
Informationen rund ums Auto und Verkehr.
Verkehrstipps
Verkehrstipps
Von Tipps zum Neuwagenkauf über das richtige Verhalten bei Verkehrskontrollen bis zu wichtigen Infos zu Bußgeldern und Verkehrsverstößen und vieles mehr: Hier erhalten Sie nützliche Tipps, Informationen und Checklisten rund um Fahrzeuge und Verkehr.
Limousine oder Kombi? Coupé oder Cabrio? SUV oder Van?
Wieviel Sitzplätze soll das Fahrzeug haben? Brauchen Sie mehr als die üblichen vier oder fünf Plätze, sollten Sie an einen Van oder Kleinbus denken.
Zwei- oder viertürig?
Reicht eine große Heckklappe und umlegbare Rücksitze oder soll es einen getrennten Kofferraum haben?
Transportmöglichkeiten?
Möchten Sie sperrige Gegenstände, wie z. B. Surfbretter, Fahrräder oder Skier auf dem Dach oder im Innenraum transportieren? Für den sicheren Transport auf dem Dach sind Aufnahmepunkte für Spezialträger erforderlich. Um diese zu befestigen, ist eventuell eine Anhängerkupplung sinnvoll.
Anhänger?
Wird das Fahrzeug auch mit Anhänger betrieben? Wie hoch ist die Anhängelast? Bei schweren Anhängern ist eventuell ein Automatikgetriebe oder ein Allradantrieb sinnvoll.
Besondere Sitze und Türen?
Wer selbst oder eine häufig mitfahrende Person eine besondere Körpergröße oder ein Gebrechen hat, benötigt eventuell besondere Sitze oder weit öffnende Türen. Fahrzeuge mit Schiebedach haben meist eine geringere Kopffreiheit.
Sicherheit?
Beim Thema Sicherheit sollte man nicht sparen. Airbags für Fahrer und Beifahrer und Gurtstraffer sollten Standard sein. Informationen zum Crashverhalten finden Sie im Internet, z. B. unter: www.adac.de und www.euroncap.com
Antriebsart?
Vorderrad- oder Hinterradantrieb ist bei modernen Fahrwerken nicht entscheidend. In den Bergen oder wenn öfter auf unbefestigten Strecken gefahren wird, sind Fahrzeuge mit zuschaltbarem Allradantrieb sinnvoll. Das gleiche gilt, wenn schwere Anhänger zu ziehen sind. Einen permanenten Allradantrieb haben am häufigsten Geländewagen und SUV. Geländewagen sind aber schwer und haben einen hohen Kraftstoffverbrauch.
Mit einem Diesel-PKW, der über neue Abgasstandards EURO 6 d TEMP bzw. Euro 6 d verfügt, dürfen Sie in städtischen Umweltzonen fahren, auch wenn Fahrverbote gelten.
- Wird das gewünschte Modell in diesen Schadstoffnormen nicht angeboten, können Sie Alternativen zum Diesel prüfen.
- Eine weitere Möglichkeit: Sie warten ab, bis Modelle mit den neuen Abgasstandards auf den Markt kommen.
- Wegen zu hoher Stickoxidemissionen bei gebrauchten oder neu zugelassenen Diesel-Fahrzeugen der Abgasnorm Euro 6 a bis Euro 6 c riskieren Sie, nicht mehr in alle Innenstädte fahren zu dürfen.
- Für den Kauf eines Diesels spricht: geringerer Verbrauch als beim Benziner, Reichweitenstärke, günstigere Spritpreise.
- Gegen den Diesel sprechen: höherer Neuwagenpreis als beim Benziner, höhere Kfz-Steuer, ungünstige Konditionen bei Versicherungen, zunehmende Fahrverbote in bestimmten Städten für ältere Diesel, möglicher Wertverlust bei älteren Euronormen.
