Wo ist der Unterschied: Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit?

Zuletzt aktualisiert:23.09.2025
4Minuten
Von:Zurich Redaktion
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Frau sitzt vor Laptop und tippt am Handy

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Unterschied zwischen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit liegt darin, wie stark die Arbeitsfähigkeit einer Person beeinträchtigt ist.
  • Als berufsunfähig gilt, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann.
  • Erwerbsunfähigkeit entsteht, wenn jemand in keinem Beruf mehr mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann. Unabhängig davon, welcher Berufstätigkeit er vorher nachgegangen ist.
  • Für beide Fälle gibt es Versicherungen, die die finanziellen Folgen im Ernstfall auffangen.
  • Wer aufgrund seines riskanten Berufs oder von Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen kann, findet in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine Alternative.
  • Vom Staat gibt es unter Umständen für Mitglieder der Deutschen Rentenversicherung die Erwerbsminderungsrente. Je nachdem, wie stark die Person erwerbsgemindert ist, wird die volle oder eine halbe Rente gezahlt. Diese macht jedoch nur einen Bruchteil des Nettoeinkommens aus.
     

Was ist der Unterschied zwischen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit?

Eine plötzliche Krankheit oder ein Unfall kann jeden treffen. Je nachdem, wie gravierend die Folgen sind, werden Betroffene von heute auf morgen aus dem Berufsleben gerissen. Doch was passiert, wenn die Arbeitsfähigkeit über längere Zeit oder sogar dauerhaft beeinträchtigt ist? Ohne finanzielle Absicherung kann das schnell zu einer existenziellen Herausforderung werden. Unterstützung liefert im Ernstfall eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Zudem gibt es unter Umständen für die Mitglieder der Deutschen Rentenversicherung die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Doch wo liegt eigentlich der Unterschied zwischen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit?

In beiden Fällen geht es darum, dass die Arbeitsfähigkeit infolge eines Unfalls oder einer Krankheit über einen längeren Zeitraum eingeschränkt ist. Der Unterschied liegt darin, wie stark bzw. umfassend das der Fall ist. Als berufsunfähig werden Menschen eingestuft, wenn sie ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50% nicht mehr ausüben können. Die Erwerbsunfähigkeit ist noch gravierender. Hier kann die betreffende Person in keinem Beruf mehr mindestens drei Stunden täglich arbeiten – unabhängig von ihrem vorherigen Beruf.

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung von Zurich kann Ihnen helfen, finanzielle Lücken zu schließen, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihre berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können.
Berufs­unfähigkeits­versicherung

Definition Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit beschreibt, dass eine Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen für längere Zeit (mindestens 6 Monate) oder dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Person andere Jobs noch erledigen könnte. Es geht ausschließlich um die Arbeitsfähigkeit im zuletzt ausgeführten Beruf. Betroffen ist, wer seine zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte berufliche Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent nicht mehr nachkommen kann.

Beispiel: Ein 45-jähriger Maschinenbauer arbeitet seit vielen Jahren in seinem Beruf. Durch einen Bandscheibenvorfall kann er keine längeren Tätigkeiten im Sitzen oder Stehen mehr ausführen. Trotz medizinischer Behandlungen bessert sich sein Zustand nicht, sodass er seine bisherige Berufstätigkeit nicht mehr ausüben kann. Aus den medizinischen Unterlagen geht hervor, dass sein Leistungsvermögen im bisherigen Beruf um mindestens 50 Prozent gemindert ist und die Einschränkung voraussichtlich mindestens oder tatsächlich 6 Monate anhält. Hat er eine Berufsunfähigkeitsversicherung, bekommt er finanzielle Unterstützung, die den Wegfall des bisherigen Einkommens auffängt oder mildert.

Definition Erwerbsunfähigkeit

Erwerbsunfähigkeit bedeutet, dass eine Person aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder einer anderen schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung in keinem Beruf mehr mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann. Das gilt unabhängig davon, welche Berufstätigkeit die Person zuvor ausgeübt hat. Wer erwerbsunfähig ist, kann auch keine leichte oder weniger anstrengende Arbeit mehr auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für mindestens drei Stunden täglich ausüben.

