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Oldtimerversicherung

  • Berücksichtigung der Wertsteigerung Ihres Oldtimers
  • Schutz vor finanziellen Folgen durch Transportschäden
  • Tierbissschäden inkl. Folgeschäden bis 5.000 EUR

Oldtimerversicherung: Das Wichtigste kurz erklärt

Ein Oldtimer ist ein kostbares Unikat, das nicht nur gute Pflege, sondern auch einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz verdient. Mit der Kfz-Haftpflichtversicherung sind Sie gegen die Schadensersatzansprüche Dritter nach einem Unfall mit Ihrem Oldtimer abgedeckt. Die Kaskoversicherung greift auch bei Schäden am eigenen Fahrzeug, die z. B. durch Naturgewalten wie Sturm und Hagel entstehen können. Bei der Kaskoversicherung gilt: Je besser der Erhaltungszustand Ihres Fahrzeugs, desto günstiger wird auch der Versicherungsbeitrag.

 

Ihre Vorteile unserer Zurich Oldtimerversicherungen

  • Keine Beitragserhöhung nach einem Schaden mit der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Höchstentschädigungssumme im Kaskoschadenfall entspricht dem geschätzten Marktwert Ihres versicherten Fahrzeugs
  • Schutz vor den finanziellen Folgen durch Transportschäden und Vandalismus in der Teilkasko inklusive bei einer Selbstbeteiligung von 500 €
  • Berücksichtigung der Wertsteigerung Ihres Oldtimers – bis zu 10 % des Marktwertes

Was ist eine Oldtimerversicherung?

Charakter, Charme und Nostalgie – eine Fahrt mit einem Oldtimer ist ein ganz besonderes Erlebnis. Unsere Zurich Oldtimerversicherung bietet Ihnen einen umfassenden Versicherungsschutz und sichert Sie und Ihr klassisches Fahrzeug gegen eine Vielzahl von Gefahren ab.

Wann ist ein Fahrzeug ein Oldtimer?

Nicht alle alten Fahrzeuge können als Oldtimer versichert werden. Es gelten folgende Voraussetzungen:

  • Mindestalter von 30 Jahren (Erstzulassung)
  • Bestätigung einer Sachverständigenorganisation mit Bestätigung nach §23StVZO, dass sich das Fahrzeug in gutem Zustand befindet und somit der Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes zugeordnet werden kann
  • Von der Zulassungsstelle ausgestelltes H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge
  • Fahrzeug unterliegt nicht mehr der allgemeinen Nutzung
  • Betriebserlaubnis für Oldtimer

Tipp: Zurich versichert auch Youngtimer PKW ab 20 Jahren.

Welche Versicherungen umfasst die Oldtimerversicherung?

Die Oldtimerversicherung besteht aus mehreren Kategorien: der verpflichtenden Kfz-Haftpflichtversicherung und der freiwilligen Kaskoversicherung. Bei Bedarf können Sie auch eine Unfallversicherung für Ihren Oldtimer abschließen und weitere Zusatzbausteine hinzufügen.

Je nach gewünschtem Versicherungsschutz können die Tarife und gebotenen Leistungen sich unterscheiden. Die individuelle Zusammenstellung des von Ihnen gewählten Versicherungsschutzes können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Dabei werden die einzelnen Bausteine der Oldtimerversicherung als jeweils rechtlich selbstständige Verträge abgeschlossen.

Kfz-Haftpflicht

Die Kfz-Haftpflicht ist die gesetzlich vorgeschriebene Basis der Oldtimerversicherung. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs muss sie abschließen. Sie greift, wenn Sie mit Ihrem Oldtimer anderen einen Schaden zufügen. Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, und Personen oder Gegenstände zu Schaden kommen, schützt die Kfz-Haftpflicht Sie vor den finanziellen Forderungsansprüchen. Bei einem Auffahrunfall käme die Kfz-Haftpflicht z. B. für die Reparaturkosten am anderen Fahrzeug auf. Wurden auch andere Personen verletzt, übernimmt die Versicherung unter anderem die Kosten für die Behandlung sowie Schmerzensgeldzahlungen.

 

Voll- oder Teilkasko

Die Kaskoversicherung ist nicht vorgeschrieben, bietet aber wichtigen zusätzlichen Schutz. Während die Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden an fremden Fahrzeugen aufkommt, deckt eine Kaskoversicherung Schäden an Ihrem Oldtimer ab. Sie haben die Auswahl zwischen

Teilkasko: Der Versicherungsschutz umfasst die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust Ihres Oldtimers. Gründe dafür können unter anderem Brand, Explosion, Diebstahl, Vandalismus, Transportschäden oder aber Naturgewalten wie Sturm oder Hagel sein.

