Haftpflichtversicherung für Kinder: Schutz bei Missgeschicken im Alltag

Das Wichtigste in Kürze
Über die Familienhaftpflichtversicherung von Zurich schützen Eltern sich selbst und ihre Kinder vor Schadenersatzansprüchen Dritter.
Diese Haftpflichtversicherung für Eltern und Kinder übernimmt berechtigte Forderungen, etwa wenn Ihr Kind beim Fußballspielen versehentlich ein Fenster zerbricht oder beim Fahrradfahren ein Auto zerkratzt. Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind im Basistarif bis 5 Mio. EUR und im Top-Tarif bis 50 Mio. EUR mitversichert.
Eine Haftpflichtversicherung ist für Familien mit Kindern unverzichtbar.
In diesem Ratgeber
- Wieso ist die Haftpflichtversicherung wichtig, wenn man Kinder hat?
- Wann zahlt die Haftpflichtversicherung für Kinder?
- Sind Kinder in der Privathaftpflicht der Eltern mitversichert?
- Wann leistet die Haftpflichtversicherung für Kinder und wann nicht?
- Welche Leistungen der Haftpflichtversicherung für Kinder sind besonders wichtig?
- Wie lange sind Kinder in der Haftpflicht der Eltern mitversichert?
- Wie hängt die Haftpflichtversicherung für Kinder mit der Aufsichtspflicht der Eltern zusammen?
- Fragen und Antworten zum Thema Haftpflichtversicherung für Kinder
Wieso ist die Haftpflichtversicherung wichtig, wenn man Kinder hat?
Für Familien oder Alleinerziehende mit Kindern ist eine Haftpflichtversicherung besonders wichtig, da sie Schäden abdeckt, die ihre Kinder versehentlich bei anderen verursachen.
Missgeschicke und Unfälle, bei denen andere zu Schaden kommen, passieren gerade Kindern schnell. Ob Sach-, Personen- oder Vermögensschaden – in einem solchen Fall ist es wichtig, eine Familienhaftpflichtversicherung oder eine Haftpflichtversicherung im Single-Kind(er)-Tarif zu haben, welche die finanziellen Schäden abdeckt und Sie vor möglichen Haftungsansprüchen schützt.
Kurz gesagt: Eine Haftpflichtversicherung ist für Kinder nicht nur wichtig, sondern unerlässlich, da Sie als Eltern grundsätzlich für Schäden haften können, die Ihr Kind verursacht. Eine Privathaftpflichtversicherung sehen die Verbraucherzentralen deshalb als „ein absolutes Muss für alle“.

Familienhaftpflichtversicherung
Im Familienalltag ist fast täglich mit kleinen Missgeschicken zu rechnen. Die Leistungen der Zurich Familienhaftpflichtversicherung schützt Ihre gesamte im Haushalt lebende Familie vor finanziellen Schäden.
Wann zahlt die Haftpflichtversicherung für Kinder?
Der Versicherungsschutz greift, wenn Kinder einem Dritten einen Schaden zufügen und dafür laut Gesetz haften. Kinder unter 7 Jahren sind rechtlich nicht haftbar, im Straßenverkehr gilt das sogar bis zum 10. Geburtstag. Ob Sie oder Ihr Kind haftbar sind, hängt vom Alter des Kindes und von Ihrer Aufsichtspflicht ab.
| Alter des Kindes | Rechtliche Einstufung/Haftung | Dann greift die Haftpflichtversicherung |
| bis 7 Jahre | Kinder sind deliktunfähig (§ 828 BGB). | Eltern haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Im Top-Tarif übernimmt Zurich auch ohne Haftung: bis 500.000 EUR (Personen- und Vermögensschäden) und 100.000 EUR (Sachschäden). |
| 7 bis 10 Jahre | Im fließenden Straßenverkehr haften Kinder, sonst eingeschränkt schuldfähig. | Versicherungsschutz besteht für den ruhenden Straßenverkehr oder bei Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht. |
| 10 bis 18 Jahre | Kinder gelten in der Regel als schuldfähig. | Die Familienhaftpflicht deckt berechtigte Schadenersatzforderungen und wehrt unberechtigte ab. |
| Ab 18 Jahre | Kinder sind volljährig und selbst haftbar. | Bei Zurich bleiben unverheiratete Kinder in Ausbildung, Studium oder bei Arbeitslosigkeit bis zu 1 Jahr danach mitversichert – Kinder mit Behinderung unbegrenzt. |
Kurz gesagt: Bis 7 Jahre haften Kinder in der Regel gar nicht, im fließenden Verkehr gilt das bis 10 Jahre. Ab 10 Jahren sind Kinder jedoch für Schäden, die sie verursachen, selbst verantwortlich, dann greift die Haftpflichtversicherung und schützt Familien vor finanziellen Folgen kleiner Missgeschicke.
Sind Kinder in der Privathaftpflicht der Eltern mitversichert?
Kinder sind nur dann in der Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert, wenn der gewählte Zurich-Tarif das vorsieht – also ein Familien- oder Single-Kind(er)-Tarif besteht.
