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Zurich Gruppe Deutschland - Kfz-Steuerrechner für Erstzulassung bis 30. Juni 2009. Wenn Ihr Fahrzeug bis zum 30. Juni 2009 erstmals zugelassen wurde, richtet sich die Kfz-Steuer nach der Fahrzeugschlüsselnummer bzw. der Emissionsklasse und dem Hubraum. Einen Überblick dazu finden Sie auch in der Steuertabelle. Zur Berechnung der Kfz-Steuer brauchen Sie die Fahrzeugschlüsselnummer oder die Emissionsklasse. Beides finden Sie im Fahrzeugschein.

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Kfz-Steuerrechner

Erstzulassung bis 30. Juni 2009

Wenn Ihr Fahrzeug bis zum 30. Juni 2009 erstmals zugelassen wurde, richtet sich die Kfz-Steuer nach der Fahrzeugschlüsselnummer bzw. der Emissionsklasse und dem Hubraum.

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Diese Kfz-Steuer gilt für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 30. Juni 2009. Für Fahrzeuge mit späterer Erstzulassung verwenden Sie bitte den Kfz-Steuerrechner für Erstzulassungen ab 1. Juli 2009.

Hinweise zur Kfz-Steuer

Für Autofahrer

  • Seit dem 1. April 2007 hat sich für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter der Steuersatz um 1,20 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum erhöht.
  • Alle Euro-4 Pkw, die zwischen dem 5. November 2008 und 30. September 2009 erstmals zugelassen worden sind, zahlen ein Jahr keine Kfz-Steuer.
  • Dies gilt auch für ein Euro-5- oder Euro-6-Fahrzeug, wenn es seit dem Tag der ersten Zulassung nach den Abgasnormvorschriften als solches genehmigt war. Hier kann die Steuerbefreiung maximal zwei Jahre betragen, wenn das Fahrzeug bis spätestens Ende 2008 zugelassen war.

Für Motorradfahrer

  • Motorradfahrer müssen sich nur eine Steuer merken: Pro angefangene 100 cm³ werden 7,36 Euro Steuer erhoben. Eine Bemessung nach Abgasemissionen wie bei Pkw und Nutzfahrzeugen gibt es nicht.