Vollkasko: Die Vollkaskoversicherung bieten wir nur in Verbindung mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung an. Zusätzlich zu den Schadenereignissen der Teilkasko bietet die Vollkasko auch Schutz bei Schäden, die durch einen Unfall entstanden sind. Gegen Mehrbeitrag können Sie auch den Zusatzbaustein VK Plus für Ihren Oldtimer abschließen, um vor noch mehr Unfallgefahren geschützt zu sein.

Kfz-Unfallversicherung

Sie versichert den berechtigten Insassen des Fahrzeugs gegen unfallbedingte Verletzungen. Sie kann im Schadenfall für eine einmalige Invaliditätsleistung oder Unfallkrankenhaustagegeld aufkommen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung im Überblick

Die verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung bildet die Basis der Oldtimerversicherung. Sie deckt Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Oldtimer zufügen, ab und schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen, z. B. wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind. Die Kfz-Haftpflicht kommt zum Einsatz, wenn Sie während des Gebrauchs Ihres Oldtimers

  • Personen verletzen oder töten,
  • Sachen beschädigen oder zerstören,
  • reine Vermögensschäden verursachen.

Hinweis: Eine Kfz-Haftpflichtversicherung deckt nicht die Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Einen solchen Schutz bietet nur die Kaskoversicherung.

Die Kaskoversicherung im Überblick

Mit einer Fahrzeugversicherung (Kasko) schützen Sie sich vor Schäden am eigenen Fahrzeug. Da es sich bei einem Oldtimer um ein Unikat handelt, ist ein solcher Schutz besonders sinnvoll. Der Wirkungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Europa und außereuropäische Gebiete, die zum Geltungsbereich der EU gehören.

Die Höchstentschädigungssumme entspricht stets dem geschätzten Marktwert Ihres Oldtimers zuzüglich einer Vorsorge von 10 % des Marktwerts für eine eventuelle Wertsteigerung. So sind Sie allzeit gut abgesichert, auch wenn Ihr historisches Einzelstück nach Versicherungsabschluss im Wert steigen sollte.

Wie umfangreich genau der Versicherungsschutz ausfallen soll, können Sie selbst bestimmen.

Grundlegender Schutz mit der Teilkasko

  • Transportschäden und Vandalismus sind beitragsfrei mitversichert. Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall und Fahrzeug 500 Euro, unabhängig von einer vereinbarten Selbstbeteiligungssumme.
  • Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen unberechtigter Personen
  • Brand und Explosion
  • Diebstahl und Raub
  • Naturgewalten: Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
  • Zusammenstoß mit Tieren
  • Glasbruch
  • Kurzschlussschäden an der Verkabelung
  • Marder- und Tierbissschäden inkl. Folgeschäden bis 5.000 Euro (nicht Innenraum)
  • Bei Verlust, Totalschaden oder Zerstörung Ihres Oldtimers zahlen wir den Wiederbeschaffungswert. Das ist der Marktwert des Fahrzeugs oder seiner Teile am Schadentag (ggf. abzüglich des Restwerts Ihres Oldtimers).

Rundum-Schutz mit der Vollkasko

  • Versichert sind alle Schadenereignisse der Teilkaskoversicherung. Zusätzlich sichert die Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug auch gegen die finanziellen Folgen von Schäden ab, die durch einen Unfall verursacht wurden.

Möglicher Zusatzbaustein

VK Plus: Erweitern Sie den Schutz Ihrer Vollkaskoversicherung gegen einen Mehrbeitrag mit der VK Plus. Sie versichert Ihren Oldtimer gegen fast alle Gefahren, die zu Beschädigung, Zerstörung oder Verlust führen können. Dazu gehören unter anderem Ladungs- und Bremsschäden, Diebstahl bei Probefahrt und zerstochene Reifen.

Hinweis: Schäden, die Sie selbst vorsätzlich an Ihrem Fahrzeug verursachen, sind nicht mitversichert.

Die Kfz-Unfallversicherung im Überblick

Die Unfallversicherung kann zusätzlich abgeschlossen werden, um sich gegen die Folgen eines Unfalls zu schützen, z. B. wenn Insassen verletzt oder getötet werden. Im Versicherungsfall bietet die Zurich Kfz-Unfallversicherung unter anderem:

  • Invaliditätsleistung als Einmalzahlung (abhängig von Versicherungssumme und Invaliditätsgrad)
  • Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
  • Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Tagegeld

Hinweis: Unfälle bei Straftaten und nicht genehmigten Rennen sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Warum Zurich der richtige Versicherungspartner für Sie ist

Mit der Zurich Oldtimerversicherung ist Ihr historisches Fahrzeug bestens abgesichert. Von Kfz-Haftpflicht über Kaskolösungen bis hin zu Zusatzbausteinen wie VK Plus – mit Zurich können Sie sich ein individuelles Rundum-sorglos-Paket für Ihren Oldtimer zusammenstellen.

