Was ist eine Unterstützungskasse?
Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Der Zweck des Vereins besteht darin, den angeschlossenen Mitgliedern (Trägerunternehmen) Versorgungsleistungen zu gewähren.
Der Verein als soziale Einrichtung gewährt den Arbeitnehmern keinen eigenen Rechtsanspruch auf die zugesagten Versorgungsleistungen. Gleichwohl hat der Arbeitnehmer einen unmittelbaren Leistungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Um die Leistungen gewähren zu können, schließt die Unterstützungskasse eine Rückdeckungsversicherung bei der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG ab. Die Unterstützungskasse unterliegt nicht der Versicherungsaufsicht und ist daher in der Anlage ihres Vermögens frei.
Die Unterstützungskasse kann sowohl arbeitnehmerfinanziert als auch arbeitgeberfinanziert sein. Auch Mischmodelle sind möglich. In allen Fällen führt der Arbeitgeber die Beiträge an die Unterstützungskasse ab. Der Arbeitnehmer ist bei Insolvenz des Arbeitgebers über den Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) geschützt.
Daran sollten Sie denken: Kündigt der Arbeitnehmer, kann er die Unterstützungskassenversorgung unverändert fortführen, sofern der neue Arbeitgeber Mitglied der Unterstützungskasse wird. In der Regel wird die Zusage aber bei dem alten Arbeitgeber verbleiben. Der Versorgungsberechtigte hat dann diesem gegenüber weiterhin einen Anspruch auf Erfüllung der Zusage.
Eine private Fortführung der Altersvorsorge durch den Arbeitnehmer mit Eigenbeiträgen, wie z. B. bei der Direktversicherung, ist normalerweise nicht möglich.
Besteuerung und Sozialversicherung
Die Beiträge zugunsten einer Unterstützungskassenversorgung sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei, da diese nicht dem Zuflussprinzip unterliegen. Sozialversicherungsfreiheit besteht für diese Beiträge bis zu einer Höhe von 4 % p. a. der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung.
Die Leistungen unterliegen als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit der nachgelagerten Besteuerung sowie der Krankenversicherungspflicht der Rentner (KVdR).
Für die Gestaltung der Unterstützungskassenversorgung stehen Ihnen die nachstehenden Versorgungskonzepte zur Verfügung:
Standardleistungspläne oder flexible Leistungspläne als
- Rentenzusage
- Kapitalzusage
- mit oder ohne Berufsunfähigkeitsabsicherung
Egal für welches Versorgungskonzept Sie sich entscheiden – wir haben für Sie immer die richtige Rückdeckungsvariante. Wählen Sie die geeignete Rückdeckungsversicherung nach Ihren Präferenzen:
Wenn Ihnen Sicherheitsaspekte bei der Altersvorsorge Ihrer Mitarbeiter besonders wichtig sind, empfehlen wir Ihnen
» Renteclassic select
Möchten Sie Ihre Mitarbeiter von den Kurssteigerungen der Kapitalmärkte partizipieren lassen?
» Vorsorgeinvest mit Garantiefonds Flex Pension
Zusatzversicherung
Neben der klassischen Altersvorsorge kann auch das Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert werden:
» Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)