Beispiel: Ein 50-jähriger Bäckermeister bekommt eine schwere chronische Lungenerkrankung und leidet unter Atemnot. Zunächst versucht er, auf Tätigkeiten ohne Mehlstaub auszuweichen, doch auch einfache körperliche Arbeiten strengen ihn zu sehr an. Es liegt also eine Erwerbsunfähigkeit vor. Hat der Bäckermeister eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung, kann er die finanzielle Absicherung in Anspruch nehmen, um seine Kosten zu decken und seinen Lebensstandard zu halten.

Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung

Wird die Berufstätigkeit voraussichtlich mindestens oder tatsächlich sechs Monate beeinträchtigt, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente und übernimmt außerdem die Beitragszahlungen für die Absicherung. Die Rente wird dann für die Dauer der Berufsunfähigkeit gezahlt – auch rückwirkend. Weiterhin ist eine Arbeitsunfähigkeitsleistung für bis zu 24 Monate optional, sodass bereits bei längerer Krankschreibung eine finanzielle Absicherung besteht. Zu den Leistungen der Versicherung zählt auch medizinische Rehabilitations- und berufliche Reintegrationsberatung. Im Rahmen dieser Beratung als sinnvoll bestätigte Maßnahmen werden von Spezialisten der Zurich eingeleitet und begleitet. Dabei übernimmt die Zurich Versicherung Kosten in Höhe von bis zu sechs Monatsrenten.

LeistungGenauer
Monatliche BerufsunfähigkeitsrenteZahlung einer monatlichen Rente, wenn die Berufsunfähigkeit mindestens 50 Prozent beträgt.
Flexible AnpassungDie Rentenhöhe kann unter bestimmten Voraussetzungen an veränderte Lebensumstände angepasst werden.
Beitragsbefreiung im LeistungsfallFür die Dauer der Berufsunfähigkeit übernimmt Zurich die Beitragszahlungen und zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet.
ArbeitsunfähigkeitsleistungFrühzeitige Rentenzahlung für bis zu 24 Monate bei mindestens 6-monatiger Krankschreibung, noch bevor eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird.
ÜberbrückungshilfeStellt die gesetzliche Krankenversicherung die Zahlung des Krankengeldes ein, weil aus medizinischen Gründen eine volle unbefristete Erwerbsminderung im Sinne der Bedingungen der Deutschen Rentenversicherung vorliegt, erbringen wir Leistungen als Überbrückungshilfe.
RehabilitationshilfeBis zu sechs Monatsrenten für medizinische Rehabilitations- oder berufliche Reintegrationsmaßnahmen.

Leistungen der Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Wer aufgrund einer schweren Krankheit oder eines Unfalls in keinem Beruf mehr mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann, Je hat die Möglichkeit, die Leistungen seiner privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung in Anspruch zu nehmen. Sie sorgt für eine verlässliche monatliche Rente, die nicht nur die laufenden Kosten decken, sondern auch den gewohnten Lebensstandard sichern soll. Die Rentenhöhe ist dabei individuell vereinbar und lässt sich an veränderte Lebenssituationen wie Hochzeit oder Geburten anpassen. Zusätzlich profitieren Versicherte von kostenloser professioneller Beratung über Möglichkeiten zur medizinischen Rehabilitation und beruflichen Reintegration. Für im Rahmen dieser Beratung als sinnvoll bestätigte Maßnahmen werden die Kosten bis zum Sechsfachen der vereinbarten monatlichen Erwerbsunfähigkeitsrente übernommen, um bestmöglich auf eine Rückkehr in den Alltag vorbereitet zu sein und im besten Fall die Arbeitsfähigkeit zurückzuerlangen.

LeistungGenauer
Monatliche ErwerbsunfähigkeitsrenteZahlung einer monatlichen Rente, wenn keine Erwerbstätigkeit mehr möglich ist.
Flexible AnpassungDie Rentenhöhe kann unter bestimmten Voraussetzungen an veränderte Lebensumstände angepasst werden.
Beitragsbefreiung im LeistungsfallSobald die Rente gezahlt wird, entfallen die weiteren Versicherungsbeiträge.
RehabilitationshilfeBis zu sechs Monatsrenten für medizinische Rehabilitations- oder berufliche Reintegrationsmaßnahmen.

