Stiftung Warentest Finanztest: Zurich Privathaftpflichtschutz Note Sehr gut
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Private Haftpflichtversicherung

  • Weltweiter Schutz bis zu 50 Mio. EUR
  • Privates Internetrisiko ist abgedeckt
  • Kostenerstattung bei Verlust fremder Schlüssel

Privathaftpflicht: Schutz ab 4,31 €*/Monat

  • Leistung: Laut Gesetz haften Sie für alle Schäden, die Sie Dritten zufügen. Die private Haftpflichtversicherung bietet Ihnen und Ihrer Familie Schutz vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
  • Schlüsselverlust: Der Verlust fremder privat genutzter Schlüssel ist in Basis bis 5.000 EUR mitversichert. In Top ist der Verlust fremder privater + beruflicher Schlüssel bis 250.000 EUR mitversichert
  • Internetrisiko: Im Basis-Tarif sind Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten bis 5 Mio. EUR mitversichert; im Top-Tarif bis 50 Mio. EUR.
  • Mallorca-Deckung: Der gelegentliche Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Kfz im europäischen Ausland ist mitversichert.

Was ist eine private Haftpflichtversicherung?

Die private Haftpflichtversicherung springt bei allen Schäden ein, die Sie Dritten unbeabsichtigt zufügen.

Denn laut Gesetz haftet jeder für Schäden, die er verursacht – und das mit seinem gesamten Vermögen. Eine kleine Unachtsamkeit kann daher schon zum finanziellen Ruin führen. Insbesondere bei Personenschäden können die anfallenden Behandlungskosten, das Schmerzensgeld sowie die dauerhaften Pflegekosten immens sein.

Unsere Leistungen aus dem Top-Tarif im Überblick:

Leistungen der Privathaftpflicht: Was ist versichert?

Unsere private Haftpflichtversicherung bietet bei Sachschäden, Personenschäden oder Vermögensschäden Schutz für die ganze Familie. 

Die häufigsten Schäden, bei denen die private Haftpflichtversicherung von Zurich einspringt, sind zum Beispiel:

Sachschäden
wenn Sie versehentlich das Eigentum eines anderen beschädigen, zum Beispiel den Lack eines Autos zerkratzen oder eine Vase zerbrechen.

Personenschäden
wenn Sie versehentlich jemanden bei einem Unfall oder bei einem Sportspiel verletzen.
Vermögensschäden
wenn Sie versehentlich jemanden verletzen, der deshalb seinen Beruf vorübergehend nicht ausüben kann und dadurch finanzielle Einbußen hat.
Mietsachschäden
wenn Sie in Ihrer gemieteten Wohnung einen Sprung in der Badewanne verursachen.
Gefälligkeitsschäden
wenn Sie anderen einen Gefallen tun, zum Beispiel einem Freund beim Umzug helfen, und dabei aus Versehen einen Gegenstand beschädigen.
Internetschäden
wenn Ihr USB-Stick einen Virus hat, den Sie nicht bemerkt haben, und nachdem Sie ihn an einen Bekannten weitergegeben haben, wird dessen Festplatte unbrauchbar; die Privathaftpflicht kommt für den Schaden auf.

Unsere Haftpflicht-Tarife im Vergleich

Versicherungsschutz

Top-Schutz Basis-Schutz

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Personen- Sach- und Vermögensschäden pauschal

 

50 Mio. EUR

 