Aktuelle Fahrverbotszonen in deutschen Städten:
- Berlin (spätestens Juni 2019)
Elf Abschnitte auf insgesamt acht Straßen in der Innenstadt inklusive zentraler Hauptverkehrs- und Verbindungsstrecken in Mitte und Alt-Moabit, z. B. Leipziger- und Friedrichstraße. - Bonn (April 2019)
Zwei vielbefahrene und belastete Straßen. - Darmstadt (Mitte 2019)
Hügel- und Heinrichstraße. - Essen (ab 1. Juli 2019)
Innerhalb der aktuellen grünen Umweltzone eine sog. „blaue Umweltzone“, u.a. Teilstrecken der BAB 40. - Frankfurt (Umsetzung offen)
Voraussichtlich die aktuelle Umweltzone, die Fläche innerhalb des Autobahnrings rund um die Stadt. - Gelsenkirchen (1. Juli 2019)
Kurt-Schumacher-Straße. - Hamburg (seit Juni 2018)
Max-Brauer-Allee für PKW, LKW und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge (zwischen Chemnitzstraße/Gerichtstraße/Julius-Leber-Straße und Holstenstraße) und Stresemannstraße für Kraftfahrzeuge über 3,5t einschließlich Anhänger und Zugmaschinen (ausgenommen PKW und Omnibusse) zwischen Kaltenkircher Platz und Neuer Kamp. - Köln (April 2019)
Gesamte Umweltzone. - Mainz (evtl. 1. September 2019)
Zonen noch nicht bekannt. - Stuttgart (seit 1. Januar 2019)
Gesamtes Stadtgebiet = aktuelle Umweltzone.
(Quelle: ADAC, Stand März 2019)
- Elektroautos haben keinen Verbrennungsmotor. Angetrieben werden sie mit Hilfe einer Batterie durch Strom. Sie sind sauber, leise, sparsam und gelten als besonders umwelt- und klimafreundlich. Vorausgesetzt, der Strom kommt aus regenerativen Quellen.
- Je nach Modell liegt die Reichweite von einer „Tankfüllung“ zwischen 80 und mehr als 400 Kilometern. Die Ladedauer unterscheidet sich je nach Fahrzeug und Ladestation.
- Der Ausbau von Stromtankstellen wird weiter vorangetrieben. Nicht jede Tankstelle verfügt derzeit über Ladestationen.
- Wer eine Garage mit Stromanschluss besitzt, kann die Batterie für das Fahrzeug z. B. über Nacht selbst aufladen. Kleinere Elektroautos können mit üblichen Haus-haltssteckdosen aufgeladen werden. Größere Fahrzeuge mit einer höheren Batteriekapazität benötigen spezielle Anschlüsse. Installationsvorschriften der Kfz-Hersteller sind unbedingt zu beachten. Die Installation ist von einem zugelassenen Elektrofachmann auszuführen.
- Hybridfahrzeuge sind eine Alternative zum reinen Elektroauto. Sie verfügen über einen zusätzlichen Verbrennungsmotor (in der Regel Benzin). Die Kombination von zwei Antriebsarten hat den Vorteil, für kürzere Strecken den Elektromotor zu nutzen und bei Bedarf auf den Verbrennungsmotor zu wechseln.
- Hybridfahrzeuge sind sparsam im Verbrauch und haben einen geringen CO²-Ausstoß. Die Kfz-Steuer wird wie bei normalen PKW berechnet. Sie profitieren aber bei der Berechnung der Steuer durch den niedrigeren CO²-Ausstoß.
- Der Anschaffungspreis für Hybridautos ist relativ hoch. Die Technik wird auch als Übergang zum reinen Elektromotor angesehen.
- Käufer von Elektroautos erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie von 4.000 EUR, finanziert je zur Hälfte von der Bundesregierung und Automobilindustrie. Für Plug-in-Hybride liegt die mögliche Prämie bei 3.000 EUR. Der Netto-Listenpreis darf 60.000 EUR nicht überschreiten. Mehr Infos erhalten Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) unter www.bafa.de. Sie finden dort auch eine Liste der Modelle, für die der Umweltbonus beantragt werden kann.
- Bis 2020 sind reine Elektroautos für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Danach werden sie nach ihrem zulässigen Gesamtgewicht besteuert.
- Der Steuersatz von 5,63 EUR je angefangene 200 kg liegt bei der Hälfte des Satzes für leichte Nutzfahrzeuge.
- Für ein 1.500 kg schweres Elektroauto liegt der Steuersatz nach Auslaufen der Steuerbefreiung bei jährlich 45 EUR.
Beim Leasing bezahlen Sie für die Nutzung des Fahrzeugs eine monatliche Rate. Zu Beginn des Vertrags wird meist eine Anzahlung fällig. Das Fahrzeug bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit im Besitz des Leasinggebers.
Als Leasingnehmer sind Sie für Reparaturen und Wartung zuständig. Das Fahrzeug gehört Ihnen nicht, Sie sind aber für jeden Kratzer und jede Beschädigung verantwortlich. Am Ende des Leasingvertrags ist das Fahrzeug ohne Mängel zurückzugeben.
