Firmen HaftpflichtSchutz
Tag für Tag sind Sie für den reibungslosen Betrieb Ihrer Firma im Einsatz, kümmern sich um Mitarbeiter und überzeugen Ihre Kunden mit bester Qualität. Damit Sie vertrauensvoll in eine erfolgreiche Zukunft blicken können, sollten Sie Ihre Arbeit und Ihren Betrieb sinnvoll schützen. Mit einer Versicherungslösung, die so einzigartig ist wie Ihr Unternehmen. Firmen HaftpflichtSchutz von Zurich kann die Gefahren für Ihren Betrieb nicht verhindern – aber er schützt Sie zuverlässig und umfangreich vor den finanziellen Folgen. Und das passgenau und unkompliziert. Ohne Wenn und Aber.
Passgenauer Schutz – wir schützen, was Ihnen wichtig ist
- Erstklassiger Versicherungsschutz mit vielen Deckungserweiterungen, die bereits in der Firmen HaftpflichtSchutz-Police enthalten sind
- Schutz bis zur Versicherungssumme: Alle Deckungserweiterungen stehen bis zu einer Versicherungssumme von 3 Mio. EUR zur Verfügung
- Das modulare System bietet für alle Berufszweige automatisch den passenden Versicherungsschutz
- Flexibilität durch freie Kombination der Branchenmodule
Firmen HaftpflichtSchutz – ohne Einschränkung der Versicherungssummen
Ein Vergleich mit dem Wettbewerb:
Umfangreiche Absicherung für ihre Firma
Firmen HaftpflichtSchutz von Zurich bietet umfangreichen Versicherungsschutz für gewerbliche und industrielle Betriebe. Sie profitieren dabei nicht nur von ausgezeichneten Deckungsumfängen und Versicherungssummen, sondern auch von einem flexiblen, einfachen Produkt, das keine Fragen offenlässt.
Der Firmen HaftpflichtSchutz besteht aus
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Produkthaftpflichtversicherung
- Umwelthaftpflichtversicherung
- Umweltschadensversicherung
- Privathaftpflichtversicherung
Die FHS-Police - das Wichtigste im Überblick
- Marktführendes Bedingungswerk am deutschen Versicherungsmarkt
- Keine Sublimits: Alle Deckungserweiterungen der Firmen HaftpflichtSchutz- Police (wie z. B. Tätigkeits-, Mietsach- oder Be- oder Entladeschäden) sind fast unbegrenzt mitversichert (bis zu 3 Mio. EUR – im Vergleich zur marktüblichen Obergrenze von 100.000 EUR).
- Tätigkeits- und Obhutsschäden auf eigenen und fremden Betriebsgrundstücken, auch bei Reparatur, Reinigung, Lohnbearbeitung
- Mietsachschäden an unbeweglichen und beweglichen Sachen; bei gemieteten Arbeitsgeräten, Staplern etc. mit bis zu drei Monaten Mietzeit
- Besitz, Halten und Gebrauch von versicherungspflichtigen, nicht zulassungspflichtigen Kfz aller Art
- Vermögensschäden durch
- Datenlöschung
- Datenveränderung
- Datenschutzverletzung
- Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten
- Schlüssel- und Codekartenverlust ohne Prüfung der Schuldfrage
- Aus- und Einbaukosten bei Neulieferung an private Endverbraucher (Verbrauchsgüterkauf)
- Einfaches Umwelthandling: Wassergefährdende Stoffe/Lageranlagen sind beitragsfrei automatisch bis 15.000 Liter mitversichert
Für jede Branche den passenden Versicherungsschutz
Hier finden Sie eine Auswahl branchenspezifischer Leistungen.
Produzierendes Gewerbe
Über die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung können unter anderem folgende Kosten mitversichert werden:
- Kosten Dritter, wenn mangelhafte Erzeugnisse in ein Gesamtprodukt eingebracht werden
- Kosten Dritter durch Einbau mangelhafter Erzeugnisse des Versicherungsnehmers in ein Gesamtprodukt: Kosten für Austausch, Transport, weitere Mängelbeseitigung, Ersatzmaßnahme, Selbstaustausch, Einzelteileaustausch, Reparatur
- Vermögensschäden für mangelhafte Produkte Dritter, die durch fehlerhafte Maschinen verursacht werden
- Kosten der Überprüfung von Produkten mit Mangelverdacht
- Kosten, die durch mangelhafte Codierung und Verpackung entstehen
- Kosten, die infolge von Datenlöschung oder Datenveränderung entstehen
Handel
Mitversichert sind unter anderem
- Die Aufnahme von USA/CDN-Exporten und Tätigkeiten nach Versicherungsbeginn
- Vorumsätze und Schäden vor Vertragsbeginn
- Be- und Entladeschäden an Transportmitteln und fremder Ladung
- Aus- und Einbaukosten bei Neulieferung an private Endverbraucher (Verbrauchsgüterkauf)
Handwerk und Baunebengewerbe
Mitversichert sind unter anderem
- Schäden an Materialien, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden
- Mangelbeseitigungsnebenkosten (Übernahme der Kosten von Sachschäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer das Werk eines Dritten zerstören muss, um seine eigene mangelhafte Werkleistung nachzubessern. Voraussetzung ist, dass durch diese mangelhafte Werkleistung bereits ein Sachschaden entstanden ist.)
