Unfallversicherung bei Kreuzbandriss

Zuletzt aktualisiert:22.08.2025
4Minuten
Von:Zurich Redaktion
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Eine junge Frau auf einem Skateboard

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Schutz bei Kreuzbandriss: Ein Kreuzbandriss ist eine häufige Knieverletzung mit langer Genesungszeit. Die Zurich Unfallversicherung bietet Ihnen bei einem unfallbedingten Kreuzbandriss Versicherungsschutz.
  • Umfassende Kostenübernahme: Die Versicherung übernimmt zum Beispiel Kosten für kosmetische Operationen und, sofern kein anderer ersatzpflichtig ist, Reha-Maßnahmen sowie medizinische Hilfsmittel wie Orthesen oder Gehstützen.
  • Krankenhaustagegeld: Versicherte erhalten während eines stationären Aufenthalts ein tägliches Krankenhaustagegeld (sofern vereinbart), zusätzlich ein Genesungsgeld in gleicher Höhe für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes.
  • Invaliditätsleistung bei bleibenden Schäden: Bei dauerhaften Einschränkungen nach einem Kreuzbandriss zahlt die Zurich Unfallversicherung eine Invaliditätsleistung, deren Höhe vom Invaliditätsgrad abhängt.

Leistet die Unfallversicherung bei Kreuzbandriss?

Ein Kreuzbandriss ist eine schwere Knieverletzung, die besonders häufig im Sport auftritt. Die Genesung kann herausfordernd sein, da die Rehabilitationszeit oft länger als bei anderen Verletzungen ist. 

Die private Unfallversicherung kann im Fall eines Kreuzbandrisses finanzielle Unterstützung bieten. Sie leistet, sofern vereinbart, ein Krankenhaustagegeld und bei vollständigem Riss eine Sofortleistung in Höhe von 1.000 EUR. Im Top-Tarif übernimmt sie auch Reha-Maßnahmen und medizinische Hilfsmittel, sofern kein Dritter ersatzpflichtig ist. Bei dauerhaften Beeinträchtigungen kann zudem eine Invaliditätsleistung gewährt werden. Die genauen Leistungen hängen jedoch vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Daher ist es wichtig, die individuellen Bedingungen der eigenen Police sorgfältig zu prüfen.

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Knieverletzungen: häufige Unfallfolge

Knieverletzungen gehören zu den häufigsten Unfallfolgen, insbesondere im Sport. Neben Kreuzbandrissen zählen Meniskusrisse, Innenbandverletzungen und Kniescheibenluxationen zu den typischen Verletzungen. Das zeigen auch Statistiken. Im Jahr 2019 wurden in Deutschland zum Beispiel 223.098 Patienten wegen Verletzungen des Knies und des Unterschenkels stationär im Krankenhaus behandelt. 

Besonders beim Skifahren sind Knieverletzungen häufig: Etwa ein Drittel aller Verletzungen im Skisport betreffen dieses Körperteil. Damit nimmt das Knie unter den betroffenen Körperregionen bei Skifahrerinnen und Skifahrern sogar die Spitzenposition ein. Auch beim Fußball, Basketball, Hockey, Handball und Mountainbiking treten Knieverletzungen vermehrt auf. In solchen Fällen kann eine private Unfallversicherung eine wertvolle finanzielle Absicherung bieten.

Invalidität nach Kreuzbandriss

Ein Kreuzbandriss kann bleibende Schäden hinterlassen, insbesondere wenn Komplikationen auftreten oder die Heilung nicht vollständig gelingt. Einschränkungen der Beweglichkeit, anhaltende Schmerzen oder Knieinstabilität können die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen. 

Je nach Grad der Einschränkung kann eine Invaliditätsleistung fällig werden. Wie viel Geld die Versicherung in diesem Fall zahlt, richtet sich nach der Gliedertaxe der Unfallversicherung. Beispielsweise kann eine dauerhafte Einschränkung je nach Prozentwert der Einschränkung zu einer Entschädigung führen.

Leistungen der Zurich Unfallversicherung bei Kreuzbandriss

Die Zurich Unfallversicherung bietet bei einem Kreuzbandriss die folgenden Leistungen.

