Tanzende Bräutigame

Hochzeitsversicherung

  • Bis zu zwei Feiern versicherbar
  • Finanziell Beteiligte mitversichert
  • Vertrag kann verschenkt werden

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Mit einer Hochzeitsversicherung können bis zu zwei Feiern wie Standesamt und die freie oder kirchliche Trauung abgesichert werden.
  • Unsere Hochzeitsversicherung schließt auch Personen ein, die sich an der Feier finanziell beteiligen, wie die Eltern des Brautpaares oder weitere Verwandte und Freunde.
  • Auch Sie als Angehörige oder Freunde des Brautpaares haben die Möglichkeit die Hochzeitsversicherung von Zurich für Ihre Liebsten abzuschließen und ihnen finanzielle Sicherheit für ihre Hochzeit zu schenken.
  • Unsere Hochzeitsversicherung bietet europaweit Versicherungsschutz für eine Laufzeit von 23 Monaten.

Leistungen der Hochzeitsversicherung

Die Hochzeitsversicherung von Zurich leistet bei vielen Eventualitäten, die zu einer Absage oder Verschiebung Ihrer Hochzeit führen können. Sie deckt auch geschuldete Stornokosten und vergeblich geleistete Anzahlungen bis zur versicherten Summe ab.
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Erkrankung und Unfall

Ernsthafte Erkrankungen, schwerer Unfall oder Tod von Brautpaar, Trauzeugen oder wichtigen Angehörigen.

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Stornokosten

Stornokosten bei Dienstleistern inklusiver bereits geleisteter Anzahlungen, Reservierungsgebühren etc.

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Arbeitsplatzverlust

Bei unerwartetem Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung.

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Schwangerschaft

Schwangerschaft der Braut, sofern die Feier gesundheitlich nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Unser Hochzeitsversicherungs-Tarif

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Warum ist eine Hochzeitsversicherung sinnvoll?

Frustrierte Braut

Bräutigam erkrankt schwer vor der Hochzeit

Die Hochzeit ist geplant und alle Freunde und Verwandten sind eingeladen. Drei Tage vor dem großen Tag erkrankt der Bräutigam schwer an Corona und muss im Krankenhaus auf der Intensivstation behandelt werden. Ist dieser Fall über die Hochzeitsversicherung abgesichert? Ja, in der Hochzeitsversicherung von Zurich sind plötzliche, schwere Erkrankungen mitversichert.

Junge hört Herz seines Großvaters ab

Der Vater einer der Bräute muss ins Krankenhaus

Der große Tag der freien Trauung steht in ein paar Wochen vor der Türe. Der Vater einer der Bräute freut sich, seine Tochter während der Trauung zum Altar zu begleiten. Leider erleidet er 4 Wochen vor der Hochzeit einen Herzinfarkt und benötigt eine Operation für einen Herzschrittmacher. So kann er nicht an der Trauung teilnehmen und die Hochzeit wird verschoben. In der Hochzeitsversicherung sind auch schwere Erkrankungen von Angehörigen des Brautpaares abgesichert.

Frau am Laptop

Insolvenz des Veranstalters

Der Veranstalter einer großen Hochzeit geht wegen Misswirtschaft in Insolvenz. Die Brautgesellschaft hat an diesen aber bereits mehrere tausend Euro Anzahlungen für die Saalmiete, den Fotografen und den Caterer geleistet. Sind diese Anzahlungen und Stornokosten in der Hochzeitsversicherung mitversichert? Nein, diese Kosten sind nicht versicherbar und müssten im Zuge eines Insolvenzverfahrens angefordert werden. Sollte jedoch eine Umbuchung aufgrund der Insolvenz nötig werden, sind die daraus gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten in der Zurich Hochzeitsversicherung mitversichert. 

Was zahlt eine Hochzeitsversicherung und was nicht?

Was ist über die Hochzeitsversicherung abgesichert?

  • Versicherte Ereignisse sind z. B. Tod, schwere Unfallverletzung, schwere Erkrankungen der versicherten Personen
  • Versicherte Personen sind namentlich genannte Personen und solche, die sich an der Feier finanziell beteiligen
  • Der Fall eines Ausfalls der Feier bei betriebsbedingter Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber
  • Kosten für das Standesamt
  • Erstattet werden vertraglich geschuldete Stornokosten (z. B. für Fotografen, Catering, etc.) aus dem versicherten Arrangement
  • Reservierungsgebühren, Anzahlungen oder ein vertraglich vereinbarter Mindestverzehr im Restaurant
  • Anzahlung für Blumenschmuck, Torte, Verkehrsmittel und vieles mehr

Was zahlt die Hochzeitsversicherung nicht?

  • Ausstattung wie z.B. Kleidung, Ringe und Ähnliches
  • Eine Absage der Feier aufgrund einer Trennung des Brautpaares
  • Eine Absage aufgrund einer Schwangerschaft, sofern bereits bei Abschluss des Vertrages von einer Risikoschwangerschaft ausgegangen werden kann
  • Eine Verschiebung der Feier aufgrund einer verhängten Quarantäne für Teilnehmende der Hochzeit
  • Auch die behördliche Schließung des Veranstaltungsortes ist nicht abgedeckt

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Fragen und Antworten zur Hochzeitsversicherung

Der Versicherungsschutz gilt für die EU, Norwegen und die Schweiz. Dabei ist es egal, ob Sie eine Feier im Schloss oder ein Fest in einer Scheune planen. Die Hochzeitsversicherung von Zurich deckt finanzielle Schäden einer Absage oder Verschiebung.
Wenn Sie die Sie die Hochzeitsversicherung von Zurich abschließen, sind bereits ab Versicherungsbeginn Ihre Hochzeitsfeierlichkeiten innerhalb von 23 Monaten rundum abgesichert. Der Vertragsabschluss muss mindestens 30 Tage vor der Feier erfolgen. Übrigens: Junggesellenabschiede und Polterabende können wir leider nicht versichern.
Die Planung einer Hochzeitsfeier beginnt nicht selten schon mehr als ein Jahr im Voraus und ein finanzieller Schaden kann schon mit den ersten Anzahlungen entstehen. Es geht hier also nicht nur um das Datum der Feier, sondern auch um alle während der gesamten Planung anfallenden Zahlungen. Ein Anlass der zur Absage der Hochzeit führt oder die Insolvenz eines Dienstleisters können nicht nur kurz vor der Hochzeit eintreten, sondern auch deutlich früher. Vor diesem Hintergrund ist ein frühzeitiger Abschluss der Hochzeitsversicherung sehr zu empfehlen.
Die versicherten Personen sind das Brautpaar und die Personen, die sich finanziell an der Hochzeit beteiligen. Risikopersonen sind z.B. Angehörige des Brautpaares und deren Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Eltern und Geschwister. Auch die Trauzeugen bei einer Hochzeit gehören zu den Risikopersonen.
Nein, die Hochzeitsversicherung sieht keine Selbstbeteiligung vor.

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