Ihre Vorteile

  • Guter Erhaltungszustand bedeutet niedrigere Versicherungsbeiträge in der Kaskoversicherung
  • Inklusive Vorsorgeversicherung bei Wertsteigerung bis zu 10 % des Marktwertes Ihres Oldtimers
  • Transportschäden und Vandalismus sind in der Teilkaskoversicherung beitragsfrei mitversichert
  • Wiederherstellungswert bis 500.000 Euro/Fahrzeug versicherbar
  • Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit
  • Wiederbeschaffungswert ist versicherbar
  • Sammlungsversicherung für zugelassene PKW möglich (ab fünf PKW; alle Fahrzeuge mind. 30 Jahre)
  • Schnelle und professionelle Hilfe im Schadenfall
  • Individuelle Zusammenstellung des Versicherungsschutzes möglich

Wer braucht eine Oldtimerversicherung?

Im Grunde sollte sich jeder Halter, Eigentümer oder Fahrer mit dem Abschließen einer Oldtimerversicherung auseinandersetzen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist sowieso gesetzlich vorgeschrieben. Denn auch wenn Sie Ihr Liebhaberstück nur für gelegentliche Fahrten nutzen, können Sie mit ihm schwerwiegende Unfälle verursachen, bei denen nicht nur Sachen beschädigt, sondern auch Personen verletzt werden können.

Die Kaskoversicherung für Ihren Oldtimer ist nicht vorgeschrieben, jedoch dringend zu empfehlen. Ein Oldtimer ist etwas ganz besonderes und wenn er beschädigt wird, können die Reparaturen schnell kostspielig werden – nicht zuletzt, weil passende Ersatzteile für ein historisches Unikat rar sind.

Wer sich noch mehr Sicherheit wünscht, der sollte auch über eine Kfz-Unfallversicherung nachdenken.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Fahren Sie z. B. aus Versehen eine Person an, dann würde die Kfz-Haftpflichtversicherung Behandlungskosten und Schmerzensgelder übernehmen. Dennoch hat unsere Erfahrung und gezeigt, dass die meisten Fahrer eines Oldtimers vorsichtig unterwegs sind. Deshalb erhöhen wir nach einem Schadenfall Ihre Beiträge in der Kfz-Haftpflicht nicht.

Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung kommt z. B. für Vandalismus-Schäden auf oder wenn Sie mit Ihrem Oldtimer mit einem Tier zusammenstoßen. Auch wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wird, sind Sie abgesichert. Im Vollkasko-Tarif sind zusätzlich auch noch Schäden abgedeckt, die durch einen Unfall an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen. Wird Ihnen beispielsweise die Vorfahrt genommen und Ihr Oldtimer kommt zu Schaden, dann übernimmt die Versicherung im Leistungsfall die Kosten.

Kfz-Unfallversicherung


Wenn Sie einen Unfall mit Ihrem Oldtimer haben, dann greift diese Versicherung, falls Insassen verletzt oder sogar getötet werden. Das kann nicht nur für Familien sehr sinnvoll sein. Familien haben übrigens die Möglichkeit, eine Kfz-Familienversicherung abzuschließen. Auf diese Weise könne auch junge Fahrer kostengünstig mitversichert werden.

Wie viel kostet eine Oldtimerversicherung

Ein Oldtimer ist ein wertvolles Einzelstück, welches es wert ist, umfassend geschützt zu werden. So individuell wie Ihr Fahrzeug selbst, ist deshalb auch der Zurich Versicherungsschutz, den wir für Ihren Klassiker anbieten. Es stellt sich aber die Frage: Was kostet ein Oldtimer in der Versicherung?

Die Höhe der Beiträge orientiert sich an einer Vielzahl von Faktoren. Entscheidend sind unter anderem der Marktwert des Fahrzeugs, welcher durch ein Gutachten von einem Sachverständigen oder Prüf­ingenieur festgestellt wird. Ohne ein solches Gutachten ist eine Oldtimer-Zulassung nicht möglich. Der dadurch ermittelte Marktwert bezeichnet den Betrag, den Ihr Oldtimer zum aktuellen Zeitpunkt bei einem Verkauf erzielen würde. Ebenfalls ausschlaggebend sind das Alter des zu versichernden Fahrzeugs und seine Zustandsnote.

