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Motorradversicherung

  • Zubehör bis zu 7.500 Euro mitversichert
  • Bis zu 100. Mio Euro bei Haftpflichtschäden
  • Erweiterte Naturgefahren mitversichert

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Eine Haftpflichtversicherung für Motorräder schützt Sie im Schadensfall vor den hohen Kosten, die durch von Ihnen verursachte Unfälle an anderen Personen und an Ihrem Motorrad entstehen.
  • Dabei unterscheidet man zwischen der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung und der freiwilligen Teil- und Vollkaskoversicherung.
  • Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Sie mit Ihrem Motorrad Dritten zufügen.
  • Eine Motorrad-Kaskoversicherung tritt dann ein, wenn Ihr Motorrad durch unvorhersehbare Ereignisse wie Vandalismus, Diebstahl, Brand oder Explosionen zu Schaden kommt.

Leistungen der Motorradversicherung

Unterwegs sind Sie und ihr Motorrad vielen Risiken ausgesetzt. Die Zurich Motorradversicherung schützt Sie gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls. Möchten Sie zusätzliche Leistungen wie einen Schutzbrief für die Hilfe auf Auslandsreisen abschließen? Sie haben ein Elektromotorrad und möchten die ElektroPlus-Option wählen? Wir haben Ihre Vorteile bei der Motorradversicherung von Zurich für Sie zusammengefasst:

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Geltungsbereich

Die Kaskoversicherungen der Zurich gelten im gesamten europäischen Raum.

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Erweiterte Naturgewalten

Alle Naturgewalten – auch Ereignisse wie Starkregen, Erdbeben usw. sind in den Tarifen mitversichert.

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Fahrzeugteile

Fest installierte Fahrzeugteile sind im Top-Tarif bis zu 7.500 EUR mitversichert.

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Schäden durch Tierbisse

Tierbisse sind in unbegrenzter Höhe mitversichert, Folgeschäden sogar bis zu 5.000 EUR im Top-Tarif.

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Neu-/Kaufpreisentschädigung

Bei Totalschäden ersetzen wir innerhalb der ersten 12 bzw. 36 Monate den Kaufpreis des Motorrads.

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Warum ist eine Motorradversicherung sinnvoll?

Grundsätzlich gilt: Jeder Motorradfahrer braucht eine Motorradversicherung. Die Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und somit für alle Fahrer verpflichtend. Doch auch eine Vollkasko- bzw. Teilkaskoversicherung ist für Motorradfahrer sinnvoll. Unfälle passieren meist vollkommen unvorhergesehen und können schnell zu hohen Kosten führen. Hier haben wir Ihnen drei Szenarios zusammengestellt, in denen unsere Motorradversicherung Sie vor hohen Kosten schützt.

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Sturz mit dem Motorrad

Sie fahren versehentlich auf einen Gehweg, dadurch verliert das Motorrad das Gleichgewicht und bei dem Sturz wird das vordere und rechte Blinkerglas beschädigt. Weil Sie Teilkasko versichert sind, wird dieser Glasschaden übernommen.

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Motorradtour im Ausland

Im Urlaub in Dänemark fahren Sie mit Ihrem Motorrad die Küste entlang. Leider bleibt Ihr Fahrzeug auf halber Strecke zwischen zwei Städten liegen und eine Reparatur in der Werkstatt ist nun nötig. Da Sie im Voraus einen Schutzbrief zu Ihrer Kaskoversicherung hinzugefügt haben, werden die Kosten für das Abschleppen, die Reparatur sowie für Ihre Heimfahrt übernommen.

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Unfall mit dem Motorrad

Sie sind mit Ihrem Motorrad auf dem Weg zur Arbeit und übersehen in der Eile einen Fahrradfahrer, der aus einer Nebenstraße kommt. Dabei wird das vordere Rad des Fahrrads angefahren, der Fahrradfahrer stürzt und erleidet einen gebrochenen Arm, welcher in einem Krankenhaus behandelt werden muss. Die Haftpflichtversicherung kommt für die Reparatur am Fahrrad, die Krankenhauskosten und das eventuelle Schmerzensgeld auf.

Was zahlt die Motorradversicherung und was nicht?

Was zahlt die Motorradversicherung im Schadenfall?