Diese Tarife schützen Eltern und Kinder gemeinsam, unabhängig davon, ob das Kind minderjährig ist oder noch in Ausbildung steht. Neu hinzukommende Kinder sind bei Zurich automatisch mitversichert, sobald sie Teil der Familie werden.
Kurz gesagt: Prüfen Sie Ihren Tarif, wenn Nachwuchs kommt. Versicherungsschutz besteht nur mit einer Familien- oder Single-Kind(er)-Police. Innerhalb dieser Tarife bleibt Ihr Kind weit über die Volljährigkeit hinaus abgesichert.
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Wann leistet die Haftpflichtversicherung für Kinder und wann nicht?
Eine Haftpflichtversicherung leistet, wenn Kinder unbeabsichtigt Personen-, Sach- oder Vermögensschäden verursachen, sie zahlt jedoch nicht bei Vorsatz oder Schäden, die nicht unter den versicherten Schutz fallen.
Die Haftpflichtversicherung für Kinder leistet bei
- Personenschäden
wenn ein Kind beispielsweise versehentlich ein anderes verletzt - Sachschäden
wenn etwa ein Ball eine Fensterscheibe eines Nachbarn trifft - Mietsachschädenan unbeweglichen Sachen
wie Wänden, Böden oder Türen in Wohnung oder Ferienhaus - Mietsachschäden an beweglichen Sachen
wie Möbel, Lampen oder Geräten in Wohnung oder Ferienhaus (Top-Schutz) - fremden Sachen
wie ausgeliehenes Fahrrad (sofern privat genutzt) - Vermögensschäden
wenn Dritten finanzieller Nachteil entsteht - Internetrisiken
etwa versehentliches Teilen fremder Inhalte Forderungsausfällen wenn der Verursacher nicht zahlen kann
Die Haftpflichtversicherung für Kinder leistet nicht bei
- Vorsatz
absichtlich verursachte Schäden - Naturgefahren
wie Erdrutsch, Überschwemmung oder Abwasser - Diebstahl und Einbruch
- eigene Glasgegenstände
zum Beispiel Glastisch, Vitrine - dauerhaft geliehenen oder beruflich genutzten Gegenständen
- fahrlässiger Krankheitsübertragung
- eigenen Geräten oder Eigentum
Gut zu wissen: Für Schäden am eigenen Eigentum ist eine Hausratversicherung und Glasversicherung sinnvoll.
Kurz gesagt: Die Haftpflichtversicherung schützt Familien, wenn Kinder anderen unbeabsichtigt einen Schaden zufügen. Für eigene Verluste sind zusätzliche Policen wie Hausrat- oder Glasversicherung notwendig.
Welche Leistungen der Haftpflichtversicherung für Kinder sind besonders wichtig?
Für Familien mit Kindern zählt vor allem, dass typische Alltagssituationen abgesichert sind: vom zerbrochenen Fenster bis zum Missgeschick auf dem Spielplatz.
Ein guter Haftpflichttarif für Kinder sollte enthalten:
- Mitversicherung nicht deliktfähiger Kinder
Im PrivatSchutz Top von Zurich: bis 500.000 EUR für Personen-/Vermögensschäden und 100.000 EUR für Sachschäden. - hohe Deckungssummen
Bei Zurich bis 50 Mio. EUR pauschal möglich (Top-Tarif). - weltweiter Schutz
In allen Tarifen von Zurich enthalten und bis zu 5 Jahre gültig. - Schäden durch Internetnutzung
Bei Zurich in den allen Tarifen mitversichert. - Mietsachschäden in Ferienwohnungen
In allen Tarifen von Zurich enthalten, zusätzlich im Top-Tarif erweitert um bewegliche Einrichtungsgegenstände - Vorsorgeversicherung für Neugeborene
Neue Kinder sind bei Zurich automatisch mitversichert.
Kurz gesagt: Ein Familientarif sollte alle typischen Alltagssituationen mit Kindern abdecken vom Fußballspiel im Garten bis zum Austauschjahr im Ausland. Wichtig ist, dass auch deliktunfähige Kinder, Online-Aktivitäten und weltweite Reisen eingeschlossen sind.
Wie lange sind Kinder in der Haftpflicht der Eltern mitversichert?
Kinder sind über die Familienhaftpflicht von Zurich grundsätzlich bis zur Volljährigkeit mitversichert. Danach bleiben sie geschützt, solange sie sich in Schule, Ausbildung oder Studium befinden.
Mitversichert sind:
- Kinder unter 18 Jahren – bei bestehendem Familientarif, unabhängig vom Wohnsitz.
- Kinder in Ausbildung, Schule oder Studium – auch bei auswärtigem Wohnsitz.
- Kinder nach Ausbildungsende – bis zu ein Jahr bei Arbeitslosigkeit.
- Kinder mit Behinderung – zeitlich unbegrenzt, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben oder betreut werden.
Kurz gesagt: Keine Sorge, die Mitversicherung endet in der Zurich Familienhaftpflichtversicherung nicht automatisch mit dem 18. Geburtstag. Entscheidend ist, ob das Kind sich noch in Ausbildung befindet oder zu Hause lebt. Wer eine zweite Ausbildung oder ein neues Studium beginnt, sollte dann aber eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen.
