Auszahlung der Risikolebensversicherung – was Sie beachten sollten

Zuletzt aktualisiert:22.07.2024
2Minuten
Von:Zurich Redaktion
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Telefonierender Mann mit Frau, die am Pad arbeitet

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Die Risikolebensversicherung zahlt in der Regel nur im Todesfall des Versicherten, um den Hinterbliebenen finanzielle Unterstützung zu bieten.
  • Wird eine unheilbare Krankheit diagnostiziert, bei der die versicherte Person voraussichtlich nur noch 12 Monate zu leben hat, wird die Todesfallleistung bei Zurich bereits zu Lebzeiten ausgezahlt.
  • Die Auszahlung aus einer Risikolebensversicherung ist von der Einkommensteuer befreit. Sie kann aber der Erbschaftssteuer unterliegen. Hierbei sind die Höhe der Versicherungssumme und das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Begünstigtem entscheidend.

Wann zahlt die Risikolebensversicherung?

Die Risikolebensversicherung zahlt nur im Versicherungsfall, also im Todesfall des der versicherten Person. Sie soll Hinterbliebene finanziell absichern. Die Auszahlung erfolgt in der Regel an die benannten Bezugsberechtigten.

Manche Policen wie die Risikolebensversicherung von Zurich bieten statt der normalen Todesfallleistung auch eine vorgezogene Todesfallleistung bei schwerer Krankheit. Diese wird ausgezahlt, wenn eine unheilbare Krankheit zum baldigen Tod führt. Dafür muss die schwere Krankheit mit einer Lebenserwartung von höchstens 12 Monaten ärztlich diagnostiziert sein. Über die Versicherungssumme kann der Versicherte dann frei verfügen.

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Die Risikolebensversicherung von Zurich sichert Sie und Ihre Lieben finanziell ab, wenn es zu schweren Erkrankungen oder einem Todesfall kommt. Die Absicherung von zwei Personen in einem Vertrag ist möglich.

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Wovon hängt die Höhe der Auszahlung bei der Risikolebensversicherung ab?

Die Höhe der finanziellen Absicherung kann individuell bei Vertragsabschluss festgelegt werden. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, wie z.B. die Absicherung von Darlehensverpflichtungen, Wegfall des Gehalts des Hauptverdieners der Familie, Sicherung der Ausbildung von Kindern, falls ein Elternteil verstirbt. Auch die Beantwortung von Gesundheitsfragen kann Einfluss auf die Prämienhöhe und die Versicherungsbedingungen haben.

Als Richtwert empfiehlt die Stiftung Warentest etwa das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens abzusichern und zusätzlich auch Darlehen und Hypotheken abzudecken.

Für eine Risikolebensversicherung gibt es unterschiedliche Absicherungsmodelle, z.B. ein Modell, bei dem die Absicherungssumme über die Vertragslaufzeit hinweg sinkt. Dieses Modell eignet sich besonders für die Absicherung von Darlehensverpflichtungen oder wenn sich der Bedarf ändert, z.B. wenn die Kinder weniger Betreuung benötigen und beide Elternteile mehr arbeiten können.

Kann man sich die Risikolebensversicherung zu Lebzeiten auszahlen lassen?

Eine Risikolebensversicherung ist in erster Linie darauf ausgelegt, nach dem Tod des Versicherten eine finanzielle Unterstützung für die Hinterbliebenen zu bieten. So sollen finanzielle Notlagen im Fall eines plötzlichen Todesfalls vermieden werden.

Die Möglichkeit einer Auszahlung zu Lebzeiten des Versicherten ist normalerweise nicht vorgesehen. Jedoch gibt es Versicherer, darunter Zurich, die bei der Diagnose einer unheilbaren Krankheit die Versicherungssumme bereits zu Lebzeiten auszahlen. Dies bietet dem Versicherten die Möglichkeit, die verbleibende Lebenszeit finanziell abgesichert zu verbringen oder notwendige Vorkehrungen zu treffen.

Auszahlung der Risikolebensversicherung im Todesfall: So geht man vor

Tritt der Ernstfall ein und die versicherte Person stirbt, müssen von den Hinterbliebenen verschiedene Unterlagen beim jeweiligen Versicherer eingereicht werden:

  1. Versicherungsschein: Übersenden Sie das Originaldokument an Ihre Versicherungsgesellschaft. Bewahren Sie selbst eine Kopie bei Ihren Unterlagen auf.
  2. Sterbeurkunde: Die Sterbeurkunde müssen Sie beim zuständigen Standesamt persönlich, schriftlich oder per Email beantragen und ebenfalls bei Ihrem Versicherer einreichen.
  3. Erbschein: Der Erbschein ist besonders dann von Bedeutung, wenn kein expliziter Begünstigter in der Risikolebensversicherung festgelegt wurde und ein Erbe den Nachlass regelt.

