Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsversicherung – ist das sinnvoll?

Das Wichtigste kurz erklärt
- Eine Risikolebensversicherung zahlt beim Tod der versicherten Person eine vereinbarte Summe als Einmalbetrag an die Hinterbliebenen.
- Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert das Einkommen ab, indem sie eine monatliche Rente zahlt, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund von Krankheit oder Unfall seinen Beruf nicht mehr oder nur erheblich eingeschränkt ausüben kann.
- Eine Kombination kann sinnvoll sein, wenn Sie beide Risiken – Tod und Berufsunfähigkeit – absichern möchten. Bei Berufsunfähigkeit zahlt Zurich eine Berufsunfähigkeitsrente und übernimmt die Beitragszahlung für Ihre Risikolebensversicherung.
In diesem Ratgeber
Was ist eine Risikolebensversicherung?
Eine Risikolebensversicherung ist eine Versicherung, die im Todesfall der versicherten Person an die Bezugsberechtigten eine vereinbarte Geldsumme auszahlt. Sie bietet der Familie oder anderen Bezugsberechtigten finanzielle Sicherheit, falls der Hauptverdiener oder eine andere wichtige Person plötzlich verstirbt. Die Versicherung läuft für den bei Vertragsabschluss festgelegten Zeitraum. Wenn die versicherte Person während dieser Zeit stirbt, wird die vereinbarte Summe ausgezahlt. Tritt der Versicherungsfall nicht ein, endet der Vertrag ohne Auszahlung.
Eine Risikolebensversicherung ist besonders wichtig, wenn Sie finanzielle Verpflichtungen haben, also Ihr Partner oder Ihre Familie auf Ihr Einkommen angewiesen sind oder Sie einen Kredit aufgenommen haben.

RisikoLeben Komfort
Die Risikolebensversicherung von Zurich sichert Sie und Ihre Lieben finanziell ab, wenn es zu schweren Erkrankungen oder einem Todesfall kommt. Die Absicherung von zwei Personen in einem Vertrag ist möglich.
Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie gesundheitsbedingt Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Diese zahlen wir, wenn Ihre Berufsunfähigkeit (voraussichtlich) mindestens sechs Monate besteht, auch rückwirkend und wenn Sie zu mindestens 50% nicht arbeiten können.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist besonders wichtig, da die staatlichen Leistungen bei Krankheit nicht ausreichen, um den Lebensstandard zu halten. Der Versicherungsschutz kann bis zum Erreichen des gesetzlich definierten Renteneintrittsalters abgeschlossen werden.
Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsversicherung kombinieren
Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung schützen Sie und Ihre Hinterbliebenen vor finanziellen Schwierigkeiten und sind daher äußerst wichtige Versicherungen. Wenn Sie sich entschieden haben, beide Versicherungen abzuschließen, haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Sie schließen Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung einzeln und getrennt voneinander ab. Sie unterzeichnen zwei Verträge und erhalten zwei Policen. Zugleich wird für jede Versicherung ein eigener RisikoCheck mit Gesundheitsfragen nötig.
- Sie kombinieren beide Versicherungen in einer Police.
Bei einer Kombination schließen Sie die Risikolebensversicherung als Hauptversicherung ab – bei Zurich ist dies die RisikoLeben Komfort – und kombinieren diese mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ).
Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bietet Ihnen die wichtigsten Vorteile, die Sie auch bei einem Einzelvertrag einer BU-Versicherung haben:
- Zahlung der vereinbarten monatlichen Rente ab 50% Berufsunfähigkeit
- im Falle der Berufsunfähigkeit werden die Beiträge für die Risikolebensversicherung von Zurich übernommen
- Anpassung des Versicherungsschutzes bei bestimmten Lebensereignissen
- auf Wunsch Einschluss einer Dynamik
- Rückwirkende Leistungen ab Beginn der Berufsunfähigkeit
- Verzicht auf Prüfung, ob theoretisch eine alternative Tätigkeit (so genannte „abstrakte Verweisung“) ausgeübt werden kann
- weltweiter Rund-um-die-Uhr-Schutz
- kostenlose professionelle Hilfe bei Rehabilitationsmaßnahmen
Im Ergebnis erhalten Sie eine Police, die sowohl eine Risikolebensversicherung beinhaltet als auch Ihre Berufsunfähigkeit absichert.
Grundsätzlich gilt bei Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung – ob einzeln oder in Kombination abgeschlossen: Die von Ihnen gezahlten Prämien werden allein für den Risikoschutz verwendet, also für den Fall, dass Sie berufsunfähig werden oder versterben. Es wird kein Kapital angespart. Bei Vertragsende ohne Eintritt eines Versicherungsfalls erfolgt keine Auszahlung.
Was spricht für Einzelverträge?
Auch Einzelverträge haben Vorteile:
- Vertragsanpassungen
Wenn Sie Ihren Vertrag anpassen möchten, etwa durch Erhöhung der Leistungen oder Verlängerung der Laufzeit, ist dies bei Einzelverträgen in der Regel einfacher und flexibler als bei einem Kombiprodukt. - Vertragskündigungen
Sollte sich Ihr Bedarf ändern und Sie eine der beiden Absicherungen nicht mehr benötigen, ist es häufig nur möglich den Zusatzvertrag zu kündigen.
Die häufigsten Fragen und Antworten zur Kombination von Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung
Wie viel Sie für Ihre Risikolebensversicherung zahlen müssen, hängt von Alter, Beruf, Versicherungssumme, Laufzeit und weiteren Faktoren ab. Eine Risikolebensversicherung für die Absicherung Ihres Kredits beim Hauskauf gibt es schon ab einem geringen monatlichen Betrag.
Sind Sie der Hauptverdiener, kann es sinnvoll sein, für die Absicherung Ihrer Finanzierung beim Hauskauf eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Insbesondere dann, wenn Ihre Partnerin oder Ihr Partner den Kredit allein nicht tilgen kann. So verhindern Sie, dass Ihre Hinterbliebenen im Ernstfall die Immobilie verkaufen müssen.
Im Gegensatz zu einer Kapital- oder Rentenversicherung lässt sich eine bestehende Risikolebensversicherung nicht als Eigenkapital bei der Finanzierung eines Hauskaufs nutzen. Eine Risikolebensversicherung können Sie jedoch zur Absicherung Ihres Kredits abschließen.
Kommt es im Versicherungsfall zur Auszahlung an Ihre Hinterbliebenen, müssen diese keine Einkommensteuer auf die Versicherungssumme zahlen. Allerdings kann durch die Todesfallleistung gegebenenfalls Erbschaftsteuer anfallen, falls die gesetzlichen Freibeträge überschritten sind.
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