Angaben der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft und Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland) gemäß §§ 134b, 134c AktG

Angaben der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft gemäß §§ 134b, 134c AktG

Gemäß §§ 134b, 134c AktG sind institutionelle Anleger (§ 134a Abs. 1 Nr. 1 AktG) verpflichtet, ihre Mitwirkung und ihr Abstimmungsverhalten in börsennotierten Gesellschaften (Portfoliogesellschaften), sowie ihre Anlagestrategie offenzulegen.

Als Lebensversicherungsunternehmen handelt es sich bei der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft (ZDHL)1 um einen institutionellen Anleger im Sinne des § 134a Abs. 1 Nr. 1 AktG.

1Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft ist ein mittelbares Tochterunternehmen der in der Schweiz ansässigen Zurich Insurance Group Aktiengesellschaft (ZIG). Die ZIG, gemeinsam mit ihren weltweit tätigen Tochterunternehmen werden hierin als „Zurich“ bezeichnet.

 

Mitwirkungspolitik (§143b Abs. 1 AktG)

Mitwirkungspolitik und Stimmrechtsausübung

Die ZDHL hält derzeit nur eine geringfügige unmittelbare Beteiligung in Höhe von ca. 1,6 % des stimmberechtigten Kapitals an einer Portfoliogesellschaft. Aus diesem Grund hat die ZDHL davon abgesehen, für diese unmittelbare Beteiligung eine Mitwirkungspolitik im Sinne des § 134b Abs. 1 AktG zu verabschieden. Dementsprechend entfallen auch Angaben zu ihrer Umsetzung sowie zum Abstimmungsverhalten gemäß § 134b Abs. 2 und 3 AktG.

 

Mitwirkungsbericht (§ 134b Abs. 2 AktG) und Abstimmungsverhalten (§ 134b Abs. 3 AktG)

Mittelbar ist die ZDHL über einen Spezial-AIF (Spezialfonds), der von der DWS Investment GmbH (DWS) als Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet wird, an Portfoliogesellschaften beteiligt. Die ZDHL ist über diesen Spezialfonds in einen oder mehrere Aktien ETFs, die von der DWS verwaltet werden, investiert.  In diesem Fall erfolgt die Mitwirkung und die Stimmrechtsausübung in den Portfoliogesellschaften durch die DWS bzw. durch die von der DWS beauftragten externen Asset Manager. Sie sind jeweils ausschließlich befugt, die Stimmrechte sowie sonstige Mitwirkungsrechte in den Portfoliogesellschaften auszuüben. Da die ZDHL damit keine Aktionärsrechte ausübt, entfallen Angaben zu einer eigenen Mitwirkung.

Die Mitwirkungspolitik (Engagement Policy) der DWS ist auf der Homepage der DWS unter Informationen & Richtlinien abrufbar. Die Policy der DWS zur Ausübung von Stimmrechten (Proxy Voting Policy) ist auf der Homepage der DWS unter Corporate Governance (Unternehmensführung) abrufbar.

Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Portfoliogesellschaften

Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Portfoliogesellschaften hinsichtlich der Aktienportfolien, die in Spezialfonds gehalten werden, erfolgt durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die DWS berichtet jährlich über die Umsetzung ihrer Mitwirkungspolitik. Zusätzlich berichten die von der DWS beauftragten externen Asset Manager vierteljährlich über die Performance der von ihnen verwalteten Aktienportfolien.

Meinungsaustausch mit Gesellschaftsorganen und Interessenträgern; Zusammenarbeit mit anderen Aktionären
 
Im Falle der Beteiligungen an Portfoliogesellschaften, die in Spezialfonds gehalten werden, übt die ZDHL keine unmittelbare Mitwirkung in den Portfoliogesellschaften aus. Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und Interessenträgern der Portfoliogesellschaften erfolgt dann durch die beauftragten externen Asset Manager. Die ZDHL gibt allerdings den mit der Verwaltung der Aktienportfolien beauftragten Kapitalverwaltungsgesellschaften bzw. Asset Managern Vorgaben anhand der Proxy Voting Policy von Zurich für die Abstimmungen in den jeweiligen Hauptversammlungen. Eine Abstimmung oder Zusammenarbeit mit anderen Aktionären - sofern sie stattfindet - erfolgt dann ebenfalls über die externen Asset Manager.

Die Mitwirkungspolitik (Engagement Policy) der DWS ist auf der Homepage der DWS unter „Informationen & Richtlinien" abrufbar.

Umgang mit Interessenkonflikten

Die DWS und die beauftragten Asset Manager verfügen über die erforderlichen Prozesse, um Interessenkonflikte zu vermeiden oder mit diesen umzugehen.
Informationen zum Umgang mit tatsächlichen und potenziellen Interessenkonflikten von Zurich sind im Verhaltenskodex beschrieben.

Hinweise zum Umgang mit Interessenkonflikten bei der DWS sind unter Ziffer 5 der von der DWS veröffentlichten Mitwirkungspolitik (Engagement Policy) unter „Informationen & Richtlinien" zu finden.

Zurich ist seit 2012 u.a. Unterzeichnerin der ‚Principles for Responsible Investment‘ (PRI), zu denen sich auch die ZDHL verpflichtet hat. Zurich veröffentlicht daher jährlich über die Integrationspraxis in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), die Beziehungen zu externen Vermögensverwaltern, sowie zu Proxy Voting und Engagement. Alle PRI-Transparenzberichte seit dem Beitritt von Zurich sind auf der Responsible Investment Webseite von Zurich sowie direkt auf der Webseite der PRI Association zu finden.

