Schaden-Service für Anspruchssteller
Was ist zu tun, wenn Sie von einem Zurich Versicherten geschädigt wurden und Sie der Anspruchssteller sind? Folgende Hinweise und Tipps helfen Ihnen weiter:
Schaden melden
Melden Sie uns jeden Schaden, den ein Zurich Versicherter an Ihrem Kfz verursacht hat.
Gutachter
Setzen Sie sich bitte bei jedem Schaden telefonisch mit uns in Verbindung, wir können dann gemeinsam klären, ob Sie (aus unserer Sicht) einen Gutachter benötigen. Sollte dies der Fall sein, können wir für Sie – sofern Sie dies möchten – einen Gutachter beauftragen. Dieser kommt dann zu Ihnen nach Hause oder in Ihre Werkstatt.
- Kosten: Ein von uns beauftragter Gutachter hat den Vorteil, dass Ihnen insoweit keine Kosten entstehen. Auch dann nicht, wenn Sie eine Teilschuld tragen.
- Falls Sie keine Reparatur wünschen, regulieren wir bei klarer Sach- und Rechtslage den Schaden gleich per Scheck. Bitte vereinbaren Sie für die Besichtigung telefonisch einen Termin mit uns.
- Sie können selbstverständlich jederzeit auch einen Gutachter Ihrer Wahl beauftragen. Wir weisen in diesem Zusammenhang jedoch auf die sogenannte Bagatellgrenze des Schadens hin (gemäß der Rechtsprechung zur Zeit 750 Euro), unterhalb der die Kosten eines Sachverständigen (Gutachters) grundsätzlich nicht vom Schädiger beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherer zu übernehmen sind. Im Falle einer zumindest vorliegenden Teilschuld (in Prozenten ausgedrückt) werden die Kosten des Gutachters insoweit (Prozentsatz) ebenfalls nicht von uns getragen.
Mietwagen
Gerne kümmern wir uns um einen Mietwagen für Sie.
- Das beinhaltet auch einen Bring- und Abholservice (z. B. zu Ihnen nach Hause, zu Ihrer Arbeitsstelle oder zur Werkstatt).
- Sie sparen sich Preisvergleiche der Autovermietungen, um Ihrer Schadenminderungspflicht nachzukommen.
- Falls Sie auf den Mietwagen verzichten, erhalten Sie einen Nutzungsausfall.
Daran sollten Sie denken: Bei unklarer Sach- und Rechtslage tragen Sie eventuell einen Teil der Mietwagenkosten selbst.