Muss die Auszahlung der Risikolebensversicherung versteuert werden?

Sollten Sie während der Vertragslaufzeit versterben, wird die vereinbarte Todesfallleistung an Ihre Hinterbliebenen ausbezahlt. Auf diesen Betrag fallen für Ihre Hinterbliebenen keinerlei Einkommensteuern an. Dies gilt unabhängig von der Höhe der Auszahlungssumme und ist ein bedeutender Vorteil der Risikolebensversicherung.

Anders sieht es dagegen bezüglich der Erbschaftssteuer aus. Die Auszahlung der Todesfallleistung an Ihre Hinterbliebenen ist grundsätzlich erbschaftssteuerpflichtig. Ob und in welcher Höhe diese entrichtet werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren wie der Höhe der Versicherungsleistung oder dem Erbschaftssteuerfreibetrag ab. Mit der Über-Kreuz-Absicherung können Sie Ihre Hinterbliebenenabsicherung bezüglich der Erbschaftssteuer optimieren.

  1. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 EUR
  2. Kinder und Stiefkinder: 400.000 EUR
  3. Enkelkinder: 200.000 EUR (wenn die Eltern noch leben; sonst können auch 400.000 EUR als Freibetrag gelten)
  4. Urenkel: 100.000 EUR
  5. Alle anderen Erben (zum Beispiel Geschwister, Nichten, Neffen und nicht verwandte Personen): 20.000 EUR

Mit der Über-Kreuz-Absicherung können Sie Ihre Hinterbliebenenabsicherung bezüglich der Erbschaftssteuer optimieren.
Abgeltungssteuern fallen im Zusammenhang mit Ihrer Risikolebensversicherung in der Regel nicht an, da sie sich auf den Todesfallschutz konzentriert und nicht auf Kapitaleinkünfte, für welche die Abgeltungssteuer relevant wäre.

Die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema „Risikolebensversicherung kündigen“

Eine Risikolebensversicherung ist eine sinnvolle und preiswerte Möglichkeit, die Hinterbliebenen für den Fall des eigenen Todes finanziell abzusichern. Eine Risikolebensversicherung bietet jedoch im Gegensatz zu einer Kapitallebensversicherungen keinen Rückkaufwert und zahlt bei Kündigung keine Beiträge zurück. Dafür sind die Prämien einer Risikolebensversicherung selbst bei hohen Versicherungssummen vergleichsweise niedrig.
Die Risikolebensversicherung wird an die von der versicherten Person benannten Begünstigten ausbezahlt. In der Regel sind dies die Ehepartner, Kinder, Geschäftspartner oder eine andere Person, die finanziell abhängig von der versicherten Person sein könnte. Wenn keine Begünstigten benannt sind, erfolgt die Auszahlung gemäß der gesetzlichen Erbfolge oder den Anweisungen im Testament des Verstorbenen.
Am Ende der Laufzeit einer Risikolebensversicherung erlischt der Versicherungsschutz und es erfolgt keine Auszahlung, falls die versicherte Person noch lebt. Risikolebensversicherungen bieten Schutz im Todesfall innerhalb der festgelegten Versicherungsdauer, zahlen jedoch keine Leistung am Ende der Vertragslaufzeit, da sie keinen Spar- oder Kapitalaufbauanteil haben. Das bedeutet, dass die Prämien ausschließlich für den Todesfallschutz verwendet und nicht angespart werden.
Bei der Kündigung einer Risikolebensversicherung erhalten Sie keine Rückzahlung der eingezahlten Prämien. Da es sich um eine reine Risikoversicherung handelt, dienen die Prämien ausschließlich der Absicherung des Todesfalls und es wird kein Kapital angespart.
Die Auszahlung der Risikolebensversicherung ist uneingeschränkt einkommenssteuerfrei. Dies gilt unabhängig von der Höhe der Auszahlung und ist ein großer Vorteil der Risikolebensversicherung. Es kann jedoch eine Erbschaftsteuer erhoben werden, wenn die Freibeträge der bezugsberechtigten Personen überschritten werden.
Die regelmäßige Beitragszahlung ist entscheidend, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten und sicherzustellen, dass im Todesfall die vereinbarte Auszahlung erfolgt. Ohne kontinuierliche Beitragszahlungen erlischt der Versicherungsschutz der Risikolebensversicherung.

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