  • Invaliditätsleistung: Bei dauerhaften Beeinträchtigungen durch den Kreuzbandriss zahlt die Zurich Unfallversicherung eine Invaliditätsleistung. Die Höhe richtet sich nach dem Invaliditätsgrad, der anhand der Gliedertaxe ermittelt wird.
  • Krankenhaustagegeld inklusive Genesungsgeld (sofern vereinbart): Bei einem Krankenhausaufenthalt infolge des Kreuzbandrisses wird ein tägliches Krankenhaustagegeld gezahlt. Zusätzlich wird ein Genesungsgeld in gleicher Höhe für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes gewährt.
  • Unfall-Assistance mit Reha-Management: Die optional abschließbare Unfall-Assistance der Zurich Unfallversicherung unterstützt Sie bei der Organisation und Kostenübernahme von z. B. Menüservice, Reinigung der Wohnung oder Fahrservice zu Behörden und Ärzten, wenn Sie selbst in der Genesungszeit nicht dazu in der Lage sind. Zudem unterstützt und berät Sie die Unfall-Assistance hinsichtlich notwendiger Rehabilitationsmaßnahmen, um die Genesung nach dem Kreuzbandriss zu fördern.
  • Sofortleistung bei Knochenbruch: Im Top-Tarif bietet Zurich eine Sofortleistung von 1.000 EUR bei Knochenbrüchen, Muskel- oder Bänderrissen, wozu auch ein Kreuzbandriss zählt.
  • Kosten für medizinische Hilfsmittel: Dazu zählen beispielsweise Orthesen, Bandagen, Gehstützen oder andere rehabilitationsfördernde Hilfsmittel. Die Kostenübernahme erfolgt je nach Tarif und medizinischer Notwendigkeit, sofern kein Dritter ersatzpflichtig ist.
  • Bergungskosten: Sollte der unfallbedingte Kreuzbandriss in einer schwer zugänglichen Umgebung, etwa beim Bergsport, auftreten, werden im Top-Tarif Bergungskosten bis zu 75.000 EUR übernommen.

In diesen Fällen leistet die Zurich Unfallversicherung bei Kreuzbandriss nicht

In folgenden Fällen können Leistungen beispielsweise ausgeschlossen werden. 

  • Vorsätzlich herbeigeführte Unfälle: Wenn der Versicherte den Unfall absichtlich verursacht hat, besteht kein Anspruch auf Leistungen.
  • Unfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss: Bei Unfällen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen passieren, kann der Versicherungsschutz entfallen.
  • Teilnahme an Rennveranstaltungen mit Motorfahrzeugen: Unfälle, die während der Teilnahme an Auto- oder Motorradrennen oder den dazugehörigen Trainingsfahrten passieren, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
  • Unfälle mit Motorrädern, Trikes und Quads: Im Basis-Tarif ist darüber hinaus das Führen von zulassungspflichtigen Motorrädern, Trikes und Quads nicht versichert. Im Top-Tarif bieten die Zurich Unfallversicherung hierfür Versicherungsschutz.

Zwei Schadenbeispiele bei einem Kreuzbandriss

Sportunfall beim Fußball – Invaliditätsleistung

Ein Hobbyfußballer verletzt sich während eines Zweikampfs schwer am Knie. Die Diagnose: Riss des vorderen Kreuzbandes und Innenbandschaden. Trotz erfolgreicher Operation bleibt eine dauerhafte Bewegungseinschränkung bestehen, was zu einer Invalidität führt. Als Handwerker kann er seinen Beruf nicht mehr vollumfänglich ausüben.

Leistung 

  • Invaliditätsleistung: Die Zurich Unfallversicherung zahlt eine Invaliditätsleistung, deren Höhe sich nach dem ärztlich festgestellten Invaliditätsgrad, der vereinbarten Versicherungssumme inkl. individuell vereinbarter Progression und der zugrundeliegenden Gliedertaxe richtet. Diese wird als Kapitalleistung ausgezahlt und kann flexibel eingesetzt werden, beispielsweise zum Ausgleich von Einkommensverlusten durch den Wechsel auf Teilzeit, für Umschulungsmaßnahmen oder für erforderliche Anpassungen im Alltag.
  • Kostenübernahme für Hilfsmittel: Je nach gewähltem Tarif können Kosten für medizinische Hilfsmittel wie Orthesen oder Bandagen übernommen werden, sofern kein anderer ersatzpflichtig ist.
  • Sofortleistung bei Knochenbruch: Je nach Vereinbarung zahlt Zurich eine Sofortleistung von 1.000 EUR bei Knochenbrüchen, Muskel- oder Bänderrissen, wozu auch ein Kreuzbandriss zählt.