5 Mio. EUR

Vorsorge-Versicherung pauschal 50 Mio. EUR 5 Mio. EUR
Mietsachschäden z. B. an durch Sie gemieteten Gebäuden, Wohnräumen 50 Mio. EUR 5 Mio. EUR
Internetrisiko für durch Sie verursachte Schäden durch Austausch, Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten weltweit 50 Mio. EUR 5 Mio. EUR
Forderungsausfalldeckung für Personen- und Sachschäden die Ihnen durch einen Dritten zugefügt wurden und bei diesem nicht realisiert werden konnten 50 Mio. EUR 5 Mio. EUR
Auslandsaufenthalt in der EU, Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Monaco, San Marino, Andorra zeitlich unbegrenzt zeitlich unbegrenzt
Ihr selbst genutztes Ein-/Zwei-/Dreifamilienhaus, und/oder (Ferien-) Wohnung/Haus
Zum Haus zugehörige Garagen, Gärten, 1 Schrebergarten, abgestellter Wohnanhänger
Verlust fremder privater Schlüssel/Codekarten 250.000 EUR 5.000 EUR (150 EUR Selbstbeteiligung)
Verlust fremder beruflicher Schlüssel/Codekarten; auch Dienstschlüssel 250.000 EUR -
Der Gebrauch von Flugmodellen (auch Drohnen) bis 500 g Geltungsbereich: Geographische Grenzen Europas sowie die außereuropäischen Gebiete des Geltungsbereiches der Europäischen Union
10 Mio. EUR -
Der Gebrauch von Flugmodellen (auch Drohnen) von 501 g bis 5 kg Geltungsbereich: Geographische Grenzen Europas sowie die außereuropäischen Gebiete des Geltungsbereiches der Europäischen Union

10 Mio. EUR

einschließbar

-
 Innovationsversprechen    
 Besitzstandsklausel    

✓ mitversichert

- nicht mitversichert

Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und von uns im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen und Klauseln.


Private Haftpflichtversicherung: Wer ist versichert?

Single-Tarif
Der Single-Tarif versichert einzelne Personen und auch die in Ihrem Haushalt beschäftigte Personen wie Haushaltshilfen, Gärtner oder Pflegepersonal.
Familien-Tarif
Der Versicherungsschutz für Familien gilt für den Ehe- oder Lebenspartner, sowie für im Haushalt lebende Kinder. In Ihrem Haushalt beschäftigte Personen wie Haushaltshilfen, Gärtner oder Pflegepersonal gelten auch in diesem Tarif.
Selbständige, nebenberufliche Tätigkeit
Im Top-Tarif sind bestimmte berufliche Tätigkeiten bis zu einem Jahres-Brutto-Umsatz von max. 12.000 EUR versichert.

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Ist die private Haftpflichtversicherung sinnvoll?

Wer anderen einen Schaden zufügt, der muss dafür geradestehen. Diese Schadensersatzpflicht ist in Deutschland gesetzlich festgelegt. Gemäß § 823 Abs. 1 BGB haften Sie für Schäden, die Sie anderen zufügen mit Ihrem gesamten Vermögen. Darum empfehlen wir für jeden eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Wir unterscheiden grundsätzlich zwischen den folgenden Schäden:

Sachschäden

Von einem Sachschaden ist die Rede, wenn Sie einen Gegenstand beschädigen oder zerstören. Zu Sachschäden gehören auch Allmählichkeitsschäden, die durch Temperatur, Gas, Dampf oder Feuchtigkeit verursacht werden können.

Beispiel: Sie streifen mit dem Einkaufswagen aus Versehen ein Auto und beschädigen den Lack oder aber Sie verschütten auf der Couch eines Freundes ein Rotweinglas.

Personenschäden

Ein Personenschaden liegt vor, wenn Sie eine Person verletzen oder töten.

Beispiel: Sie kollidieren im Winterurlaub auf der Piste mit einem anderen Wintersportler, woraufhin dieser sich das Bein bricht.

Vermögensschäden

Ein Vermögensschaden liegt dann vor, wenn durch Ihre Handlung ein finanzieller Nachteil für eine dritte Person entsteht. Es wird zwischen unechten und echten Vermögensschäden unterschieden.

Beispiel (unechter Vermögensschaden): Sie zerstören aus Versehen die Kamera einer Fotografin, der daraufhin ein wichtiger Fotoshooting-Termin entgeht, wodurch Einkommenseinbußen entstehen.

Beispiel (echter Vermögensschaden): Sie parken ein Auto zu und die geschädigte Person verpasst dadurch einen Geschäftsabschluss. Zwar verletzen Sie niemanden und beschädigen nichts, aber durch Ihr Verhalten erleidet dennoch jemand einen Vermögensnachteil.

Mietschäden

Mietsachschäden sind Schäden an gemieteten Gebäuden, Grundstücken, Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden.

Beispiel: Eine Glasflasche fällt in das Waschbecken Ihrer Mietwohnung, welches einen Sprung bekommt. Oder Ihr Bürostuhl beschädigt den vom Vermieter verlegten Parkettboden. Gängige Verschleißspuren, Abnutzung und übermäßige Beanspruchung sind jedoch ausgeschlossen.

