den Alltag zu organisieren, erhalten praktische Hilfe im Haushalt und Beratung rund um die private und berufliche Rehabilitation, um die Genesung zu erleichtern.
- Tagegeld: Sind Selbstständige nach einem Unfall arbeitsunfähig, bekommen sie eine finanzielle Leistung, um den Verdienstausfall abzumildern.
- Zusatzbaustein Knochenbruch: Hier bietet die Zurich Unfallversicherung eine Einmalzahlung von 1.000 EUR, diese gilt auch bei Muskel- oder Bänderriss.
- Bergungskosten: Je nach Tarif werden bis zu 100.000 EUR Bergungskosten erstattet.
- Kosmetische Operationen: Sollten infolge eines Unfalls kosmetische Eingriffe nötig sein, übernimmt die Zurich Unfallversicherung (je nach Tarif) bis zu 100.000 EUR der Kosten.
Wieso ist eine Unfallversicherung für Selbstständige sinnvoll?
Selbstständige sind – im Gegensatz zu Arbeitnehmern – in der Regel nicht automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Doch vor allem für Selbstständige und Unternehmer können eine Arbeitsunfähigkeit oder gesundheitliche Langzeitschäden schnell existenzbedrohend werden. Schließlich kommt ohne Versicherung niemand für den Verdienstausfall auf. Mit einem entsprechenden Schutz würde die Unfallkasse, je nach Fall, mit Verletztengeld, einer Einmalzahlung, Rente etc. für finanzielle Entlastung sorgen. Die Höhe der Beträge richtet sich dabei nach der jeweiligen Versicherungssumme. Diese ist beispielsweise bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) – also einer gesetzlichen Unfallversicherung – zwischen 27.000 EUR und 96.000 EUR frei wählbar. Als Orientierungshilfe für die passende Versicherungssumme sollte das Jahreseinkommen dienen.
Da Selbstständige den Folgen eines Unfalls finanziell oft stärker ausgesetzt sind als Arbeitnehmende, entscheiden sich viele für eine private Unfallversicherung. Dafür spricht in diesem Fall, dass die meisten Unfälle nicht bei der Arbeit, sondern im Privatleben passieren. Wer also immer und überall vor den Folgen eines Unglücks abgesichert sein möchte, findet mit dieser Variante die passende Lösung. Zusätzlich zum Verdienstausfall entstehen Kosten für Reha, medizinische Hilfsmittel oder kosmetische Operationen. Auch diese müssten Selbstständige ohne Unfallversicherung selbst tragen. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Versicherungsschutz und der Umfang individuell definiert werden können. Die Zurich Unfallversicherung bietet dazu beispielsweise verschiedene Tarife an, damit Leistung und Kosten im optimalen Verhältnis stehen.
Zusammenfassend lässt sich also sagen: Ohne eine Versicherung trägt ein Selbstständiger das volle Risiko allein. Eine private Unfallversicherung hingegen bietet nach einem Unfall finanzielle Sicherheit – sowohl bei dauerhafter körperlicher Beeinträchtigung als auch durch Tagegeldleistungen bei einem temporären Verdienstausfall. Vor allem für selbstständige Berufsgruppen, die der Pflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung nicht unterliegen, ist eine private Absicherung daher sinnvoll.
Was kostet eine Unfallversicherung für Selbstständige?
Die Zurich bietet eine private Unfallversicherung bereits ab einem Beitrag von 3,13 EUR pro Monat an. Die genauen Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab. Vor allem das berufliche Risiko spielt hier eine entscheidende Rolle. Dieses wird in die sogenannte Gefahrengruppe eingeordnet. Gefährlichere Berufe führen dabei zu höheren Beiträgen. Auch der jeweilige Tarif, die gewählte Versicherungssumme und zusätzliche Leistungen beeinflussen die Höhe des monatlichen Beitrages für eine private Unfallversicherung.
Können Selbstständige die Unfallversicherung von der Steuer absetzen?
Ja, eine Unfallversicherung für Selbstständige ist steuerlich absetzbar. Die private Unfallversicherung fällt dabei unter die sogenannten allgemeinen Vorsorgeaufwendungen. Wer als Selbstständiger vorausschauend in eine Unfallversicherung investiert, profitiert dabei sogar von höheren Obergrenzen. Denn während der Höchstbetrag beispielsweise für Angestellte oder Beamte bei 1.900 EUR liegt, ist der Grenzwert für Selbstständige mit 2.800 EUR weitaus höher. Eine Unfallversicherung, die sowohl den privaten als auch den beruflichen Bereich einbezieht, gilt in der Steuererklärung zu 50 Prozent als Vorsorgeleistung und zu 50 Prozent als Werbungskosten.
Die Voraussetzungen zum Absetzen des Beitrags sind dabei wenig umständlich. Es muss im betreffenden Jahr ein steuerpflichtiges Einkommen vorliegen. Die Unfallversicherung muss für das Jahr laufend sein, und es muss ein entsprechender Nachweis vorliegen. Außerdem ist zu beachten, dass die Obergrenze für allgemeine Vorsorgeaufwendungen noch nicht durch andere Versicherungen erreicht wurde.
FAQ: Unfallversicherung Selbstständige
Nein. Für die meisten Selbstständigen besteht keine Pflicht. Die Ausnahme bilden spezielle Berufsgruppen, wie beispielsweise selbstständige Hebammen und Pflegekräfte oder Land- und Forstwirte.
Selbstständige sind verpflichtet, ihre Gesundheit durch eine Krankenversicherung abzusichern. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist häufig sinnvoll, um zum Beispiel bei längerer Krankheit einen Einkommensersatz zu erhalten. Wer jede Art von Unfall auch in der Freizeit absichern möchte, nutzt eine private Unfallversicherung. Je nach Branche kann auch eine Betriebshaftpflicht, eine Vermögensschadenhaftpflicht oder eine Inhaltsversicherung empfehlenswert sein.
Hat der Selbstständige eine gesetzliche oder private Unfallversicherung, zahlt die Berufsgenossenschaft bzw. der Versicherer. Liegt keine Unfallversicherung vor, übernimmt die Krankenversicherung die Behandlungskosten. Verdienstausfälle, Verletztengeld etc. werden dann jedoch nicht erstattet.
Ja, in den meisten Fällen ist sie sinnvoll. Denn Handwerker sind einem hohen Verletzungsrisiko ausgesetzt, und ihre Arbeitskraft ist ihr wichtigstes Kapital. Hier empfiehlt sich die private Unfallversicherung, um auch bei Freizeitunfällen abgesichert zu sein und finanzielle Leistungen wie Kapitalzahlungen oder eine Unfall-Rente in Anspruch nehmen können.
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