Folgende Schäden sind beispielsweise mitversichert (je nach gewähltem Baustein):

  • Eigenschäden
  • Tierbissfolgeschäden
  • Fremdschäden bis 15 Mio. EUR pro Person
  • Das beschädigte Fahrzeug des Unfallgegners wird repariert bzw. im Falle eines Totalschadens ersetzt
  • Diebstahl, Sturm, Brand, Hagel, Bruchschäden an der Verglasung
  • Erweiterte Naturgefahren
  • Leistung bei Zusammenstoß mit Tieren aller Art

Was zahlt die Motorradversicherung im Schadenfall nicht?

Folgende Schäden sind nicht durch die Motorradversicherung abgesichert:

  • Personenschäden durch Unfälle außerhalb des Straßenverkehrs. Für diese Fälle empfehlen wir Ihnen, eine Unfallversicherung abzuschließen.
  • Motorradschäden, die durch Rennen entstehen – auch, wenn diese angemeldet sind.
  • Eigentum, das nicht als festes Bestandteil Ihres Fahrzeugs gilt wie Mobiltelefone, mobile Navigationsgeräte und Gepäck.
  • Motorräder mit einem H-Kennzeichen. Diese können Sie mit unserer günstigen Oldtimerversicherung abgesichert werden.

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Fragen und Antworten zur Motorradversicherung

Sollten Sie im Straßenverkehr beispielsweise versehentlich ein anderes Fahrzeug beschädigen, so übernimmt die Haftpflicht die Kosten für die Reparatur des anderen Fahrzeugs sowie medizinische Behandlungen und Schmerzensgeld des Fahrers.

Bitte beachten Sie, dass Motorräder in Deutschland nur mit einer gültigen Versicherungsplakette für den Straßenverkehr zulässig sind. Diese erhalten Sie von uns nach einem erfolgreichen Abschluss Ihrer Motorrad-Haftpflichtversicherung. Eine Haftpflichtversicherung deckt Schäden an Ihrem eigenen Motorrad allerdings nicht ab.

Der Unterschied zwischen einer Vollkasko- und Teilkaskoversicherung liegt vor allem darin, dass zusätzlich zu den Leistungen einer Teilkaskoversicherung auch Vandalismus und selbstverursachte Schäden an Ihrem Motorrad in der Vollkaskoversicherung abgedeckt sind. Bei der Teilkaskoversicherung fällt der Versicherungsbeitrag etwas niedriger aus. Allerdings sind im Schadenfall nicht alle Schäden mit abgedeckt.

Bei beiden Kaskoversicherungen können Sie auch die verschiedenen Selbstbeteiligungssummen kombinieren und diese bei der Anmeldung individuell festlegen.

Eine Kaskoversicherung ist sinnvoll, weil sie Sie vor finanziellen Schäden an ihrem eigenen Kraftrad schützt, z.B. durch Vandalismus, Diebstahl und Naturgewalten.
Für die Zulassung benötigt Ihr Motorrad eine gültige Haftpflichtversicherung, für die Sie eine EVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) erhalten. Zusätzlich benötigen Sie neben Ihrem Personalausweis den aktuellen TÜV-Nachweis, eine Abgasuntersuchung, Ihren Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein.
Motorräder werden von vielen Fahrern nur zu einer bestimmten Zeit im Jahr – häufig zwischen März und Oktober – genutzt. Falls Sie Ihr Motorrad auch nur saisonal nutzen möchten, kann ein Saisonkennzeichen dabei helfen den jährlichen Versicherungsbeitrag zu verringern, da das Motorrad damit nur zu dieser Zeit im Jahr zugelassen und für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr versichert ist. Außerhalb des Saisonzeitraumes gilt die so genannte Ruheversicherung, mit reduziertem Versicherungsumfang. Während der Ruheversicherung muss das Fahrzeug in einem Einstellraum oder einem umfriedeten Abstellplatz abgestellt sein. Eine Nutzung außerhalb dieser Räumlichkeiten ist nicht erlaubt.
Die Höhe Ihres Versicherungsbeitrags hängt unter anderem von Ihrer Regionalklasse ab, die sich nach der durchschnittlichen Unfallrate und Schadensbilanz in Ihrer Region richtet. Im Allgemeinen ist die Schadensbilanz in vielen Großstädten etwas höher, was sich schließlich auch auf Ihren Beitrag in der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung auswirkt.
Die Klausel „Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit“ bedeutet, dass selbstverschuldete Unfälle mit grober Fahrlässigkeit in Ihrem Schutz mit abgedeckt werden und diese keine Leistungskürzung zur Folge haben. Verursachen Sie beispielsweise einen Unfall, nachdem Sie über eine rote Ampel gefahren sind, werden dennoch die Kosten für die dadurch entstandene Schäden erstattet.

Ratgeber Motorradversicherung

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