Genesungsgeld in der privaten Unfallversicherung

Das Wichtigste auf einen Blick
- Genesungsgeld ist Teil des Krankenhaustagegelds, welches eine frei wählbare Leistungsart in der Unfallversicherung ist und Ihren Versicherungsschutz nach einem Krankenhausaufenthalt ergänzt.
- Es wird als Einmalzahlung gewährt, sobald Sie nach einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt zur weiteren Genesung nach Hause gehen. Es ist für wichtige Entlastungen während Ihrer Genesungszeit wie eine Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung gedacht.
- Die Höhe entspricht dem Krankenhaustagegeld, das zuvor gezahlt wurde, und richtet sich somit nach der Dauer des Krankenhausaufenthalts.
- Genesungsgeld kann bei der PrivatSchutz Unfallversicherung von Zurich nur in Kombination mit dem Krankenhaustagegeld abgeschlossen werden, nicht als eigenständige Leistung.
In diesem Ratgeber
Was ist das Genesungsgeld?
Die private Unfallversicherung bietet zahlreiche Leistungen und Zusatzbausteine, die Ihnen helfen, Ihren Versicherungsschutz sinnvoll zu ergänzen und finanzielle Belastungen nach einem Unfall abzufedern. Eine dieser individuell wählbaren Zusatzleistungen ist das Krankenhaustagegeld mit anschließendem Genesungsgeld. Es unterstützt Sie während Ihres Krankenhausaufenthaltes und Ihrer Genesungszeit danach und ermöglicht es Ihnen, wichtige Entlastungen wie eine Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung ganz unkompliziert zu finanzieren.
Gerade nach einem Unfall läuft der Alltag oft nicht sofort wieder normal – sei es durch körperliche Einschränkungen oder den Arbeitsausfall. Hier bietet das Genesungsgeld, das als Einmalbetrag ausgezahlt wird, eine wichtige finanzielle Hilfe. Im Unterschied dazu wird die Unfall-Rente regelmäßig gezahlt, wenn eine dauerhafte Invalidität von mindestens 50 % besteht und langfristige finanzielle Unterstützung benötigt wird.

Unfallversicherung
Was ist der Unterschied zwischen Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld?
Kurz gesagt wird das Krankenhaustagegeld für die Dauer Ihres stationären Aufenthalts gezahlt, wohingegen das Genesungsgeld Sie während der anschließenden Heilungsphase zu Hause unterstützen soll. Beide Leistungen ergänzen sich somit und bieten einen umfassenden Versicherungsschutz nach einem Unfall.
Krankenhaustagegeld
- Das Krankenhaustagegeld wird für die Dauer eines unfallbedingten stationären Aufenthalts im Krankenhaus gezahlt.
- Es dient dazu, zusätzliche Kosten während des Krankenhausaufenthalts zu decken, zum Beispiel für Telefon, TV oder die Unterbringung einer Begleitperson.
- Die Zahlung erfolgt für jeden Tag, an dem Sie unfallbedingt stationär behandelt werden. Je nach gewähltem Tarif gilt eine maximale Bezugsdauer, also eine festgelegte Anzahl an höchstens anrechenbaren Kalendertagen (im Top-Tarif 5 Jahre).
Genesungsgeld
- Das Genesungsgeld greift, sobald der unfallbedingte Krankenhausaufenthalt beendet ist und Sie sich in der Heilungsphase zu Hause befinden.
- Es soll Ihnen finanzielle Entlastung bieten, um Kosten im Alltag zu bewältigen, etwa für eine Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung.
- Es wird als Einmalbetrag gezahlt, basierend auf der Bezugsdauer des vorangegangenen Krankenhausaufenthalts. Auch hier gibt es eine maximale Bezugsdauer, die etwas geringer ausfällt als beim Krankenhaustagegeld (im Top-Tarif 500 Tage).
Wichtig zu wissen: Neben vielen anderen Leistungen der Unfallversicherung können Sie auf Wunsch auch das sogenannte Tagegeld als Zusatzleistung in Ihre Unfallversicherung einschließen. Das Tagegeld wird gezahlt, wenn Sie nach einem Unfall in Ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sind und sich in ärztlicher Behandlung befinden. Die Höhe des Tagegeldes richtet sich nach dem Grad der Arbeitsunfähigkeit und der vereinbarten Versicherungssumme. Die Zahlung beginnt nach Ablauf einer im Vertrag festgelegten Karenzzeit und erfolgt für die Dauer der ärztlichen Behandlung, jedoch maximal für ein Jahr ab dem Unfalltag.
Wann erhält man Genesungsgeld?
Ein Anspruch auf Genesungsgeld besteht, wenn Sie nach einer unfallbedingten vollstationären Behandlung aus dem Krankenhaus entlassen wurden und Anspruch auf Krankenhaustagegeld besteht. Das Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl an Tagen gezahlt, für die Sie Krankenhaustagegeld erhalten haben.
Wichtig zu wissen:
- Genesungsgeld ist Teil des Krankenhaustagegelds, welches eine frei wählbare Leistungsart in der Unfallversicherung ist und Ihren Versicherungsschutz nach einem Krankenhausaufenthalt ergänzt.
- Genesungsgeld wird nur gezahlt, wenn Sie vom Krankenhaus nach Hause entlassen werden, nicht aber, wenn Sie in eine Reha überstellt werden.
So berechnet sich das Genesungsgeld
Bei der PrivatSchutz Unfallversicherung berechnet sich das Genesungsgeld folgendermaßen:
- Das Genesungsgeld wird in derselben Höhe ausgezahlt wie das Krankenhaustagegeld, das Sie für Ihren gesamten Krankenhausaufenthalt aufgrund eines Unfalls erhalten.
