
Der häusliche Pflegedienst
Ein Überblick
Pflegedienst – Kosten für die häusliche Krankenpflege
Jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, ist auch pflegeversichert. Doch was kosten eigentlich einzelne Leistungen des Pflegedienstes, z.B. einmal duschen, und wer bezahlt diese? Ein Überblick.


Um eine Idee von der Höhe der Aufwendungen zu erhalten, hier einige Beispiele aus der Praxis – die Spanne beträgt jedoch nicht selten bis zu 10 Euro:
Betrag | |
Pflegegeld | 100 Euro |
„Kleine“ Grundpflege: (Teilwaschung, Toilettengang bzw. Ausscheidung im Bett, selbstständige Nahrungsaufnahme, Lagern und Betten) | 17,50 Euro |
„Große“ Grundpflege (abweichend zur kleinen Grundpflege: Ganzkörperwäsche) | 24,00 Euro |
Kleine pflegerische Hilfestellung (Hilfe beim Zubettgehen oder Aufstehen, Reinigung von Gesicht und Händen, Richten des Bettes) | 3,90 Euro |
Ganzwaschung | 16,00 Euro |
Teilwaschung | 8,50 Euro |
Toilettengang | 3,90 Euro |
Selbstständige Nahrungsaufnahme | 3,90 Euro |
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme | 9,70 Euro |
Zubereitung warmer Speisen | 5,80 Euro |
Lagern, Betten | 3,90 Euro |
Wechseln der Bettwäsche, Richten des Bettes | 3,10 Euro |
Mobilisation: Aufrichten, Ankleiden, Aufstehen, Hilfe beim Treppensteigen etc. | 7,00 Euro |
Einkaufen | 6,00 Euro |
Behördengänge, Arztbesuche | 14,00 Euro |
Reinigen der Wohnung | 20,00 Euro |

Verwandte erhalten das sogenannte Pflegegeld. Es fällt geringer aus als die Pflegesachleistungen, die Pflegedienste erhalten. Wie das Pflegegeld im Einzelnen verwendet wird, müssen Verwandte nicht nachweisen.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen bei häuslicher Pflege
Pflegegeld in Euro1 |
Pflegesachleistungen in Euro1 |
|
Grad 1 |
1252 |
0 |
Grad 2 |
316 |
659 |
Grad 3 |
545 |
1.298 |
Grad 4 |
728 |
1.612 |
Grad 5 |
901 |
1.995 |
1 monatliche Leistungssätze seit 2017,
2 keine Geldleistung, nur zweckgebundene Kostenerstattung
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (Stand: Januar 2018)
Besonderheit Pflegegrad 1:
Pflegeempfänger mit Pflegegrad 1 erhalten lediglich den Entlastungsbetrag (125 Euro). Wenn sie pflegerische Leistungen beziehen müssen oder möchten, schließen sie einen eigenen privatrechtlichen Vertrag mit einem Pflegedienst ab.
Beispiel:
Ein Versicherter mit Pflegegrad 2 benötigt pro Monat Unterstützung durch Pflegesachleistungen (ambulanter Dienst) in Höhe von 800 Euro. Der Beitrag der Pflegeversicherung für diesen Pflegegrad beträgt 689 Euro. Der Pflegeempfänger muss also 111 Euro selbst bezahlen.



Über das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen hinaus können Pflegehilfsmittel sinnvoll und wichtig sein. Sie können und sollen die häusliche Pflege erleichtern, die Selbstständigkeit des zu Pflegenden fördern und Beschwerden lindern. Anspruch auf diese Hilfsmittel aus der Pflegeversicherung haben Versicherte dann, wenn diese Werkzeuge oder Verbrauchsmittel nicht über die Krankenkasse oder einen anderen Leistungsträger bezahlt werden. Beispiele sind:
- technische Geräte (z. B. Pflegebett, Notrufsystem)
- Verbrauchsgüter (z. B. Einmalhandschuhe, Betteinlagen)
Das Pflegehilfsmittel-Verzeichnis zeigt, welche Güter die Pflegeversicherung bezuschusst. Für technische Hilfsmittel müssen Pflegeempfänger ab dem 18. Lebensjahr einen Eigenanteil von 10 Prozent, maximal 25 Euro je Pflegehilfsmittel zuzahlen. Für Verbrauchsgüter erhält der Versicherte bis zu 40 Euro/Monat. Große Hilfsmittel (z. B. Pflegebett) werden oft leihweise überlassen.
Beispiel:
Ein Pflegeempfänger verbraucht Einmalhandschuhe und Betteinlagen für 80 Euro/Monat. Er muss 40 Euro selbst bezahlen.

Neben den Pflegehilfsmitteln kann der Arzt sogenannte Hilfsmittel verordnen. Die Kosten dafür übernehmen die Krankenkassen. Hilfsmittel sollen den Erfolg einer stationären Behandlung sichern, eine Behinderung vorbeugen oder ausgleichen.
Zu der Kategorie Hilfsmittel gehören z. B.:
- Inkontinenzhilfen
- Kompressionsstrümpfe
- Rollstühle
Zu den Hilfsmitteln zahlt der Pflegeempfänger einen Beitrag von 10 Prozent – mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro. Ein Sonderfall sind Hilfsmittel für den Verbrauch: Für Verbrauchsgüter, z. B. Insulinspritzen, bezahlen Versicherte 10 Prozent der Kosten pro Packung (maximal 10 Euro für den Monatsbedarf dieser Hilfsmittel).
Beispiel:
Der Pflegeempfänger benötigt pro Monat eine Packung Einmalinsulinspritzen (30 Euro, Zuzahlung 3 Euro) und Inkontinenzhilfen für 100 Euro. Zuzahlung: 10 Euro.

Neben den Kosten für die Pflege und für Hilfsmittel entstehen manchmal auch Kosten für nötige bauliche Maßnahmen, um das Leben und die Pflege daheim zu ermöglichen. Sind zum Beispiel Stufen vor der Haustür? Ein hoher Einstieg ins Bad? Dazu können Versicherte einen Zuschuss bei der Pflegekasse beantragen. Er beträgt 4.000 Euro, unabhängig vom Pflegegrad. Verändert sich die pflegerische Situation und sind weitere Umbaumaßnahmen notwendig, ist weiterer Zuschuss möglich.
Beispiele für typische Umbaumaßnahmen sind:
- Türverbreiterungen
- Rampen
- Treppenlifter
- Badumbau
Beispiele:
Ein Badumbau kostet schnell einen fünfstelligen Bereich, ein Treppenlifter ab 4.000 Euro, der Bau einer Rampe benötigt pro Meter mindestens 500 Euro.