Wenn Ihr Fahrzeug bis zum 30. Juni 2009 erstmals zugelassen wurde, richtet sich die Kfz-Steuer nach der Fahrzeugschlüsselnummer bzw. der Emissionsklasse und dem Hubraum.
Diese Kfz-Steuer gilt für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 30. Juni 2009. Für Fahrzeuge mit späterer Erstzulassung verwenden Sie bitte den Kfz-Steuerrechner für Erstzulassungen ab 1. Juli 2009.