Der Leasingvertrag legt eine jährliche Kilometer-Obergrenze fest. Bei Vertragsende werden die zu viel gefahrenen Kilometer mit dem Leasingnehmer abgerechnet.
Wer den Kaufpreis eines Fahrzeugs nicht aus eigenen Mitteln aufbringen möchte, kann bei seiner Hausbank nach einer Autofinanzierung oder beim Händler nach einer Ratenzahlung fragen. Als Sicherheit behält die Bank bzw. der Händler den Fahrzeugbrief solange, bis die letzte Rate bezahlt ist. Dann kann frei über das Fahrzeug verfügt werden.
Finanzierung über Bankkredit
- Bei einer langen Laufzeit sind die Monatsraten niedriger. Dafür kostet der Kredit insgesamt mehr an Zinsen.
- Beabsichtigen Sie, den Kredit vorzeitig zurück zu zahlen, vereinbaren Sie bei Vertragsabschluss das Recht zur Sondertilgung. Ansonsten wird eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet.
- Bei Krediten von einer herstellergebundenen Bank (z. B. Autobank) gibt es oft günstige Konditionen, z. B. für Sondermodelle oder weniger gängige Fahrzeuge.
Kraftfahrzeug-Leasing
- Holen Sie verschiedene Angebote ein, vergleichen Sie die Bedingungen genau, bevor Sie sich entscheiden.
- Handeln Sie nicht unter Zeitdruck, lesen Sie auch das Kleingedruckte. Machen Sie sich bewusst, welche Verpflichtungen Sie über einen längeren Zeitraum eingehen. Vertrauen Sie nicht auf mündliche Versprechen.
- Sind die Leasing-Raten realistisch aufzubringen und ist es möglich und sinnvoll, Sonderzahlungen zu leisten?
- Können Sie das Fahrzeug am Ende der Laufzeit zum Restwert bzw. zu welchen Konditionen übernehmen?
Achten Sie bei einer Probefahrt besonders auf folgende Punkte:
- Können Sie leicht einsteigen und sind die Sitze so einstellbar, dass man auch bei längeren Strecken ermüdungsfrei sitzt? Ist bei optimal eingestellten Vordersitzen noch genügend Beinfreiheit für hintere Mitfahrer? Wie weit lassen sich die Türen öffnen?
- Sind Kopfstützen und Sicherheitsgurte korrekt auf die jeweilige Körpergröße einzustellen?
- Wie ist die Position des Lenkrads? Der Fahrersitz ist so einzustellen, dass die Oberschenkel auf der Sitzfläche aufliegen und sich die Pedale voll durchtreten lassen. Der obere Rand des Lenkrads muss ohne Vorbeugen zu greifen sein.
- Sind alle wichtigen Armaturen und Kontrollleuchten im Blickfeld oder vom Lenkrad oder den Händen verdeckt?
- Wie übersichtlich ist das Fahrzeug beim Einparken? Sind Front und Heck zu sehen? Wie übersichtlich ist der Blick in den Rückspiegel?
- Hat der Kofferraum eine niedrige Ladekante und eine genügend große Öffnung, um auch größere Gegenstände einzuladen?
- Sind das Reserverad, der Wagenheber und das Warndreieck gut erreichbar? Hat das Fahrzeug ein Notrad oder ein vollwertiges Ersatzrad?
- Lässt sich der Motor problemlos starten? Kommen Sie mit dem Entschärfen der Wegfahrsperre gut zurecht?
- Lassen sich Kupplung und Schaltung leicht und exakt bedienen? Ist eine Betätigung des Gas- und Bremspedals gefühlvoll möglich?
- Nimmt der Motor spontan Gas an und beschleunigt er gut? Wie verhält sich der Motor, wenn er hoch gedreht wird? Wie ist dabei die Beschleunigung und die Lautstärke?
- Wie verhält sich das Fahrzeug bei höherer Geschwindigkeit? Liegt es gut auf der Straße oder haben Sie ein ungutes Gefühl? Ist die Lenkung zielgenau und vermittelt sie einen guten Kontakt zur Fahrbahn?
- Wie viel Zuladung ist bei der gewählten Ausstattung noch erlaubt? Die Angaben zum Leergewicht in den Fahrzeugpapieren und Prospekten beinhalten viele Zusatzausstattungen nicht.