Die DWS berichtet jährlich zum 31.12. über die Umsetzung ihrer Mitwirkungspolitik. Dabei berichtet sie auch über die Abstimmungen auf Hauptversammlungen. Die DWS veröffentlicht ihren Mitwirkungsbericht auf ihrer Homepage

Die Abstimmung hinsichtlich der in den Spezialfonds gehaltenen Aktienportfolien ist Aufgabe der Kapitalverwaltungsgesellschaft, siehe hierzu die Veröffentlichungen der DWS.

 

Anlagestrategie (§ 134c Abs. 1 AktG)

Die Anlagestrategie der ZDHL richtet sich nach dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht, der die Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität des Portfolios als Ganzes sicherstellen soll. Auf diesem Grundsatz bauen die Anlageentscheidungen der ZDHL auf.

Die systematische Integration von Aspekten in Bezug auf ESG in den Anlageprozess ist ein Bestandteil der Anlagestrategie der ZDHL. Ausführliche Informationen zu den drei Säulen der Nachhaltigkeitsstrategie der ZDHL sind unter Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken zu finden.

Richtlinien und interne Prozesse bilden den Rahmen für die gesteuerte Umsetzung der Anlagegrundsätze bei der Kapitalanlagetätigkeit. Die beiden Hauptprozesse des Investmentansatzes sind die Strategische Asset Allokation (SAA) und die Taktische Asset Allokation (TAA). Die SAA ist die langfristige, optimale Allokation von Vermögenswerten auf Anlageklassen, die zusammen das Investmentuniversum der ZDHL bilden. Die SAA wird auf Ebene des Zurich Konzerns, der Zurich Insurance Group, in der Art und Weise bestimmt, dass die erwarteten Investmentrenditen aus der SAA unter Berücksichtigung der eingegangenen Verbindlichkeiten und des für die ZDHL angemessenen Risikoprofils maximiert werden. Die TAA ist eine Entscheidung zur temporären Über- oder Untergewichtung von Anlageklassen innerhalb der zuvor definierten und genehmigten Limite und relativ zur strategischen Zielgröße der jeweiligen Anlageklasse. In die SAA und TAA fließen zudem Anforderungen wie Zahlungsfähigkeit und Stabilität der Bilanz der ZDHL sowie das Rating der geplanten Investitionen ein. Die weltweite Anwendung dieses Ansatzes auf alle Investitionstätigkeiten ist von großem Wert für Zurich. Der Ansatz sorgt nicht nur für Beständigkeit und Disziplin, sondern trägt auch dazu bei, dass Investitionsentscheidungen nicht prozyklisch getroffen werden, d.h. in ‚guten Zeiten‘ kein zusätzliches Investitionsrisiko eingegangen wird, bzw. das Risiko im Marktstress, zum ungünstigsten Zeitpunkt Investitionen verringern zu müssen. Die langfristige Ausrichtung der Anlagestrategie der ZDHL und ein damit verbundenes Asset Liability Management (ALM), also die Sicherstellung, dass das Anlageportfolio der ZDHL mit dem Profil und der Laufzeit der Verbindlichkeiten übereinstimmt, sind Eckpfeiler dieses Prozesses. Zusätzlich werden dabei derivative Finanzinstrumente eingesetzt, um Kapitalanlagen gegen Schwankungen an den Währungsmärkten abzusichern.

Auch das Performance Management ist ein wesentlicher Bestandteil der Anlagephilosophie von Zurich.

Weitere Informationen zur Anlagephilosophie von Zurich sind im Value Creation Paper zu finden.

 

Vereinbarungen mit Vermögensverwaltern (§ 134c Abs. 2 AktG)

Die ZDHL ist stets bestrebt, für jedes Portfolio den geeignetsten Vermögensverwalter zu bestimmen, sei es intern oder extern. Bei der Auswahl wird ein strenger, faktenbasierter Manager-Bewertungsprozess angewendet. Das Responsible Investment White Paper enthält Informationen über den Prozess von Zurich für die Auswahl externer Vermögensverwalter sowie darüber, was Zurich von externen Vermögensverwaltern erwartet, wie sie ihre Anlagestrategie einhalten, einschließlich ESG-Integration und aktiver Beteiligung bei Proxy Voting und Engagement.

Die ZDHL hält derzeit eine geringfügige unmittelbare Beteiligung an einer Portfoliogesellschaft. Die Verwaltung dieser unmittelbaren Beteiligung erfolgt durch die Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Deutschland), eine Gesellschaft der Zurich Gruppe Deutschland, die an der ZDHL beteiligt ist und Vermögensanlage- und Vermögensverwaltungsleistungen ausschließlich für Gesellschaften der Zurich Gruppe Deutschland erbringt. Die ZDHL schließt derzeit keine Wertpapierleihgeschäfte ab.

Stand: 30. Juni 2025

Angaben der Zurich Life Legacy Versicherung gemäß §§ 134b, 134c AktG

Gemäß §§ 134b, 134c AktG sind institutionelle Anleger (§ 134a Abs. 1 Nr. 1 AktG) zur Veröffentlichung ihrer Anlagestrategie und Mitwirkungspolitik in börsennotierten Gesellschaften (Portfoliogesellschaften) verpflichtet.

Als Lebensversicherungsunternehmen handelt es sich bei der Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland) (ZLLAG) um einen institutionellen Anleger im Sinne des § 134a Abs. 1 Nr. 1 AktG. Die ZLLAG hält keine Beteiligung an börsennotierten Gesellschaften (Portfoliogesellschaften), weder mittelbar noch unmittelbar. Eine solche Investition ist auch kurz- bis mittelfristig nicht geplant.

Dementsprechend entfallen die Angaben zur Anlagestrategie und Mitwirkungspolitik gemäß §§ 134b, 134c AktG.

Stand: 31.Januar 2025