Wann sollte man eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Das Wichtigste kurz erklärt
- Die Reiserücktrittsversicherung von Zurich müssen Sie spätestens 10 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung abschließen, um vor unerwarteten Ereignissen wie Krankheit oder Unfall geschützt zu sein.
- Auch für Last-Minute-Reisen bietet die Zurich Reiserücktrittsversicherung Schutz, wobei die Frist für den Abschluss ebenfalls bei maximal 10 Tagen liegt.
- Vielreisende profitieren von einem Jahresvertrag, der alle Reisen eines Jahres abdeckt einschließlich der Einzelreisen von Familienmitgliedern. Das bietet maximale Flexibilität und Sicherheit.
- Tarife mit Selbstbeteiligung oder ein Jahresvertrag für Vielreisende bieten umfassenden Schutz und sind in der Regel kostengünstigere Optionen, da sie an die individuellen Reisegewohnheiten angepasst werden können.
In diesem Ratgeber
- Der richtige Zeitpunkt für die Reiserücktrittsversicherung
- Reiserücktrittsversicherung von Zurich bei Last-Minute-Reisen
- Kann man die Reiserücktrittsversicherung nachträglich abschließen?
- Entspannte Planung: Jahresvertrag Reiserücktrittsversicherung
- Wann ist eine Reiserücktrittsversicherung am günstigsten?
- Die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema „Wann man eine Reiserücktrittsversicherung abschließen sollte“
Der richtige Zeitpunkt für die Reiserücktrittsversicherung
Ob Sie einen Familienurlaub, eine teure Kreuzfahrt oder eine sechswöchige Individualreise durch Australien planen – unvorhergesehene Ereignisse können Ihre Reisepläne durchkreuzen. Dazu zählen plötzliche Krankheiten, Verletzungen, ein Unfall oder sogar der Tod eines nahen Angehörigen. Auch berufliche Verpflichtungen oder unvorhergesehene Prüfungen können einen Rücktritt vor Ihrer Reise notwendig machen.
Mit der Zurich Reiserücktrittsversicherung sind Sie in solchen Fällen bestens abgesichert. Bei Reiserücktritt werden die Stornokosten übernommen und im Falle eines Reiseabbruchs sind die zusätzlichen Mehrkosten, zum Beispiel für einen neuen Rückflug, abgedeckt.
Wichtig ist jedoch, die Reiserücktrittsversicherung spätestens 10 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung abzuschließen. Bei Reisen, die Sie kurzfristig buchen, gelten, kürzere Fristen.

Reiserücktrittskosten-Versicherung
Reiserücktrittsversicherung von Zurich bei Last-Minute-Reisen
Die Zurich Reiserücktrittsversicherung schützt Sie auch, wenn Sie eine Last-Minute-Reisen buchen. Sie übernimmt Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise absagen oder abbrechen müssen oder auch, wenn Sie aufgrund eines versicherten Ereignisses verspätet Ihre Reise antreten.
Wichtig ist jedoch auch bei einer Last-Minute-Reise: Schließen Sie die Versicherung spätestens 10 Tage nach der Buchungsbestätigung ab. Ereignisse wie Krankheit, Unfall, Tod eines Angehörigen oder berufliche Verpflichtungen sind dann abgedeckt. Der Schutz gilt auch für Mitreisende.
Hinweis: Viele Reiseanbieter bieten die Reiserücktrittsversicherung direkt an, vor allem bei Last-Minute-Buchungen. Der Abschluss über den Anbieter ist aber freiwillig. Oft gibt es günstigere Optionen, wenn Sie die Reiserücktrittversicherung separat abschließen. Ein Vergleich lohnt sich!
Kann man die Reiserücktrittsversicherung nachträglich abschließen?
Streng genommen ist eine Reiserücktrittsversicherung immer nur nachträglich möglich. Denn um die Versicherung abzuschließen, müssen alle Reiseleistungen (Flug, Hotel, Transfers usw.) sowie die Reisedaten und der Reisepreis feststehen. Vor Abschluss der Buchung sind diese Daten noch nicht bekannt.
Auch bei frühzeitig gebuchten Reisen, beispielsweise sechs Monate im Voraus, gilt die Versicherung technisch gesehen als nachträglich abgeschlossen, Wichtig ist nur, dass Sie die Zurich Reiserücktrittversicherung innerhalb der festgelegten Fristen beantragen. Das heißt, spätestens 10 Tage nach Erhalt Ihrer Reiseunterlagen vom Reisveranstalter oder der Buchung Ihrer individuellen Reise.
Entspannte Planung: Jahresvertrag Reiserücktrittsversicherung
Mit der Jahresreiserücktrittsversicherung von Zurich genießen Vielreisende maximale Flexibilität und Sicherheit. Der Schutz gilt für alle Reisen innerhalb eines Jahres ab Vertragsabschluss – ohne dass Sie sich vor jeder Reise erneut um den Versicherungsschutz kümmern müssen. Egal ob Sie eine Städtereise nach Paris, einen Wellnessurlaub in Südtirol oder eine Abenteuerreise nach Norwegen planen, Sie sind bei versicherten Ereignissen abgesichert.
Besonders praktisch für Familien: Auch Einzelreisen von Familienmitgliedern oder Lebensgefährten sind im Versicherungsschutz der Zurich Jahresreiserücktrittsversicherung für Familien enthalten. So bleibt die gesamte Familie, ob gemeinsam oder getrennt reisend, das ganze Jahr über abgesichert. Perfekt für entspannte und sorgenfreie Reiseplanungen!
Wann ist eine Reiserücktrittsversicherung am günstigsten?
Eine Reiserücktrittsversicherung ist am günstigsten, wenn sie an Ihre Reisegewohnheiten angepasst ist. Wenn Sie nur eine Reise im Jahr buchen, empfiehlt sich eine einmalige Reiserücktrittsversicherung.
Vielreisende profitieren hingegen von einem Jahresvertrag, der alle Reisen innerhalb eines Jahres abdeckt. Dieser Vertrag spart im Vergleich zu Einzelabschlüssen deutlich Kosten und bietet gleichzeitig umfassenden Schutz. Egal, ob es sich um eine kurze Städtereise, den Sommerurlaub oder eine Geschäftsreise handelt, jede Reise ist automatisch versichert.
Zusätzlich können Sie bei Zurich von Tarifen mit Selbstbeteiligung profitieren. Versicherungen mit Selbstbeteiligung sind günstiger, da Sie im Schadensfall einen Teil der Storno- oder Mehrkosten selbst übernehmen.
Zudem bietet Zurich attraktive Zusatzleistungen wie die Mitversicherung von Mitreisenden oder Familienmitgliedern. Das bedeutet, dass Sie sich keine Sorgen machen müssen, da auch Ihre Liebsten umfassend abgesichert sind – unabhängig davon, ob sie mit Ihnen oder alleine reisen.
Die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema „Wann man eine Reiserücktrittsversicherung abschließen sollte“
Ratgeber Freizeit & Reisen
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