Die wichtigsten Begriffe zum Thema Verwarnungs- und Bußgeld kurz und knapp erklärt:
Verwarnungsgeld
Die Verwarnung erspart das Bußgeldverfahren und den Eintrag in das Verkehrszentralregister in Flensburg. Verwarnungsgelder werden bis zu einer Höhe von 35 Euro ausgestellt und sind innerhalb einer Woche zu zahlen. Ein Bußgeldverfahren aufgrund desselben Regelverstoßes ist ausgeschlossen.
Bußgeld
Die Höhe der Bußgelder kann erheblich von den hier angegebenen Regelsätzen abweichen, wenn es bei dem Verkehrsvergehen zu einer Gefährdung oder Schädigung anderer kommt. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung möglich.
Bußgelder für Fußgänger und Radfahrer
Auch nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern und Radfahrern können Verwarnungs- oder Bußgelder auferlegt werden. Einen Überblick über mögliche Geldstrafen finden Sie in den Tabellen Verkehrsvergehen als Radfahrer oder Verkehrsvergehen als Fußgänger.
Fahrverbot
Bei Verstößen, die in grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurden, kann die Verwaltungsbehörde oder das Gericht ein Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten verhängen. Verkehrsteilnehmer, die in den letzten zwei Jahren vor dem Verstoß kein Fahrverbot erteilt bekommen haben, können innerhalb einer Frist von vier Monaten den Termin festlegen, zu dem sie ihren Führerschein abgeben.
Um Missbrauch auszuschließen, muss beim Fahrverbot neben dem nationalen Führerschein auch der internationale Führerschein abgegeben werden. Der Führerschein wird nach Ablauf der Fahrverbotsfrist ohne besonderen Antrag wieder ausgehändigt.
Daran sollten Sie denken: Die Verbotsfrist läuft erst an, wenn alle Dokumente vorschriftsmäßig hinterlegt sind.
Fahranfänger
Bei groben Verkehrsverstößen verlängert sich die Probezeit für Fahranfänger von zwei auf vier Jahre.
Führerscheinentzug/MPU-Gutachten
Bei schweren Verstößen sowie bei 18 Punkten im Verkehrszentralregister innerhalb von zwei Jahren erfolgt die Einziehung der Fahrerlaubnis. Bei 18 Punkten in mehr als zwei Jahren ist die Beibringung eines Gutachtens einer medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle (MPU) anzuordnen. Dieses Gutachten fällt in der Regel nur bei 50 % der Kandidaten positiv aus. Nach Ablauf des Führerscheinentzugs muss die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis beantragt werden.
Die Verwaltungsbehörde darf vor Ablauf einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen.
Bei einer Entziehung wegen Punkten sowie bei Trunkenheitsverfahren ab 1,6 Promille wird die Wiedererteilung von einem medizinisch-psychologischen Gutachten abhängig gemacht.
Parkrempler
Für Autofahrer, die sich beispielsweise nach einem harmlosen Parkrempler unerlaubt vom Unfallort entfernt haben, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb von 24 Stunden zu melden, um so eine Bestrafung zu vermeiden. Diese Regelung gilt nur dann, wenn der Unfall außerhalb des sogenannten fließenden Verkehrs geschah und weder Personen- noch Sachschaden entstanden ist.
Punktestand
Kostenlose Auskunft über die ihn selbst betreffenden Eintragungen im Punktekatalog kann jeder vom Kraftfahrt-Bundesamt unter folgender Anschrift verlangen:
Kraftfahrt-Bundesamt
Verkehrszentralregister
24932 Flensburg
Daran sollten Sie denken: Die Unterschrift des Antragstellers muss von der Polizei oder der Gemeinde beglaubigt sein.
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