Was zahlt die Haftpflichtversicherung und was nicht?

Die private Haftpflichtversicherung schützt den Versicherten und seine Familie vor Schadenersatzansprüchen. Dabei geht es nicht bloß um den Ersatz des materiellen Schadens. Vor einer Zahlung prüft die Versicherung zunächst, ob überhaupt eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht und in welcher Höhe. Unberechtigte Ansprüche wehrt der Versicherer ab. Im Falle eines Rechtsstreits mit der Person, die Anspruch auf Schadenersatz stellt, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und übernimmt die Kosten.

Was zahlt die Haftpflichtversicherung im Schadenfall?

Folgende Schäden sind je nach Tarif und gewähltem Baustein mitversichert:

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden je nach Versicherungssumme, die Sie anderen versehentlich zufügen
  • Privates Internetrisiko ist abgedeckt
  • Forderungsausfalldeckung inkl. Kosten der Rechtsverfolgung und Gewaltopferschutz
  • Ersatz von Kosten für Gefälligkeitsschäden
  • Schadenersatz für geliehene Sachen
  • Kostenerstattung bei Verlust fremder Schlüssel
  • Schäden aus elektronischem Datenaustausch
  • Rabattrückstufung (Kfz-Haftpflicht) bei geliehenen Kfz
  • gelegentlicher Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Kfz im europäischen Ausland (Mallorca-Deckung)

Was zahlt die Haftpflichtversicherung im Schadenfall nicht?

Folgende Schäden sind nicht durch die private Haftpflichtversicherung abgesichert:

  • Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt sind
  • Schäden an Ihrem Eigentum
  • an Ihrer eigenen Person
  • Schäden an Personen, die in Ihrem Haushalt leben

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Was ist bei einer Privathaftpflichtversicherung wichtig?

  • Höhe der Deckungssumme: Die Deckungssumme sollte ausreichend hoch sein, um im Schadensfall die entstehenden Kosten abzudecken. Denn gerade bei Personenschäden erreichen die Ansprüche der Geschädigten schnell Millionenhöhe.
  • Versicherungsumfang: Der Versicherungsumfang sollte alle Risiken abdecken, die im Zusammenhang mit der privaten Nutzung entstehen können.
  • Forderungsausfalldeckung: Die Forderungsausfalldeckung ist wichtig, wenn der Schadenverursacher zahlungsunfähig ist. In diesem Fall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Geschädigten die Forderungen des Versicherungsnehmers.
  • Versicherung des Schlüsselverlusts: Der Verlust fremder privat genutzter Schlüssel ist im Basis-Schutz von Zurich bis 5.000 EUR mitversichert. Im Top-Schutz ist der Verlust fremder privater und beruflicher Schlüssel bis 250.000 EUR mitversichert.
  • Deckung von Gefälligkeitsschäden: Viele Versicherer kommen für Schäden, die im Rahmen eines Freundschaftsdienstes oder einer Gefälligkeit entstehen, nicht auf. Zurich hingegen schließt in den Versicherungsschutz der privaten Haftpflicht auch Gefälligkeiten und Freundschaftsdienste mit ein.

Wie hoch sollte die private Haftpflichtversicherung sein?

Haftpflichtschäden können Kosten in Millionenhöhe verursachen. Deswegen ist eine Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR sinnvoll. Bei Zurich sichert Sie der Basis-Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden (pauschal) bis 5 Mio. EUR und der Top-Schutz bis zu 50 Mio. EUR ab.

Greift die Haftpflichtversicherung für die ganze Familie?

Die Privathaftpflichtversicherung für Familien von Zurich bietet einen umfassenden Schutz: Im Versicherungsfall sind alle Familienmitglieder, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, gegen Schadenersatzforderungen abgesichert.

Darüber hinaus gilt der Versicherungsschutz für Kinder nicht nur innerhalb des Haushalts, sondern auch dann, wenn sie volljährig sind und außerhalb des Elternhauses leben – sofern sie sich in einer ununterbrochenen Schul- oder direkt anschließenden Berufsausbildung befinden.