Verkehrsunfall als Fußgänger – Unfall-Assistance mit Reha-Management 

Ein Fußgänger wird von einem Fahrrad angefahren, stürzt und zieht sich einen Kreuzbandriss zu. Nach der OP benötigt er eine umfangreiche Reha, um das Bein wieder voll belasten zu können. 

Leistung 

  • Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld: Bei einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt zahlt die Zurich Unfallversicherung je nach Vereinbarung ein tägliches Krankenhaustagegeld. Zusätzlich wird ein Genesungsgeld in gleicher Höhe für die anschließende Erholungsphase gewährt.
  • Unfall-Assistance mit Reha-Management: Die optional abschließbare Unfall-Assistance der Zurich Unfallversicherung unterstützt Sie bei der Organisation und Kostenübernahme von z. B. Menüservice, Reinigung der Wohnung oder Fahrservice zu Behörden und Ärzten, wenn Sie selbst in der Genesungszeit nicht dazu in der Lage sind. Zudem unterstützt und berät Sie die Unfall-Assistance hinsichtlich notwendiger Rehabilitationsmaßnahmen, um die Genesung nach dem Kreuzbandriss zu fördern.
  • Haushaltshilfe oder Pflegeunterstützung: Im Rahmen der Unfall-Assistance können bei Bedarf Leistungen wie Haushaltshilfe oder Pflegeunterstützung genutzt werden.

Die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Unfallversicherung bei Kreuzbandriss

Bei einem unfallbedingten Kreuzbandriss übernimmt die Zurich Unfallversicherung verschiedene Leistungen, um die finanziellen Folgen abzufedern. Dazu gehören Krankenhaustagegeld, Bergungskosten, eine Invaliditätsleistung, falls eine dauerhafte Beeinträchtigung zurückbleibt, sowie Hilfe im Haushalt, wenn die Unfall-Assistance versichert ist. Wenn keine andere Partei erstattungspflichtig ist, werden Kosten für medizinische Hilfsmittel wie Orthesen oder Gehstützen übernommen. Je nach Tarif ist auch eine Sofortleistung von 1.000 EUR für Bänderrisse enthalten.

Ja, die Zurich Unfallversicherung zahlt eine Entschädigung bei einem unfallbedingten Kreuzbandriss im Rahmen der vereinbarten Leistungen. Dazu zählen unter anderem Reha-Maßnahmen und medizinische Hilfsmittel. Im Top-Tarif gibt es zudem eine Sofortleistung, wenn ein vollständiger Bänderriss diagnostiziert wird.

Der Invaliditätsgrad bei einem Kreuzbandriss richtet sich nach der Gliedertaxe der Zurich Unfallversicherung. In der Regel beträgt der Invaliditätsgrad für eine Kreuzbandverletzung am Knie zwischen 1 Prozent und 20 Prozent, abhängig von der verbleibenden Funktionsbeeinträchtigung. Falls das Knie dauerhaft instabil bleibt oder eine Bewegungseinschränkung vorliegt, kann sich der Invaliditätsgrad entsprechend erhöhen. Entscheidend für die genaue Bewertung ist ein ärztliches Gutachten.

Ein Meniskusriss kann als Unfall gelten, wenn er durch ein plötzliches, äußeres Ereignis verursacht wurde, beispielsweise durch eine Sportverletzung oder einen Sturz. Die Zurich Unfallversicherung deckt Meniskusverletzungen ab, sofern sie unter die Unfalldefinition fallen. Liegt die Ursache jedoch in einer degenerativen Veränderung, also einem Verschleiß, wird die Leistung in der Regel nicht übernommen. Eine genaue Prüfung durch die Versicherung erfolgt anhand der ärztlichen Diagnosen und Berichte.

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