verfuegungen_850x850_2021_03

Sorgen Sie rechtzeitig vor.

Verfügungen

Verfügungen

Sollte der Ernstfall einmal eintreten, ist es besonders wichtig, dass nicht andere über Sie entscheiden: Hier können Sie sich darüber informieren, wie Sie Ihre Angelegenheiten bei schwerer Krankheit oder Behinderung am besten regeln. 

Pflegebedürftigkeit

Als Mitglied in der gesetzlichen Pflegeversicherung werden Sie bei schwerer Krankheit, Behinderung oder Demenz finanziell unterstützt. Die Leistungen umfassen ambulante, stationäre und häusliche Pflege.

  • Seit 2017 überprüfen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Kranken-versicherung (MDK) oder andere Prüforganisationen alle neuen Anträge auf Pflegeleistungen.
  • Festgestellt wird der Grad der noch vorhandenen Selbstständigkeit.
  • Die zuständige Pflegekasse entscheidet auf der Grundlage des Gutachtens, ob die versicherte Person einen Anspruch auf einen Pflegegrad hat.
  • Je mehr Punkte erreicht werden, umso höher ist der Pflegegrad und umso mehr Pflege- und Betreuungsleistungen genehmigt die Pflegekasse.

Übersicht der Pflegegrade

Pflegegrad 1:
Gering beeinträchtigte Selbstständigkeit (12,5 bis 27 Punkte)

Stand 01/2020

  • Pflegegeld erhalten Versicherte, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Bekannten ehrenamtlich gepflegt werden.
  • Beratungsbesuche von Pflegefachkräften sollen diese Menschen unterstüt-zen, um den Versicherten angemessen zu versorgen.

Übersicht Pflegegeld 2020

(nach §37 Sozialgesetzbuch – SGB XI)

Pflegestufe Pflegegrad Leistungen
  1  
I 2 316 EUR
II 3 545 EUR
III 4 728 EUR
Härtefall 5 901 EUR
Pflegestufe 0 mit Demenz 2 316 EUR
Pflegestufe I mit Demenz 3 545 EUR
Pflegestufe II mit Demenz 4 728 EUR
Pflegestufe III mit Demenz 5 901 EUR
Härtefall 5 901 EUR
  • Pflegesachleistungen gelten für ambulante Pflegedienste. Diese rechnen ihre Leistungen direkt ab mit der Krankenkasse bzw. dem Kostenträger.
  • Zusätzlich gibt es bei den Pflegesachleistungen eigene Sätze für die voll- und teilstationäre Pflege / Versorgung.
  • Es ist möglich, beide Leistungen miteinander zu kombinieren.

Übersicht Pflegesachleistungen 2020

Pflegestufe Pflegegrad Leistungen
  1 125 EUR zweckgebundener ambulanter Entlastungsbetrag
I 2 689 EUR
II 3 1.298 EUR
III 4 1.612 EUR
Härtefall 5 1.995 EUR
Pflegestufe 0 mit Demenz 2 689 EUR
Pflegestufe I mit Demenz 3 1.298 EUR
Pflegestufe II mit Demenz 4 1.612 EUR
Pflegestufe III mit Demenz 5 1.995 EUR
Härtefall 5 1.995 EUR
  • Sie umfasst die zeitweise Betreuung eines Pflegebedürftigen während des Tages und in der Nacht in einer Pflegeeinrichtung.
  • Die Pflegekasse übernimmt: Pflegekosten, Aufwendungen der sozialen Betreuung, der medizinischen Behandlungspflege, morgendliche und abendliche Hol- und Bringdienste.
  • Kosten für Verpflegung sind privat zu tragen.

Übersicht Tages- und Nachtpflege mit und ohne Demenz 2020

Pflegestufe Pflegegrad Leistungen
0 2 689 EUR
I 3 1.298 EUR
II 4 1.612 EUR
III 5 1.995 EUR
  • Vollstationär bedeutet die Unterbringung in einem Pflegeheim.
  • Je nach Pflegegrad trägt die Pflegekasse 770 Euro bis 2.005 Euro für die Kosten der Pflege.
  • Für Unterkunft und Verpflegung muss der Pflegebedürftige selbst aufkommen.

Übersicht Vollstationäre Pflege 2020

Pflegestufe Pflegegrad Leistungen
I 2 770 EUR
II 3 1.262 EUR
III 4 1.775 EUR
Härtefall 5 2.005 EUR
Pflegestufe 0 mit Demenz 2 770 EUR
Pflegestufe I mit Demenz 3 1.262 EUR
Pflegestufe II mit Demenz 4 1.775 EUR
Pflegestufe III mit Demenz 5 2.005 EUR
  • Die Pflegeverfügung hilft, sich über die eigenen Bedürfnisse klar zu werden.
  • Ihre Angehörigen bzw. die Pflegeeinrichtung erfahren, welche persönlichen Wünsche Sie haben.
  • Vorab kann geprüft werden, welche Möglichkeiten realistisch sind und was finanziell machbar ist.
  • Sprechen Sie ggf. mit Ihrem Haus- oder Facharzt.

Zurich Tipp

Bei schwerer Krankheit, Behinderung oder Demenz haben Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Leistungen umfassen ambulante, stationäre und häusliche Pflege. Für pflegende Angehörige gibt es nach dem „Pflegestärkungsgesetzen I, II, III“ unterstützende Angebote. Vorausgesetzt, eine Pflegestufe ist zugeordnet.

Die gesetzliche Vorsorge deckt in der Regel nur einen Teil der Pflegekosten ab. Mit einer privaten Pflegerentenversicherung der Zurich können Sie die Lücke schließen und sich Ihre Ersparnisse und andere Besitzwerte, z. B. das eigene Haus, erhalten.

Haftungsausschluss 

Alle Angaben sind sorgfältig geprüft.
Durch Gesetzgebung und entsprechende Verordnungen sowie durch Zeitablauf ergeben sich zwangsläufig Änderungen, sodass wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts keine Gewähr übernehmen können.
Für die Inhalte externer Internetseiten und Links sind ausschließlich deren Autoren, Herausgeber bzw. Betreiber verantwortlich.