Extras für Ihre Haftpflichtversicherung

Drohnen und andere Flugmodelle

Für zum Beispiel 2,92 Euro im Monat können Sie den Gebrauch von Luftfahrzeugen und Flugmodellen (Drohnen) von 501 g bis 5 kg mitversichern. Dieser Baustein kann nur in Verbindung mit dem Top-Tarif der privaten Haftpflichtversicherung beantragt werden. Bis 500 g sind Luftfahrzeuge und Flugmodelle (Drohnen) in der Top-Deckung mitversichert.

Bei Drohnen ab 5 kg bis 25 kg empfehlen wir Ihnen unsere Drohnenversicherung.

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Fragen und Antworten zur Haftpflichtversicherung

  • Ist eine private Haftpflichtversicherung Pflicht?

    Eine private Haftpflichtversicherung ist keine Pflicht, sie ist eine freiwillige Versicherung. Das Wort „Pflicht“ in Haftpflichtversicherung kommt von „Haftpflicht". Haftpflicht bedeutet: In Deutschland sind Sie dazu verpflichtet, für die Schäden, die Sie anderen zufügen, aufzukommen.

    Ein kurzes Missgeschick mit einem Personenschaden kann so aufgrund von hohen Schadenersatzanforderungen Ihre Existenz bedrohen. Eine private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor einem solchen finanziellen Ruin und ist daher eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt.

  • In welchen Lebenssituationen kann eine private Haftpflichtversicherung helfen?

    Im Urlaub: Sie zerbrechen versehentlich Geschirr in einer gemieteten Ferienwohnung.

    Bei Freunden: Sie kippen aus Versehen Ihre Bierflasche um und das Smartphone des Freundes geht kaputt.

    Im Straßenverkehr: Sie betreten als Fußgänger unachtsam eine Straße, ein Auto muss ausweichen und es kommt zum Auffahrunfall.

    Im Verein: Eine Veranstaltung ist im vollen Gange und Sie verschütten aus Versehen Ihr Getränk auf die Technik, welche kaputt geht.

    Im Familienalltag: Auch wenn Sie Ihre Kinder für einen Augenblick aus den Augen verlieren und ein Missgeschick passiert, ist Ihre Familie abgesichert.

    Beim Umzug: Sie helfen einem Freund beim Umzug, als Ihnen der Fernseher aus der Hand rutscht und auf den Boden fällt.

    Online: Sie leiten einem Bekannten eine E-Mail weiter, nur leider versteckte sich darin ein Virus.

  • Was Sie in beiden Tarifen der privaten Haftpflichtversicherung beachten sollten?
    • Es ist möglich, mit dem Zurich PrivatSchutz Ihre Versicherungsbausteine selbst auszuwählen. Zu Ihrer privaten Haftpflichtversicherung können Sie so zum Beispiel verschiedene Erweiterungen – wie Hausratversicherung oder Unfallversicherung – hinzufügen.
    • Sie können sowohl im Basis- als auch im Top-Schutz eine Selbstbeteiligungssumme von 0 Euro, 150 Euro oder 250 Euro auswählen.
    • Der Basis-Schutz sichert Sie bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden (pauschal) bis 5 Mio. Euro und der Top-Schutz bis zu 50 Mio. Euro ab.
    • Nur im Top-Schutz sind selbstständige, nebenberufliche Tätigkeiten bis zu einem Jahres-Brutto-Gesamtumsatz von max. 12.000 Euro mitversichert.
  • Privathaftpflicht im Ausland?
    Ihre Privathaftpflicht schützt unter Umständen auch bei Schadenereignissen im Ausland. Dies gilt bei einem unbegrenzten Auslandsaufenthalt innerhalb der EU-Mitgliedstaaten, in Norwegen, der Schweiz, Liechtenstein, Island, Monaco, San Marino oder Andorra, sowie auch bei einem Auslandsaufenthalt bis zu der im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannten Dauer in allen anderen Ländern – also weltweit. Voraussetzung ist jedoch hierbei die Beibehaltung des Erstwohnsitzes in Deutschland.
  • Wie lange sind Kinder in der Privathaftpflicht mitversichert?
    Kinder sind in der Familienversicherung mitversichert, solange diese sich noch in einer nicht abgeschlossenen, ununterbrochenen Schul- oder sich hieran unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden. 