- Für jeden Kalendertag im Krankenhaus zahlt Ihnen die Unfallversicherung einen Tagessatz des Krankenhaustagegeldes. Die Höhe des Tagessatzes können Sie bei Abschluss der Unfallversicherung selbst wählen – von 10 EUR bis 100 EUR.
- Falls Sie mehrere Krankenhausaufenthalte aufgrund desselben Unfalls haben, werden die Kalendertage zusammengezählt. · Sie bekommen das Genesungsgeld als einmalige Zahlung, nachdem Sie aus dem Krankenhaus entlassen wurden.
- Für die Höhe des Genesungsgeldes ist die Versicherungssumme Ihrer Unfallversicherung unerheblich.
Beispiel:
Sie haben in Ihrer Unfallversicherung ein Krankenhaustagegeld von 50 EUR pro Tag vereinbart. Nach einem Unfall verbringen Sie 10 Kalendertage im Krankenhaus.
- Während Ihres Krankenhausaufenthalts erhalten Sie täglich 50 EUR Krankenhaustagegeld, also zusammen 500 EUR.
- Nach Ihrem Krankenhausaufenthalt erhalten Sie einmalig dieselbe Auszahlung als Genesungsgeld: 10 Tage × 50 EUR = 500 EUR
Wie lange wird Genesungsgeld bezahlt?
Genesungsgeld wird so lange gezahlt, wie Ihr vorheriger Krankenhausaufenthalt aufgrund eines Unfalls gedauert hat – aber höchstens bis zur jeweiligen Tageshöchstgrenze Ihres Tarifs. Bei der Zurich PrivatSchutz Unfallversicherung gelten folgende Tageshöchstgrenzen für das Genesungsgeld:
- Basis-Tarif: maximal 150 Tage
- Top-Tarif: maximal 500 Tage
Wenn Sie mehrfach wegen desselben Unfalls im Krankenhaus behandelt werden, werden diese Aufenthalte zusammengerechnet. So haben Sie auch bei einer längeren Genesungszeit finanzielle Unterstützung.
Ein Schadenbeispiel für die Zahlung von Genesungsgeld
Monika S., 42 Jahre, ist leidenschaftliche Läuferin. Doch bei einem Trainingslauf stürzt sie und bricht sich den Knöchel. Wegen einer notwendig gewordenen Operation bleibt sie 15 Tage im Krankenhaus. Monika hat eine Zurich PrivatSchutz Unfallversicherung mit einem Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld von 40 EUR pro Tag abgeschlossen.
Berechnung des Genesungsgeldes:
- Als Krankenhaustagegeld erhält sie: 15 Tage × 40 EUR = 600 EUR
- Genesungsgeld bekommt sie in derselben Höhe wie das Krankenhaustagegeld = 600 EUR
Nachbehandlung und weiterer Krankenhausaufenthalt:
Einige Wochen später muss Monika aufgrund von Komplikationen für weitere 10 Tage stationär behandelt werden.
- Als Krankenhaustagegeld erhält sie zusätzlich 10 Tage x 40 EUR = 400 EUR
Auch als Genesungsgeld erhält sie zusätzlich 400 EUR
Insgesamt erhält Monika damit für 25 Kalendertage stationären Krankenhausaufenthalt und die anschließende Genesung zu Hause
- 1.000 EUR Krankenhaustagegeld
- 1.000 EUR Genesungsgeld
Fragen und Antworten zum Genesungsgeld
Nein, Genesungsgeld wird nur gezahlt, wenn zuvor ein stationärer Krankenhausaufenthalt aufgrund eines Unfalls stattgefunden hat. Alternativ können Sie als Zusatzleistung das sogenannte Tagegeld abschließen, das Ihnen finanziell unter die Arme greift, wenn Sie nach einem Unfall arbeitsunfähig sind und ärztlich behandelt werden. Für die Zahlung von Tagegeld ist ein Krankenhausaufenthalt nicht Voraussetzung.
Genesungsgeld erhalten Sie nur, wenn Sie nach einem stationären Krankenhausaufenthalt nach Hause entlassen werden. Werden Sie dagegen direkt aus dem Krankenhaus in eine Reha-Klinik verlegt, gibt es kein Genesungsgeld. Wenn Sie sich allerdings für den Top-Tarif der Zurich PrivatSchutz Unfallversicherung entschieden haben, wird Ihnen während der Reha das Krankenhaustagegeld weitergezahlt – für bis zu 5 Jahre. Ein zusätzliches Genesungsgeld gibt es nicht.
Nein, Genesungsgeld wird nicht nach einer ambulanten Operation gezahlt. Es setzt einen stationären Krankenhausaufenthalt voraus, da es nur in Kombination mit dem Krankenhaustagegeld gewährt wird. Wenn Sie die Leistungsart Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld jedoch abgeschlossen haben, erhalten Sie bei einer unfallbedingten ambulanten Operation unter Vollnarkose ein einmaliges ambulantes Krankenhaustagegeld. Bei der Zurich PrivatSchutz Unfallversicherung gelten folgende Tageshöchstgrenzen für das ambulante Krankenhaustagegeld:
- Basis-Tarif: 1 Tagessatz Krankenhaustagegeld
- Top-Tarif: 5 Tagessätze Krankenhaustagegeld
Nein, das Genesungsgeld ist steuerfrei, da es sich um eine Versicherungsleistung handelt, die nicht als Einkommen gilt. Sie müssen es also nicht in Ihrer Steuererklärung angeben.
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