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Zurich Gruppe Deutschland - Untersttzungskasse. Die optimale betriebliche Altersvorsorge fr Bezieher hherer Einkommen.

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Unterstützungskasse

Die rückgedeckte Unterstützungskasse ist eine überbetriebliche Versorgungseinrichtung und übernimmt für Sie die Verwaltung und Abwicklung der betrieblichen Altersvorsorge. Arbeitnehmer können in unbegrenzter Höhe steuerfrei in die Unterstützungskasse einzahlen. Deshalb ist der Durchführungsweg besonders für Bezieher höherer Einkommen interessant.

Vorteile
  • Senkung der Lohnnebenkosten durch Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Entgeltumwandlung bis zu 4 % der BBG
  • Beiträge zur Unterstützungskasse sind unbegrenzt lohnsteuerfrei
  • Minimierung des eigenen Verwaltungsaufwands
  • Verlagerung der zugesagten Versorgungsverpflichtungen auf die Zurich Deutscher Herold überbetriebliche Unterstützungskasse e. V.
  • bilanzneutrale Versorgungsleistungen und somit Stärkung der Liquidität Ihres Unternehmens
Grundlagen

Was ist eine Unterstützungskasse?

Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Der Zweck des Vereins besteht darin, den angeschlossenen Mitgliedern (Trägerunternehmen) Versorgungsleistungen zu gewähren.

Der Verein als soziale Einrichtung gewährt den Arbeitnehmern keinen eigenen Rechtsanspruch auf die zugesagten Versorgungsleistungen. Gleichwohl hat der Arbeitnehmer einen unmittelbaren Leistungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Um die Leistungen gewähren zu können, schließt die Unterstützungskasse eine Rückdeckungsversicherung bei der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG ab. Die Unterstützungskasse unterliegt nicht der Versicherungsaufsicht und ist daher in der Anlage ihres Vermögens frei.

Die Unterstützungskasse kann sowohl arbeitnehmerfinanziert als auch arbeitgeberfinanziert sein. Auch Mischmodelle sind möglich. In allen Fällen führt der Arbeitgeber die Beiträge an die Unterstützungskasse ab. Der Arbeitnehmer ist bei Insolvenz des Arbeitgebers über den Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) geschützt.

Daran sollten Sie denken: Kündigt der Arbeitnehmer, kann er die Unterstützungskassenversorgung unverändert fortführen, sofern der neue Arbeitgeber Mitglied der Unterstützungskasse wird. In der Regel wird die Zusage aber bei dem alten Arbeitgeber verbleiben. Der Versorgungsberechtigte hat dann diesem gegenüber weiterhin einen Anspruch auf Erfüllung der Zusage.
Eine private Fortführung der Altersvorsorge durch den Arbeitnehmer mit Eigenbeiträgen, wie z. B. bei der Direktversicherung, ist normalerweise nicht möglich.

Besteuerung und Sozialversicherung

Die Beiträge zugunsten einer Unterstützungskassenversorgung sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei, da diese nicht dem Zuflussprinzip unterliegen. Sozialversicherungsfreiheit besteht für diese Beiträge bis zu einer Höhe von 4 % p. a. der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung.

Die Leistungen unterliegen als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit der nachgelagerten Besteuerung sowie der Krankenversicherungspflicht der Rentner (KVdR).

Rechtsbeziehungen und Abläufe


Rechtsbeziehungen und Abläufe
 

Leistungen
  • Vorsorgeleistung wahlweise als Kapitalauszahlung oder Rentenzahlung
  • Nutzung von Kapitalmarktchancen durch fondsgebundene Kapitalvariante inkl. Garantieleistungen
  • jährliche Wertbestätigung über den aktuellen Stand der Höhe der Versorgung
  • flexibler Rentenbeginn ab Vollendung des 62. Lebensjahres
  • zusätzliche Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos und der Hinterbliebenen möglich
Beispielrechnung

Bis zu 55 % staatliche Förderung möglich


Aufwandsberechnung Arbeitnehmer A:
Beitragshöhe:
1.200 EUR
Arbeitnehmer B:
Beitragshöhe:
2.500 Euro
jährlicher Umwandlungsbetrag 1.200 EUR 2.500 EUR
Steuer- und Sozial- versicherungsersparnis bspw. 45 %) 540 EUR 1.125 EUR
jährlicher Nettoaufwand für die Unterstützungskasse 660 EUR 1.375 EUR
 

Das Beispiel zeigt: Ihr Jahresbeitrag von 1.200 Euro kostet Sie durch die Ersparnis bei der Steuer- und Sozialversicherung effektiv nur 660 Euro. Bei einem Jahresbeitrag von 2.500 Euro sind es nur 1.375 Euro.

Produktangebot

Für die Gestaltung der Unterstützungskassenversorgung stehen Ihnen die nachstehenden Versorgungskonzepte zur Verfügung:

Standardleistungspläne oder flexible Leistungspläne als
  • Rentenzusage
  • Kapitalzusage
  • mit oder ohne Berufsunfähigkeitsabsicherung

Egal für welches Versorgungskonzept Sie sich entscheiden – wir haben für Sie immer die richtige Rückdeckungsvariante. Wählen Sie die geeignete Rückdeckungsversicherung nach Ihren Präferenzen:

Wenn Ihnen Sicherheitsaspekte bei der Altersvorsorge Ihrer Mitarbeiter besonders wichtig sind, empfehlen wir Ihnen
» Renteclassic select

Möchten Sie Ihre Mitarbeiter von den Kurssteigerungen der Kapitalmärkte partizipieren lassen?
» Vorsorgeinvest mit Garantiefonds Flex Pension

Zusatzversicherung

Neben der klassischen Altersvorsorge kann auch das Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert werden:
» Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)

Versicherungsbedingungen / Verbraucherinformationen

Hier finden Sie unsere Informationen zum Lesen oder Herunterladen:

Risikoversicherung mit Komfortschutz (355 kB)
Risikoversicherung mit Grundschutz (350 kB)
Fondsgebundene Versicherung (418 kB)
Regelbasierte Fondsgebundene Versicherung (392 kB)
Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (336 kB)
Aufgeschobene Rentenversicherung (421 kB)
Sofort beginnende Rentenversicherung (217 kB)

Bitte beachten Sie: Die Versicherungsbedingungen / Verbraucherinformationen gelten für Neuverträge. Maßgeblich für Ihren bestehenden Vertrag sind die Ihnen mit der Police bzw. vor Vertragsabschluss ausgehändigten Unterlagen.


Alle Informationen zum Ausdrucken (3 Seiten)

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