     

  • Ist die private Haftpflichtversicherung steuerlich absetzbar?
    Die private Haftpflichtversicherung kann in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Ob sie berücksichtigt wird, hängt von verschiedenen Faktoren – wie Beschäftigungsverhältnis, Einkommen und weitere bestehende Versicherungen – ab.
  • Zahlt die Privathaftpflicht bei Schlüsselverlust?
    Ja, der Verlust fremder privat genutzter Schlüssel ist im Basis-Schutz der Zurich Haftpflichtversicherung bis 5.000 EUR abgedeckt. Im Top-Schutz ist der Verlust fremder privater und beruflicher Schlüssel bis 250.000 EUR abgesichert.
  • Was sind Gefälligkeitsschäden?
    Gefälligkeitsschäden beziehen sich auf Schäden, die bei einer Gefälligkeit oder einem Freundschaftsdienst entstehen. Wenn Sie zum Beispiel einem Freund bei einem Umzug helfen und Ihnen dabei der teure Fernseher hinunterfällt, gilt dies als Gefälligkeitsschaden. Die Zurich Haftpflichtversicherung deckt auch diese Schäden – im Gegensatz zu vielen anderen Versicherern.
  • Zahlt die private Haftpflicht bei eigenem Schaden?
    Nein, die private Haftpflichtversicherung zahlt in der Regel nicht für Schäden, die Sie selbst verursacht haben. Die private Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden ab, die Sie anderen Personen zugefügt haben. Es gibt jedoch eine Ausnahme: In leistungsstarken Tarifen wie jenen von Zurich ist die sogenannte Forderungsausfalldeckung enthalten. Das heißt, dass Ihre Privathaftpflicht unter bestimmten Voraussetzungen auch zahlt, wenn ein Dritter Ihnen einen Schaden zufügt und dieser nicht selbst dafür aufkommen kann.
  • Gibt es eine Haftpflichtversicherung für Studenten?
    Ja, es gibt auch eine private Haftpflichtversicherung für Studenten bei Zurich. In der Regel sind Studenten aber bis zum Abschluss ihres Erststudiums noch bei ihren Eltern mitversichert. Diese Regelung gilt auch, wenn sie nicht mehr zu Hause, sondern in einer eigenen Wohnung leben. Sie müssen die Versicherung aber über den Auszug und den Studienbeginn informieren.
  • Ist es schlimm, wenn man keine Haftpflichtversicherung hat?
    Wenn Sie keine Haftpflichtversicherung haben und es zu einem Schaden kommt, sind Sie persönlich für die Kosten verantwortlich. Wenn Sie nicht in der Lage sind, diese Kosten zu tragen, könnten Schulden entstehen. Im schlimmsten Fall zahlen Sie dann für den Schaden ein Leben lang und Ihr Gehalt und Eigentum werden gepfändet.
  • Für wen lohnt sich eine Haftpflichtversicherung?
    Eine Haftpflichtversicherung ist für jeden sinnvoll, da sie einen vor erheblichen finanziellen Belastungen schützt. Insbesondere bei Personenschäden mit langfristigen Auswirkungen wie Behinderungen oder Arbeitsunfähigkeit können die entstehenden Forderungen in die Millionen gehen. Eine Haftpflichtversicherung übernimmt in diesen Situationen die Kosten.
  • Wie viel kostet die Haftpflichtversicherung pro Monat?
    Die Kosten für eine Haftpflichtversicherung variieren je nach der Art der Versicherung (Single- oder Familienversicherung) und dem Umfang des Schutzes (Basis- oder Top-Schutz). Singles können eine private Haftpflichtversicherung im Basis-Tarif bereits ab 4,11 EUR im Monat abschließen. Grundsätzlich können Sie die Beiträge reduzieren, wenn Sie eine Selbstbeteiligung wählen und eine jährliche Zahlungsweise bevorzugen.
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*Der Preis von 4,31 € je Monat für die Private Haftpflichtversicherung von Zurich gilt für einen Single im Basis-Tarif. Es wurden keine Zusatzbausteine miteingeschlossen. Berechnungsdatum ist der 18.10.2023.

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