- Aus- und Einbaukosten bei Neulieferung an private Endverbraucher (Verbrauchsgüterkauf)
Medienunternehmen
Versichert ist die Herstellung, Aufnahme und Bearbeitung von Filmen, TV-, Audio- und Videoproduktionen.
Mitversichert sind unter anderem
- Schäden durch Film- und Fernsehaufnahmen auf fremden Grundstücken Schäden durch die Benutzung von zusätzlichen Kabeln und Leitungen, auch wenn diese durch fremde Grundstücke gelegt worden sind, sowie von Generatoren
- Schäden aus dem Umgang mit und der Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, insbesondere für Spezialeffekte
- Schäden aus dem Besitz oder der Verwendung von Hebefahrzeugen
- Vermögensschäden wegen Verletzung von deutschem Urheberrecht (nicht Patentrecht)
- Mietsachschäden an Räumen bei Dreharbeiten
- Schäden aus dem Veranstalterrisiko (gesetzliche Haftpflicht aus der Festsetzung, Leitung und Überwachung von Veranstaltungen, Shows, Konzerten, Sportwettkämpfen und dergleichen)
Zusätzlich können mitversichert werden
- Schäden an oder Verlust von Requisiten
Kfz-Handels- und -Handwerksbetriebe
Mitversichert sind unter anderem
- Die vom Versicherungsnehmer durch Freistellungsverpflichtung gegenüber dem jeweiligen Bundesland übernommene Haftpflicht
- aus der Durchführung von Abgasuntersuchungen
- aus der Durchführung von Sicherheitsprüfungen
- aus Gasanlagenprüfung
- aus Prüfungen der Fahrtschreiber oder EG-Kontrollgeräte
- Die Beschädigung, Vernichtung oder das Abhandenkommen von fremden Kraftfahrzeugen durch eine gewerbliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an oder mit diesen Fahrzeugen (z. B. Reparatur, Inspektionsarbeiten, Fahrzeugaufbereitung/-pflege)
- Altölentsorgungskosten bis 300.000 EUR
Gastgewerbe
Mitversichert sind unter anderem
- Die Ausrichtung von Veranstaltungen, Tagungen und Vorführungen
- Der Betrieb von Fitnesseinrichtungen und Sportanlagen
- Vermögensschäden aus gastgewerblichen Risiken wie z. B.
- unterlassenem oder verspätetem Wecken
- unterlassener oder verspäteter Benachrichtigung
- fehlerhafter Reisevermittlung
- Urheberrechtsverletzung infolge des Internetauftritts
- Hotelinternet- und WLAN-Missbrauch durch Gäste
Landwirtschaft
Mitversichert sind unter anderem
- Ackerbau und Tierhaltung unter Einschluss von Flurschäden anlässlich des Weidebetriebes
- Gewahrsamsschäden an landwirtschaftlichen Geräten und Maschinen
- Ländliche Gastwirtschaft und Ferien auf dem Bauernhof (Abgabe von bis zu 14 Betten)
- Lagerung von Sickersäften aus Silos sowie von Jauche, Gülle und von festem Stalldung ohne Mengenbegrenzung
- WHG-Lageranlagen und Kleingebinde bis 15.000 Liter
Betriebshaftpflichtversicherung
Entsteht im Rahmen Ihrer Betriebstätigkeit ein Schaden durch Ihr Verschulden oder das eines Mitarbeiters, tragen Sie die Verantwortung dafür. Mit der Betriebshaftpflichtversicherung sichern wir Sie gegen diese Haftung ab und stehen Ihnen im Fall der Fälle mit Rat und Tat zur Seite.
Die wichtigste Leistung
Die Grundversicherungssumme in Höhe von 3 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden steht auch für alle anderen Deckungserweiterungen zur Verfügung.
