Zurich Gruppe Deutschland - Schadenservice für Anspruchssteller. Hinweise und Tipps, wenn Sie von einem Zurich Versicherten geschädigt wurden.

Service- und Notfalltelefon bei Kfz-Schäden

Inland
01802 02808080
(6 ct/Anruf dt. Festnetz;
max. 42 ct/Min. Mobilfunk)

Ausland
+49 (0)221 7715-4000
(Gebühren abhängig vom gewählten Anbieter)

» Schaden melden für Anspruchssteller

Melden Sie hier Ihren Kfz- Schaden, wenn Ihr Unfallgegner Zurich Kunde ist.

» Autoversicherung

Rundumschutz für Sie, Ihre Mitfahrer und Ihr Fahrzeug
– individuelle Bausteine und besondere Extras garantieren ein Höchstmaß an Sicherheit.

Schaden-Service für Anspruchssteller

Was ist zu tun, wenn Sie von einem Zurich Versicherten geschädigt wurden und Sie der Anspruchssteller sind? Folgende Hinweise und Tipps helfen Ihnen weiter:

Schaden melden

Melden Sie uns jeden Schaden, den ein Zurich Versicherter an Ihrem Kfz verursacht hat.

Gutachter

Setzen Sie sich bitte bei jedem Schaden telefonisch mit uns in Verbindung, wir können dann gemeinsam klären, ob Sie (aus unserer Sicht) einen Gutachter benötigen. Sollte dies der Fall sein, können wir für Sie – sofern Sie dies möchten – einen Gutachter beauftragen. Dieser kommt dann zu Ihnen nach Hause oder in Ihre Werkstatt.

  • Kosten: Ein von uns beauftragter Gutachter hat den Vorteil, dass Ihnen insoweit keine Kosten entstehen. Auch dann nicht, wenn Sie eine Teilschuld tragen.
  • Falls Sie keine Reparatur wünschen, regulieren wir bei klarer Sach- und Rechtslage den Schaden gleich per Scheck. Bitte vereinbaren Sie für die Besichtigung telefonisch einen Termin mit uns.
  • Sie können selbstverständlich jederzeit auch einen Gutachter Ihrer Wahl beauftragen. Wir weisen in diesem Zusammenhang jedoch auf die sogenannte Bagatellgrenze des Schadens hin (gemäß der Rechtsprechung zur Zeit 750 Euro), unterhalb der die Kosten eines Sachverständigen (Gutachters) grundsätzlich nicht vom Schädiger beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherer zu übernehmen sind. Im Falle einer zumindest vorliegenden Teilschuld (in Prozenten ausgedrückt) werden die Kosten des Gutachters insoweit (Prozentsatz) ebenfalls nicht von uns getragen. 

Mietwagen

Gerne kümmern wir uns um einen Mietwagen für Sie.

  • Das beinhaltet auch einen Bring- und Abholservice (z. B. zu Ihnen nach Hause, zu Ihrer Arbeitsstelle oder zur Werkstatt).
  • Sie sparen sich Preisvergleiche der Autovermietungen, um Ihrer Schadenminderungspflicht nachzukommen.
  • Falls Sie auf den Mietwagen verzichten, erhalten Sie einen Nutzungsausfall.

Daran sollten Sie denken: Bei unklarer Sach- und Rechtslage tragen Sie eventuell einen Teil der Mietwagenkosten selbst.