Wie hängt die Haftpflichtversicherung für Kinder mit der Aufsichtspflicht der Eltern zusammen?
Eltern sind für minderjährige Kinder gesetzlich aufsichtspflichtig und haften, wenn sie diese Pflicht verletzt haben und dadurch ein Schaden entsteht. Die Haftpflichtversicherung von Zurich springt in diesen Fällen für die Versicherten ein.
Für nicht deliktfähige Kinder (unter 7 Jahren bzw. bis 10 Jahren im Straßenverkehr) leistet Zurich im Top-Tarif sogar dann, wenn Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind und keine gesetzliche Haftung besteht.
Welche Aufsichtspflicht haben Eltern?
Eltern müssen ihre Kinder bis zur Volljährigkeit beaufsichtigen – wie streng, hängt vom Alter und Entwicklungsstand des Kindes ab. Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 1626 BGB) formuliert es bewusst offen: Eltern sollen „die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem und verantwortungsbewusstem Handeln“ berücksichtigen. Das heißt: Sie sollten Ihrem Kind Schritt für Schritt mehr Freiraum gewähren, ohne dessen Sicherheit oder die anderer zu gefährden.
Beispiele
Nicht deliktfähiges Kind (unter 7 Jahren)
Die vierjährige Lina zerkratzt mit ihrem Roller ein Auto.
- Sie stehen daneben: Sie haben Ihre Aufsichtspflicht erfüllt, Lina ist noch nicht deliktfähig. Rechtlich haftet dadurch niemand. Der Schaden wird nur im Zurich Top-Tarif übernommen.
- Sie sind nicht dabei: Sie haben Ihre Aufsichtspflicht verletzt. Die Familienhaftpflicht vom Zurich leistet in jedem Tarif.
Deliktfähiges Kind (ab 10 Jahren)
Der 14-jährige Paul schießt beim Fußballspielen versehentlich den Ball in die Fensterscheibe des Nachbarn.
- Paul hat geschossen: Er ist deliktfähig und haftet selbst. Die Familienhaftpflicht übernimmt die Kosten.
- Paul wird zu Unrecht beschuldigt: Die Versicherung wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Kurz gesagt: Die Haftpflichtversicherung schützt Familien, wenn Kinder anderen Schaden zufügen – egal, ob Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben oder nicht. Sie zahlt bei berechtigten Forderungen und übernimmt die Abwehr, wenn Eltern keine Schuld trifft.
Fragen und Antworten zum Thema Haftpflichtversicherung für Kinder
Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder bis zur Volljährigkeit angemessen zu beaufsichtigen – wie streng, hängt vom Alter, der Reife und der Situation ab. Kleinkinder brauchen ständige Begleitung, während Jugendliche zunehmend Verantwortung übernehmen dürfen.
Eine Verletzung der Aufsichtspflicht liegt vor, wenn Eltern nicht alles Zumutbare getan haben, um Schäden zu verhindern, die ihr Kind verursacht hat. Entscheidend ist immer der Einzelfall. Maßstab ist, was Eltern nach Alter und Situation des Kindes vernünftigerweise erwarten können.
Verursacht ein Kind einen Schaden, prüft die Haftpflichtversicherung zunächst, ob eine gesetzliche Haftung besteht und ob Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Ist das der Fall, übernimmt die Versicherung die Kosten.
Kinder unter 7 Jahren können nicht für Schäden haftbar gemacht werden. Die Haftpflichtversicherung von Zurich leistet in diesen Fällen nur im Top-Tarif, sie übernimmt den Schaden also auch dann, wenn das Kind noch zu jung ist, um für sein Handeln einzustehen und die Eltern keine Aufsichtspflicht verletzt haben.
- Unter 7 Jahren: Kinder sind nicht deliktfähig und können nicht haftbar gemacht werden. Die Haftpflichtversicherung von Zurich leistet nur im Top-Tarif, auch wenn keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt.
- 7 bis 10 Jahre: Im fließenden Straßenverkehr haften Kinder nicht, im ruhenden Verkehr (etwa parkendes Auto) schon. Dann greift die Familienhaftpflichtversicherung.
- Ab 10 Jahren: Kinder sind voll haftbar und die Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Forderungen oder wehrt unberechtigte ab.
Die Privathaftpflichtversicherung ist keine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung – „Pflicht“ bezieht sich hier auf die Haftung, nicht auf den Abschluss einer Versicherung.
Gesetzlich verpflichtend sind hingegen nur bestimmte Versicherungen:
- Kfz-Haftpflichtversicherung: für jeden Fahrzeughalter
- Sozialversicherungen wie Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung für Arbeitnehmer
- Berufshaftpflichtversicherung: für bestimmte freie Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
- Tierhalterhaftpflichtversicherung: in einigen Bundesländern verpflichtend für bestimmte Tierarten, vor allem für Hunde
- Jagdhaftpflichtversicherung: für Jäger in Deutschland
- Rentenversicherung: als Teil der Sozialversicherung verpflichtend für Arbeitnehmer und bestimmte Gruppen von Selbstständigen
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