Mitversichert sind unter anderem
- Vermögensschäden durch Datenlöschung, Datenveränderung, Datenschutzverletzung und Internetnutzung
- Tätigkeitsschäden/Obhutsschäden auf eigenen (soweit vereinbart) und fremden Betriebsgrundstücken, auch bei Reparatur und Reinigung
- Mietsachschäden an beweglichen (soweit vereinbart) und unbeweglichen Sachen; bei gemieteten Arbeitsgeräten, Staplern etc. mit bis zu drei Monaten Mietzeit
- Pauschaler Versicherungsschutz für Besitz, Halten und Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen und nicht zulassungspflichtigen Kfz aller Art; eine Einzelnennung ist nicht erforderlich
- Schlüssel- und Codekartenverlust sind ohne Prüfung der Schuldfrage mitversichert, ebenso die Kosten für die Auswechslung oder Neuprogrammierung und Objektschutz bis 14 Tage.
Schadenbeispiele
Produkthaftpflichtversicherung
Wenn Ihre Firma z. B. Produkte herstellt oder fremde Produkte unter ihrem eigenen Firmennamen vertreibt (Quasi-Hersteller), haften Sie für Schäden, die durch die Mängel dieser Produkte hervorgerufen werden.
Mit Firmen HaftpflichtSchutz von Zurich schützen Sie sich für den Fall, dass Mängel Ihrer Produkte Schadenersatzansprüche Dritter hervorrufen.
Mitversichert sind beispielsweise
- Produktrisiko: Versicherungsschutz für in den Verkehr gebrachte Erzeugnisse und ausgeführte Leistungen
- Produkt-Umweltrisiko: Umweltschäden durch Erzeugnisse und Leistungen
- Personen- und Sachschäden infolge vereinbarter Eigenschaften: Versicherung der verschuldensunabhängigen Haftung
Zusätzlich können Ansprüche aus der erweiterten Produkthaftpflicht mitversichert werden, z. B.:
- Weiterver- und Weiterbearbeitungsschäden: Vermögensschäden durch Weiterverarbeitung mangelhafter Erzeugnisse
- Aus- und Einbaukosten: Vermögensschäden durch Einbau mangelhafter Erzeugnisse in ein Gesamtprodukt
Schadenbeispiele
Beispiel 3: Schäden durch mangelhafte Maschinen
Ein Maschinenbauunternehmen beliefert einen Getränkekartonhersteller. Aufgrund eines Konstruktionsfehlers werden die Verpackungen fehlerhaft hergestellt und können nicht verkauft werden.
Umwelthaftpflichtversicherung
Durch den Umgang mit umweltrelevanten Stoffen und/oder das Betreiben von umweltrelevanten Anlagen in Ihrem Betrieb kann jederzeit die umliegende Nachbarschaft – z. B. aufgrund von Leckagen, Feuer oder Unfällen – über die Umweltpfade Boden, Luft oder Wasser erheblich geschädigt werden. Hohe zivilrechtliche Umwelt-Schadenersatzforderungen für Personen- bzw. Sachschäden sind dann keine Seltenheit. Diese können nicht nur das Image Ihres Unternehmens, sondern auch Ihre Existenz gefährden. Der Firmen HaftpflichtSchutz von Zurich schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Umweltschäden bei Dritten und wehrt unberechtigte oder überhöhte Schadenersatzansprüche ab.
Wichtige Leistungen
- Versicherungsschutz für WHG-Anlagen (= Tanks, Fässer und Kleingebinde mit wassergefährdenden Stoffen wie z. B. Diesel, Heizöl, Altöl, Gülle) bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 15.000 Litern je Betriebsstätte
- mobile Tankanlagen, Container, Betriebsmittel sowie Flüssiggas bis kleiner 3 Tonnen
- Umwelt-Regressrisiko: Planung, Herstellung, Lieferung, Montage, Demontage, Instandhaltung und Wartung von umweltrelevanten Anlagen und Anlagenteilen
Zusätzlich können z. B. mitversichert werden
- WHG-Lageranlagen und Kleingebinde, die größer als 15.000 Liter sind
- sonstige WHG-Anlagen
- UmweltHG-Anlagen
- sonstige anzeige- und deklarierungspflichtige Anlagen (z. B. nach der 4. BImSchV)
- Abwasser(behandlungs)anlagen- und Einwirkungsrisiko
Schadenbeispiele
Beispiel 3: Risiken beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (WHG-Anlagen)
Bei einem Gabelstaplerunfall auf dem befestigten Betriebshof des Versicherungsnehmers werden mehrere Fässer mit flüssigen Gefahrstoffen für die Produktion beschädigt und laufen aus. Über die Plattenfugen und das Erdreich gelangen wassergefährdende Substanzen auf benachbarte Grundstücke. Die Nachbarn fordern von dem Versicherungsnehmer eine vollständige Bodenreinigung und Wiederherstellung des Ausgangszustandes.
