Reiseunfähigkeitsbescheinigung: Wann kommt sie zum Einsatz?

Zuletzt aktualisiert : 09.07.2024
3 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Krankheiten sind der Hauptgrund, warum gebuchte Reisen nicht angetreten werden. Eine Reiserücktrittsversicherung erstattet im Falle schwerer Erkrankung die Reisekosten zurück.
  • Um Anspruch auf Erstattung der Reisekosten zu haben, müssen Sie eine Reiseunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.
  • Die Reiseunfähigkeitsbescheinigung muss von einem Arzt ausgestellt werden, der bestätigt, dass die Erkrankung unvorhergesehen war und der Patient nicht reisefähig ist.
  • Auch für mitversicherte Mitreisende werden in diesem Fall die Stornierungskosten der Reise von der Reiserücktrittsversicherung übernommen.

Was ist eine Reiseunfähigkeitsbescheinigung?

Enttäuschend genug ist es, wenn die geplante Reise – etwa in den herbeigesehnten Sommerurlaub – nicht stattfinden kann, etwa weil eines der Familienmitglieder sich ein Bein gebrochen hat. Noch ärgerlicher aber wird es, wenn Sie dann noch auf den Reisekosten sitzen bleiben. In diesem Fall sind Sie mit einer Reiserücktrittsversicherung gut geschützt.

Um den Antrag auf Übernahme der Reisekosten für die bereits gebuchte Reise bei Ihrer Versicherung zu stellen, benötigen Sie eine Reiseunfähigkeitsbescheinigung. Ein Attest, dass Sie krankgeschrieben sind, reicht nicht aus. Die Reiseunfähigkeitsbescheinigung ist ein Dokument, das der Arzt ausstellt und das bescheinigt, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, Ihre Reise anzutreten. Das ärztliche Dokument benötigen Sie, um es bei Ihrer Reiserücktrittsversicherung einzureichen – nur damit haben Sie Anspruch auf Erstattung der Reisekosten.

Die Reiseunfähigkeitsbescheinigung ist ausführlicher als ein Attest. Sie begründet genau, weshalb Sie nicht reisen können, und legt dar, dass die Erkrankung vor Buchung der Reise nicht bekannt war. Die Kosten für das Ausstellen der Reiseunfähigkeitsbescheinigung müssen Sie selbst tragen.

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Reiseunfähigkeitsbescheinigung Download

Das Formular der Reiseunfähigkeitsbescheinigung enthält Angaben zur Person des Patienten sowie einen Fragebogen, den der Arzt ausfüllt. So wird zum Beispiel abgefragt, wann die Krankheit erstmalig aufgetreten ist, ob völlige Reiseunfähigkeit besteht usw.

Hier können Sie das Formular für die Ärztliche Bescheinigung zur Begründung der Reiseunfähigkeit herunterladen und Ihrem Arzt zum Ausfüllen vorlegen.

Wer kann eine Reiseunfähigkeitsbescheinigung ausstellen?

Nur ein zugelassener Arzt kann Ihnen eine Reiseunfähigkeitsbescheinigung ausfüllen und unterschreiben. Am besten lassen Sie sich das Dokument von Ihrem behandelnden Arzt ausstellen, der Ihre Krankengeschichte kennt. Die Diagnose und der genaue Grund, warum Sie nicht reisen können, müssen detailliert dargelegt werden.

Je nach Fall der Erkrankung kann auch eine Bescheinigung vom jeweiligen Facharzt oder des Krankenhauses gefordert werden. Eine Bescheinigung eines Psychotherapeuten reicht zur Dokumentation der Reiseunfähigkeit nicht aus.

Was genau führt zur Reiseunfähigkeit?

Neben unvorhergesehenen Ereignissen wie Arbeitsplatzverlust, Scheidung, Wiederholen einer offiziellen Prüfung oder Schaden am Eigentum sind es vor allem medizinische Gründe, die dazu führen, dass Reisen nicht angetreten werden. Bei einer Reiseunfähigkeitsbescheinigung werden schwerwiegende Krankheiten, Unfälle und akute Erkrankungen aufgeführt.

Das Ausstellen einer Reiseunfähigkeitsbescheinigung bedeutet zudem noch nicht automatisch, dass die Versicherung für die Stornokosten der Reise aufkommt. Je nach Fall sind hier weitere Rücksprachen mit dem Arzt beziehungsweise medizinische Nachweise nötig.

Welche Krankheiten werden bei einem Reiserücktritt anerkannt?

Wer sich vor der Reise unwohl fühlt, eine Erkältung oder leichte Verletzung hat und lieber doch nicht aufbrechen möchte, hat keinen ausreichenden Grund für das Ausstellen einer Reiseunfähigkeitsbescheinigung. Damit die Reiserücktrittsversicherung die Kosten übernimmt, muss Schwerwiegendes zugrunde liegen und der Arzt muss versichern, dass er aus medizinischer Sicht von der Reise dringend abrät.

Eine allgemeingültige Liste, welche Krankheiten im Detail als Reiserücktrittsgründe anerkannt werden, gibt es nicht. Üblicherweise gelten diese Szenarien:

  • unerwartet auftretende schwere Erkrankung
  • akute schwere Verletzung, z. B. aufgrund eines Verkehrsunfalls
  • Unverträglichkeiten von Impfungen
  • Schwangerschaft
  • kaputte Prothesen oder Implantate
  • unerwarteter Ausfall eines Herzschrittmachers
  • Organtransplantation
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Häufig gestellte Fragen zur Reiseunfähigkeitsbescheinigung

  • Was sind Gründe für einen Reiserücktritt?
    Die Ursachen dafür, dass jemand seine gebuchte Reise nicht antreten kann, sind vielfältig. Neben den gesundheitlichen Gründen wie unerwartete schwere Erkrankung, Unfallverletzung oder Schwangerschaft gelten auch diese Situationen als Hinderungsgründe für einen Reiseantritt: Verlust des Arbeitsplatzes, unerwartete Wiedereinstellung, Wiederholen einer wichtigen Prüfung, unerwartete Kurzarbeit. Aber auch wenn es in Ihrer Familie einen Todesfall gibt, Ihr Eigentum Schaden nimmt, ein Scheidungstermin ansteht o. ä. können Sie von Ihrer Reise zurücktreten. Ebenso wenn ein öffentliches Verkehrsmittel, das Sie zum Beispiel für die Fahrt zum Flughafen nutzen, mehr als zwei Stunden Verspätung hat und Sie dadurch Ihren Flug verpassen, springt die Reiserücktrittsversicherung ein.
  • Wann kann man die Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen?
    Die Reiserücktrittsversicherung gilt für sämtliche gebuchte Reisen – egal mit welchem Verkehrsmittel, ob kurz oder lang, im In- oder Ausland. Sie springt ein, wenn bestimmte unvorhergesehene Situationen eintreten wie schwere Erkrankungen oder schwerwiegende Änderungen im beruflichen oder privaten Umfeld. Die Reiserücktrittsversicherung können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn das versicherte Ereignis vor Antritt der Reise stattfindet. Erkranken Sie dagegen während des Urlaubs schwer und müssen die Reise aus diesem Grund abbrechen, ist die Reiseabbruchversicherung für die Erstattung der Kosten zuständig – etwa für nicht in Anspruch genommene Leistungen am Urlaubsort oder Kosten für Umbuchungen.

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