Berufsunfähigkeitsversicherung bei Berufswechsel

Zuletzt aktualisiert:28.11.2024
2Minuten
Von:Zurich Redaktion
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Das Wichtigste kurz erklärt

  • Bei einem Berufswechsel bleibt der Schutz der Zurich
    Berufsunfähigkeitsversicherung unverändert bestehen.
  • Ein Berufswechsel erfordert zudem keine Meldepflicht. Im Leistungsfall wird lediglich geprüft, ob der Versicherungsnehmer in seinem zuletzt ausgeübten Beruf weiterhin arbeiten kann und ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt.
  • Auf die Beiträge der Berufsunfähigkeitsversicherung hat ein Berufswechsel ebenfalls keinen Einfluss. Bei Zurich kann der Beitrag nicht steigen.
  • Er kann jedoch sinken, wenn ein Wechsel in einen risikoärmeren Beruf erfolgt.

Welche Auswirkungen hat ein Berufswechsel auf die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Bei der Zurich Berufsunfähigkeitsversicherung bleibt der Versicherungsschutz nach einem Berufswechsel unverändert bestehen. Dies bedeutet, dass die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit unabhängig von dem ausgeübten Beruf fortbesteht. Auch die Beiträge bleiben im Falle eines Berufswechsels konstant oder können unter Umständen sogar sinken.

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung von Zurich kann Ihnen helfen, finanzielle Lücken zu schließen, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihre berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können.

Berufs­unfähigkeits­versicherung

Muss man seinen Berufswechsel bei der Versicherung melden?

Eine Meldung des Berufswechsels kann vorteilhaft sein, wenn der neue Beruf mit einem geringeren Risiko verbunden ist. In diesem Fall können sich die Beiträge sogar reduzieren. Bei Zurich besteht bei einem Berufswechsel keine Meldepflicht. Sollte es zu einem Leistungsfall kommen, wird geprüft, ob und in welchem Umfang die versicherte Person in ihrem Beruf, den sie zuletzt vor Beginn der zur Berufsunfähigkeit führenden Beschwerden ausgeübt hat, noch arbeiten kann und ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt.

Die Zurich Berufsunfähigkeitsversicherung bietet zudem eine Nachversicherungsgarantie an. Diese ermöglicht es, den Versicherungsschutz bei bestimmten Ereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Ereignisse, die eine Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung ermöglichen, umfassen unter anderem eine Heirat, die Geburt eines Kindes oder aber auch die Aufnahme einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit.

Veränderung der Gefahrenklasse

Die Gefahrenklasse eines Berufs ist ein wichtiger Faktor bei der Berechnung der Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Häufig teilen Versicherungsgesellschaften Berufe in drei übergeordnete Gefahrenklassen ein:

  • Gefahrenklasse A: geringe körperliche Belastung Typische Jobs der Gefahrenklasse A sind kaufmännische Berufe und Büroarbeiten wie kaufmännische Angestellte, Sekretäre oder Makler. Diese Berufe gelten als risikoarm, da sie vorwiegend sitzend in geschlossenen Räumen ausgeübt werden.
  • Gefahrenklasse B: hohe körperliche Belastung In die Gefahrenklasse B fallen körperlich herausfordernde Berufe wie Dachdecker, Schreiner oder Maurer. Auch Labortätigkeiten und Mechanikerberufe gehören dazu.
  • Gefahrenklasse C: nicht versicherbare Berufe Die Gefahrenklasse C beinhaltet Berufe mit nicht abschätzbarem oder zu hohem Risiko wie der beispielsweise Artisten.

Ein Berufswechsel kann daher zu einer Neueinstufung führen. Umgekehrt können die Beiträge sinken, wenn der neue Beruf eine niedrigere Gefahrenklasse aufweist. Bei Zurich werden die Beiträge jedoch nur angepasst, wenn die Gefahrenklasse des neuen Berufes sinkt.

Ein Beispiel: Ein Handwerker, zum Beispiel ein Dachdecker, dessen Beruf in eine höhere Gefahrenklasse fällt, wechselt zu einem Bürojob, der einer niedrigeren Gefahrenklasse zugeordnet wird. Unter bestimmten Voraussetzungen (Besserstellungsklausel) kann Zurich in diesem Fall die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung senken, während sie bei einem Wechsel in eine höhere Gefahrenklasse unverändert blieben.

Berufswechsel bei Schüler und Studenten

Für Schüler und Studenten ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung besonders sinnvoll, da die Beiträge in jungen Jahren niedriger sind und die Gesundheitsprüfung sehr unkompliziert ist. Das liegt daran, dass junge Menschen in der Regel gesund sind und keine Vorerkrankungen haben. Wenn ein Student oder Schüler später in einen Beruf einsteigt, passt Zurich unter bestimmten Voraussetzungen die Berufsunfähigkeitsversicherung an den Beruf an, ohne dass eine erneute Risikoprüfung und die Beantwortung von Gesundheitsfragen erforderlich sind.

Wichtig: Bei Zurich hat auch ein Fachwechsel von Studenten keine Auswirkung auf den Versicherungsschutz.

Muss man Elternzeit bei der Berufsunfähigkeitsversicherung melden?

Elternzeit muss in der Regel nicht bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gemeldet werden. Der Versicherungsschutz bleibt während der Elternzeit bestehen.

Zurich bietet flexible Regelungen, die den Versicherungsschutz auch während der Elternzeit gewährleisten. Es besteht zum Beispiel die Option, die Beiträge während der Elternzeit zu pausieren oder zu reduzieren. Steigen Sie nach der Elternzeit wieder voll in den Vertrag ein, ist in der Regel keine Risikoprüfung – also die Beantwortung von Gesundheitsfragen – notwendig.
Es ist ratsam, sich beraten  zu lassen, um den individuellen Bedarf zu prüfen.

Auswirkungen des Berufswechsels auf die Beiträge

Ein Berufswechsel hat in der Regel keine Auswirkungen auf die Beiträge der Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei Zurich kann der Beitrag jedoch sinken, wenn ein Wechsel in einen risikoärmeren Beruf erfolgt. Es ist daher ratsam, die Vertragsbedingungen sorgfältig zu prüfen und den Versicherer über den Berufswechsel zu informieren, um von möglichen Beitragssenkungen zu profitieren.

Die häufigsten Fragen und Antworten zur Berufsunfähigkeitsversicherung bei Berufswechsel

Ein Jobwechsel hat in der Regel keine Auswirkungen auf die Berufsunfähigkeitsversicherung. Die vereinbarte BU-Rente bleibt bestehen und muss dem Versicherer normalerweise nicht gemeldet werden. Bei Zurich können sich die Beiträge jedoch verringern, wenn der neue Beruf risikoärmer ist.
Sie müssen Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung weder einen Berufswechsel noch Änderungen des Gesundheitszustands melden, auch wenn diese die Möglichkeit einer Berufsunfähigkeit erhöhen würden. Lediglich die Änderung der Kontaktdaten wie Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sollten der Versicherung mitgeteilt werden, um alle wichtigen Mitteilungen und Dokumente zeitnah zu erhalten.
Bei Zurich Berufsunfähigkeitsversicherung bleiben die Beiträge nach einem Jobwechsel unverändert und können nicht steigen. Sie können jedoch sinken, wenn Sie in einen risikoärmeren Beruf wechseln.

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