Umweltschadensversicherung
Als Unternehmer oder Gewerbetreibender haften Sie seit Einführung des Umweltschadensgesetzes im Jahre 2007 auch grundsätzlich für Schäden, die durch Ihren Betrieb oder Ihre Tätigkeit an geschützten Lebensräumen, geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie Gewässern und Böden (eigene und fremde) entstehen.
Der Verursacher eines solchen Umweltschadens ist zur Sanierung und vollständigen Wiederherstellung des Ausgangszustandes verpflichtet. Ein für Betriebe und Gewerbetreibende schwer zu kalkulierendes Risiko. Mit der Umweltschadensversicherung können Sie sich im Falle eines Umweltschadens passgenau schützen.
Der Firmen HaftpflichtSchutz von Zurich bietet Ihnen maßgeschneiderten Versicherungsschutz für alle öffentlich-rechtlichen Schadenersatzansprüche nach dem Umweltschadensgesetz und wehrt unberechtigte oder überhöhte Schadenersatzforderungen ab.
Mitversichert sind unter anderem
- Versicherungsschutz für WHG-Anlagen: WHG-Lageranlagen und Kleingebinde bis 15.000 Liter (alle wassergefährdenden Stoffe wie z. B. Heizöl, Altöl, Gülle), mobile Anlagen, Container, Betriebsmittel, Flüssiggas bis kleiner 3 Tonnen
- Schäden am Grundwasser
- Schäden aus dem Normalbetrieb: Versicherungsschutz auch ohne Vorliegen einer Betriebsstörung
Zusätzlich können z. B. mitversichert werden
- WHG-Lageranlagen und Kleingebinde, die größer als 15.000 Liter sind
- Sonstige WHG-Anlagen
- UmweltHG-Anlagen
- Sonstige anzeige- und deklarierungspflichtige Anlagen (z. B. nach der 4. BlmSchV)
- Abwasser(behandlungs)anlagen- und Einwirkungsrisiko
Zusatzbausteine Umwelteigenschadendeckung
Zusatzbaustein 1
Mitversichert sind – soweit vereinbart:
- Schäden an geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen auf dem eigenen oder gepachteten Betriebsgrundstück und Schäden an eigenen Gewässern
- Schäden an eigenen oder gepachteten Böden bei Gefahr für die menschliche Gesundheit
Zusatzbaustein 2 (nur zusammen mit Zusatzbaustein 1)
Mitversichert sind – soweit vereinbart:
- Schäden an eigenen oder gepachteten Böden nach dem Bundesbodenschutzgesetz
- Sanierungsansprüche durch rechtswidrige Handlungen unbekannter Dritter
Schadenbeispiele
Privat-Haftpflichtversicherung
Auch als Privatperson unterliegen Sie vielfältigen Haftungsrisiken. Der Firmen HaftpflichtSchutz von Zurich bietet Ihnen und weiteren mitversicherten Personen Versicherungsschutz für Ihren privaten Lebensbereich.
Mitversicherte Personen
Je nach Unternehmensform besteht Versicherungsschutz
- Bei einer Einzelfirma für den Versicherungsnehmer
- Bei einer Aktiengesellschaft für die Vorstandsmitglieder
- Bei einer GmbH für die Geschäftsführer
- Bei einer OHG für die vertretungsberechtigten Gesellschafter
- Bei einer KG für die Komplementäre
- Sowie für etwaige weitere Personen, sofern gemäß Dokument ausdrücklich vereinbart
Die Versicherungssumme beträgt 5 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Automatisch mitversichert gilt für Hundehalter die private Hundehaftpflicht.
Schadenbeispiel
Kontakt aufnehmen
Telefon: +49 (0)228 268-01
Mo - Fr 7:30 - 20:00 Uhr, Sa 7:30 - 15:00 Uhr
Rückruf gewünscht?
SMS: +49 (0)177 6987424
(Gebühren abhängig vom gewählten Anbieter)
Agentur vor Ort finden
Kompetente Beratung und schnelle Hilfe.Finden Sie hier die Zurich Agentur in Ihrer Nähe.
Schaden und Leistungsfall melden
Service-Telefon bei Schadenfällen:+49 (0)228 268-2680
Moped-Schaden:
+49 (0)89 7676-6590