Bei der Bestellung
- Sind im Kaufvertrag genaue Ausstattung, genauer Liefertermin und Preis angegeben?
- Lassen Sie sich ausdrücklich bestätigen, dass es sich bei der Lieferung um ein Fahrzeug aus der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Modellreihe handelt.
- Stimmen Sie mit Ihrem Fachhändler die Bedingungen bei der Inzahlungnahme eines gebrauchten Fahrzeugs ab und halten sie diese schriftlich fest.
Bei der Lieferung oder Abholung
- Machen Sie vor der Abnahme des Fahrzeugs mit dem Händler zusammen eine Probefahrt.
- Prüfen Sie das Fahrzeug auf sichtbare Mängel. Meist achtet der Händler darauf, dass z. B. Sitzpolster und Innenverkleidung sauber sind, der Lack keine Mängel hat und die Karosserie dicht ist. Sollten Sie Mängel feststellen, machen Sie den Händler darauf aufmerksam und klären Sie das weitere Vorgehen.
Nach der Abnahme
- Innerhalb der Neuwagen-Garantiezeit ist eine kostenlose Nachbesserung von Mängeln einschließlich Abschleppen zur nächstgelegenen Fabrikwerkstatt gewährleistet. Entdeckte Defekte und Mängel müssen Sie dem Händler unverzüglich schriftlich melden.
- Kein Anspruch besteht bei üblichem Verschleiß, z. B. an Kupplung, Bremsbelägen, Reifen oder Wischergummis. Sollte jedoch frühzeitiger Verschleiß auftreten, melden Sie Ihre Ansprüche beim Händler an.
- Durch die Beseitigung eines Mangels verlängert sich die Gewährleistungsfrist nicht. Nur wenn der Fehler innerhalb der Garantiezeit nicht beseitigt werden kann, verlängert sich die Frist für das betroffene Teil entsprechend bis zur endgültigen Mangelbeseitigung.
- Rostschutzgarantien sind von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich.
- Mobilitätsgarantien, die verschiedene Hersteller zusätzlich gewähren, bieten bei einer Panne in bestimmtem Umfang Leistungen an, um dem Fahrer und Mitreisenden wieder zur Mobilität zu verhelfen.
- Nach Ablauf der Neuwagengarantie sind die meisten Hersteller noch für eine Zeit bereit, sich an den Reparaturkosten zu beteiligen (Kulanz). Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
Die meisten Händler bieten Kunden den Service an, das neue Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anzumelden. Der Händler benötigt dazu von Ihnen eine Vollmacht.
Bei der Zulassungsstelle werden folgende Unterlagen verlangt:
- Personalausweis (alternativ Reisepass mit Meldebestätigung des Einwohner-meldeamts)
- Versicherungsbestätigung inkl. der neuen VB-Nummer oder EVB-Nummer (Versicherungsbestätigungs-Nr./ Elektronische Versicherungsbestätigungs-Nr.)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)- Bankverbindung (damit die Kfz-Steuer vom Bankkonto eingezogen werden kann)
- Vollmacht (wenn Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle gehen)
Die Kfz-Versicherung von Zurich bietet Rundumschutz für Sie, Ihr Fahrzeug und Ihre Mitfahrer.
- Auto-Haftpflicht und Kaskoversicherung: Bei uns finden Sie die passende Absicherung: Von der Pflichtversicherung bis zur Vollkaskoversicherung.
- Kfz-Schutzbrief : In Notfällen erhalten Sie schnelle und zuverlässige Hilfe.
- Insassen-Unfallversicherun: Falls Sie oder Ihre Mitfahrer bei einem Unfall zu Schaden kommen.
- Unfallmeldedienst (UMD): Mit unserem UMD sind Rettungs- oder Servicekräfte umgehend alarmiert und rasch an der Unfallstelle.
- Fahrerschutz: Umfassende Absicherung im Falle eines selbst- oder mitverschuldeten Unfalls.
- Internationale Versicherungskarte: Als Gültigkeitsnachweis für einen bestehenden Versicherungsschutz
- Service- und Notfall-Telefon: Ist rund um die Uhr für Sie zu erreichen.
- Verkehrsrechtsschutz: Finanzielle Absicherung gegen die Kosten bei Rechtsstreitigkeiten im Straßen-verkehr.
- Fahrzeuge und Verkehr: Alles was Sie sonst noch brauchen – von der Zulassung bis zum Bußgeld-ABC
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