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Zurich Gruppe Deutschland - Schadenservice für Zurich Kunden. Hinweise und Tipps, was Sie nach einem Kfz-Unfall beachten sollten.

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Service- und Notfalltelefon bei Kfz-Schäden

Inland
01802 02808080*

Ausland
+49 (0)221 7715-4000
(Gebühren abhängig vom gewählten Anbieter)

Zentralruf der Autoversicherer

+49 (0)40 300 330-300
(Gebühren abhängig vom gewählten Anbieter)

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Unter mobil.zurich.de finden Sie ab sofort: Service-Hotlines und Kontaktadressen sowie wichtige Infos bei einem Schadenfall. Mehr unter:

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Schaden-Service für Zurich Kunden

Was ist zu tun, wenn Sie einen Kfz-Schaden haben oder in einen Autounfall verwickelt wurden? Folgende Hinweise und Tipps helfen schnell weiter:

Melden Sie uns einen Kfz-Schadensfall so schnell wie möglich

Es gelten folgende Ausnahmen:

  • Hat Ihr Unfallgegner den Schaden definitiv alleine verschuldet, wenden Sie sich direkt an dessen Haftpflichtversicherung. Ist Ihnen diese nicht bekannt, nutzen Sie den Zentralruf der Autoversicherer:
    - per Telefon +49 (0)40 300 330-300
    - oder im Internet unter www.zentralruf.de
  • Ist ein Schaden, den Sie vollständig oder teilweise verschuldet haben, so gering, dass Sie ihn privat regulieren möchten, ist eine Schadenmeldung nicht notwendig. Ansonsten sollte jeder Unfall/Schaden, an dem Sie die alleinige Schuld oder eine Teilschuld tragen, innerhalb einer Woche gemeldet werden. Wurde jemand schwer verletzt oder getötet, sollte dies bereits innerhalb von 24 Stunden mitgeteilt werden. Hat Ihr Unfallgegner den Schaden definitiv allein verschuldet, wenden Sie sich bitte direkt an dessen Haftpflichtversicherung.

(Gebühren abhängig vom gewählten Anbieter)

Machen Sie dem Geschädigten keine vorzeitige Zusage

Beachten Sie unbedingt: Sagen Sie dem Geschädigten keine Erstattung zu, solange wir den Schadensfall nicht geprüft und einer Entschädigung zugestimmt haben.

Halten Sie uns über alle Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Schadensfall auf dem Laufenden

Informieren Sie uns über die gesamte Korrespondenz zum Schadensfall, die Ihnen von dritter Seite zugeht, z. B. falls ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird – auch dann, wenn Sie uns den Schaden bereits gemeldet haben.

Informieren Sie uns vor Beginn der Werkstattreparaturen

Bei einem Kaskoschaden setzen Sie sich bitte unbedingt vor Beginn der Reparatur bzw. Verwertung des Fahrzeugs mit uns in Verbindung. Lassen Sie Ihren Wagen am besten in einer unserer Partnerwerkstätten reparieren. Sie profitieren dann von unserem Reparatur- und Mobilitäts-Service.