Was ist besser: Berufsunfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

Nun, da die unterschiedlichen Leistungen und Definitionen klar sind, stehen viele vor der Frage, für welche Versicherung sie sich entscheiden sollen, um im Ernstfall abgesichert zu sein, wenn die Arbeitsfähigkeit bzw. die Berufstätigkeit wegfällt. Natürlich lässt sich diese Frage nicht pauschal beantworten. Wichtig ist jedoch, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung eher greift und bereits leistet, wenn der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Das ist vor allem für Fachkräfte und Akademiker ein wichtiges Kriterium. Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet also einen umfassenderen Schutz – ist aber eben auch nicht für jeden erschwinglich. Denn für Menschen mit risikoreichen Berufen oder Vorerkrankungen ist eine BU oft schwer zu bekommen oder zu teuer. Dann ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine gute Alternative. Sie ist günstiger, da sie strengere Voraussetzungen für die Leistung hat und die Rente nur dann gezahlt wird, wenn die versicherte Person gar keiner Tätigkeit mehr auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu mindestens drei Stunden täglich nachgehen kann.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung vs. Erwerbsminderungsrente: die wichtigsten Unterschiede

Die Begriffe klingen sehr ähnlich und werden daher häufig verwechselt. Doch während es sich bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung um eine private Absicherung handelt, ist die gesetzliche Erwerbsminderungsrente eine staatliche Hilfe für Mitglieder der Deutschen Rentenversicherung, um Menschen finanziell abzusichern, die nicht mehr arbeiten können. Die beiden Unterstützungen unterscheiden sich vor allem in Bezug auf die Höhe der gezahlten Leistungen.

Bei der privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung lässt sich der finanzielle Schutz individuell definieren. Wie hoch die vertraglich vereinbarte monatliche Rente bei Erwerbsunfähigkeit ist, richtet sich nach den persönlichen Bedürfnissen des Versicherten. So kann sichergestellt werden, dass die Leistungen zum jeweiligen Lebensstandard passen. Da es keine staatlichen Vorgaben gibt, können die Höhe und Dauer der Rente flexibel festgelegt werden.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente dient derweil vor allem der Grundabsicherung. Ihre finanziellen Leistungen werden aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich daher nach dem durchschnittlichen Einkommen der letzten Jahre. Innerhalb der Erwerbsminderungsrente wird zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung unterschieden. Die gesamte Rente bekommt nur, wer weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann und somit als voll erwerbsgemindert gilt. Sind noch 3 bis 6 Stunden täglicher Arbeit (egal, in welchem Beruf) zumutbar, gibt es für die Erwerbsminderung nur die halbe Rente. Daher reicht die staatliche Rente oft nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu halten.

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen
Es müssen die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt sein. Das bedeutet, dass der Versicherte mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben muss.
Zudem muss innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit entrichtet worden sein.

FAQ: Unterschied: Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit

Bei Berufsunfähigkeit kann der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr zu 50% oder weniger ausgeführt werden. Bei Erwerbsminderung kann auch kein anderer Job für mindestens drei Stunden täglich ausgeführt werden.

Für alle, die 1961 oder später geboren sind, gibt es keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Der Staat zahlt nur noch eine abgestufte Erwerbsminderungsrente, bei der die verbliebene tägliche Arbeitsfähigkeit ausschlaggebend ist – unabhängig vom ausgeübten Beruf. Selbstständige erhalten in der Regel gar keine Leistungen.

Berufsunfähigkeit betrifft alle Berufe, während eine Dienstunfähigkeit nur für Beamte gilt.

Die volle Rente gibt es für Menschen, die weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können. Wer noch 3 bis 6 Stunden am Tag arbeiten kann, gilt als teilweise erwerbsgemindert und bekommt die halbe Rente. Dabei sind die Voraussetzungen, Pflichtbeiträge und Wartezeit zu beachten. 

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