Zurich Gruppe Deutschland - Abgeltungsteuer. Informieren Sie sich über die ab 1. Januar 2009 geltende  Besteuerung von Kapitalerträgen und Veräußerungsgewinnen.

Abgeltungsteuer

Mit der seit 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Abgeltungsteuer hat sich vieles geändert. Die gute Nachricht: Mit den richtigen Kapitalanlagen können Sie sich auch in Zukunft über steueroptimierte Renditen freuen.

Eckpunkte der Abgeltungsteuer

  • 25 % Abgeltungsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auf private Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden) und Veräußerungsgewinne (Kursgewinne)
  • Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens für Dividenden und Veräußerungsgewinne bei Einkünften aus Privatvermögen (d. h., nur die Hälfte der Erträge wird mit dem individuellen Steuersatz versteuert)
  • Abschaffung der einjährigen Spekulationsfrist für die Besteuerung privater Veräußerungsgewinne (d. h., Kursgewinne nach mehr als einem Jahr Haltedauer sind nicht mehr steuerfrei)
  • Limitierung der Möglichkeiten zur Verlustanrechnung (z. B. Aktienkursverluste können nur noch mit Aktiengewinnen und nicht mehr mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden)
  • Sparer-Freibetrag und Werbungskostenpauschale werden in einem Sparer-Pauschbetrag (801 Euro Ledige/1.602 Euro zusammen veranlagte Ehegatten) zusammengelegt, ein Werbungskostenabzug darüber hinaus ist nicht mehr möglich
  • Die Abgeltungsteuer gilt unter bestimmten Voraussetzungen nicht für kapitalbildende Versicherungen, d. h., die Steuervorteile bleiben erhalten
  • Riester-Renten, Basisrenten sowie Produkte der betrieblichen Altersversorgung sind von der Abgeltungsteuer nicht betroffen

Besteuerung der Anlageklassen – gestern und heute


Besteuerung der Anlageklassen auf einen Blick

Besonders fondsgebundene Rentenversicherungen sind vorteilhaft, da sie die Ertragschancen der Kapitalmärkte mit dem Steuerprivileg und den Garantien der Versicherung kombinieren.

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Produkt des Monats September 2008

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