Für die Bestimmung des Marktwerts und der Zustandsnote arbeiten wir mit unseren Bewertungspartnern Classic Data, TÜV-Rheinland, GTÜ, Classic Analytics (nur Professional und Expert Check) und DEKRA zusammen. Unsere Partner gehören zu den anerkannten führenden neutralen Marktbeobachtern für Oldtimer und verfügen über ein weites Kfz-Sachverständigen-Netzwerk.

Übrigens gilt: Je besser der Zustand Ihres Oldtimers ist, desto niedriger sind die Beitragskosten der Kaskoversicherung. Wir empfehlen deshalb, den Marktwert Ihres Klassikers alle zwei bis drei Jahre überprüfen zu lassen.

Haben Sie Fragen zur Oldtimerversicherung von Zurich?

Die häufigsten Fragen und Antworten

  • Unter welchen Voraussetzungen kann ich für meinen Oldtimer ein historisches Kennzeichen (H-Kennzeichen) bekommen?

    Das H-Kennzeichen ist historischen Fahrzeugen vorbehalten. Um sich als Oldtimer zu qualifizieren, muss Ihr Fahrzeug vor mehr als 30 Jahren erstmals zugelassen worden sein und sich im überdurchschnittlichen und originalen Erhaltungszustand befinden. Über den Erhaltungszustand entscheidet ein Gutachter. Ein H-Kennzeichen ist ganzjährig gültig und kann nicht mit einem Saisonkennzeichen kombiniert werden. Für die Aufnahme in den Zurich Oldtimer-Tarif müssen die Zurich Oldtimer-Voraussetzungen erfüllt sein.

  • Mein Fahrzeug wurde nicht im Baujahr zugelassen – hat das negative Auswirkungen?

    Ja, das kann sich unter Umständen negativ auf den Antrag eines H-Kennzeichens auswirken. Für das H-Kennzeichen muss das entsprechende Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein. Jedoch zählt für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge nicht das Baujahr, sondern das Jahr der Erstzulassung.

  • Was sollte ich bei einem importierten Fahrzeug beachten?
    Sie sollten sich bei importierten Fahrzeugen die Originalfahrzeugpapiere aushändigen lassen. Falls diese nicht mehr vorliegen, sollten Sie vor dem Abschluss des Kaufvertrags ein Gutachten zur Identifizierung beantragen. Bevor das Fahrzeug dann auf deutschen Straßen zugelassen werden kann, muss geprüft werden, ob es die straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen erfüllt. Andernfalls sollten Sie die nötigen Umbaumaßnahmen mit einem Experten einer TÜV-Prüfstelle absprechen.
  • Mein Fahrzeug ist über 30 Jahre alt – muss es zwangsweise historisch zugelassen werden?
    Nein, die Entscheidung, ob Ihr klassisches Fahrzeug mit einem historischen Kennzeichen zugelassen werden soll oder nicht, liegt ganz bei Ihnen. Sie können es auch ganz „konventionell” bei der Zulassungsstelle anmelden. In diesem Fall gelten aber natürlich auch die konventionellen Regeln. Ihr Fahrzeug ist dann z. B. nicht von der Plakettenpflicht der Feinstaubverordnung befreit.
  • Mein Fahrzeug ist als Oldtimer zugelassen – ist die jährliche Fahrleistung oder Fahrzeit beschränkt?
    Es wird davon ausgegangen, dass Sie Ihren Oldtimer vornehmlich zur Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes einsetzen. Aus diesem Grund ist die durchschnittliche jährliche Fahrleistung auf nicht mehr als 8.000 Kilometer beschränkt.
  • Smog- bzw. Ozon-Alarm: Kann ich meinen Oldtimer trotzdem nutzen?
    Es gibt keine Sonderregelungen; d. h. bei Smog bzw. Ozon-Alarm gelten für Oldtimer die gleichen Vorschriften, wie für alle anderen auch.
  • Brauchen Oldtimer eine Feinstaub-Plakette, um in einer Umweltzone fahren zu dürfen?

    Nein, normalerweise ist für Oldtimer keine Umweltplakette nötig, um in einer Umweltzone fahren zu dürfen, da hier eine generelle Ausnahmegenehmigung gilt. Diese besagt, dass Oldtimer, die in Deutschland zugelassen sind, und über ein H-Kennzeichen bzw. rotes Oldtimerkennzeichen verfügen, auch ohne Feinstaub-Plakette in einer Umweltzone fahren dürfen.

  • Welche Fahrzeuge können nicht versichert werden?
    Einige Fahrzeuge sind über die Oldtimerversicherung nicht versicherbar. Dazu gehören Tuning- oder Szenefahrzeuge, Replikas, Wohnmobile, Kitcars und Buggys. Militärfahrzeuge aller Art bedürfen einer vorherigen Anfrage bei Zurich.

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