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Vorsorge treffen
Wir bieten Ihnen den passenden Schutz für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit:
Hintergrundwissen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit
Wenn Sie gesundheitsbedingt nicht mehr für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können, ist es gut, wenn Sie private Vorsorge getroffen haben – denn die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist nicht ausreichend.
Die Zahl der Betroffenen ist größer, als Sie denken: Jeder dritte Mann und jede fünfte Frau scheiden wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vorzeitig aus dem Erwerbsleben aus – und das unter Umständen viele Jahre vor Erreichen des Rentenalters.
Hierbei sind nur selten Unfälle die Ursache:
- In der weit überwiegenden Zahl sind Krankheiten der Auslöser.*
- Das durchschnittliche Zugangsalter bei gesetzlichen Renten wegen Erwerbsminderung liegt bei ca. 50 Jahren.*
Häufigste Ursachen für Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit**
- 35,6 % psychische Erkrankungen
- 16,0 % Skelett, Muskeln, Bindegewebe
- 14,2 % Krebs, Neubildungen
- 13,3 % Sonstige Krankheiten
- 10,4 % Herz, Kreislauf
- 6,3 % Nervensystem
- 4,1 % Verdauungssystem und Stoffwechselkrankheiten
* Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund, Indikatoren zu Erwerbsminderungsrente im Zeitablauf, November 2009 ** Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund, Rentenzugang 2008
Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf – so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war auszuüben. Übt die versicherte Person eine andere ihrer Ausbildung, Erfahrung und bisherigen Lebenseinstellung entsprechende berufliche Tätigkeit konkret aus, liegt keine Berufsunfähigkeit vor.
Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande sein wird, mindestens drei Stunden täglich eine Erwerbstätigkeit (selbstständige Tätigkeiten sowie die üblichen Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes) auszuüben.
Seit dem 1. Januar 2001 gelten neue Regelungen, die eine drastische Kürzung der Leistungen bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bedeuten.
Die staatliche Versorgung beschränkt sich auf die sogenannte Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Sollten Sie erwerbsunfähig werden, erhalten Sie je nach Grad Ihrer verbleibenden Arbeitsfähigkeit eine Rentenzahlung. Sollten Sie berufsunfähig werden, ist die Zahlung Ihrer gesetzlichen Rente davon abhängig, ob Sie vor oder nach 1961 geboren wurden.
Staatliche Versorgung nicht ausreichend
Die neue gesetzliche Regelung unterscheidet zwei Gruppen von Arbeitnehmern:
Vor 1961 geborene Arbeitnehmer
- Bei Erwerbsunfähigkeit haben Sie Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente.
- Bei Berufsunfähigkeit haben Sie Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente (ca. 25 % des Nettoeinkommens).
Arbeitnehmer ab Jahrgang 1961
- Bei Erwerbsunfähigkeit haben Sie Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente.
- Bei Berufsunfähigkeit besteht kein Rentenanspruch.
Fristen und Höhe der Erwerbsminderungsrente
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhalten Sie max. bis zum Beginn der Altersrente. Allerdings müssen Sie dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Die Rentenhöhe ist von mehreren Faktoren abhängig, unter anderem von der Arbeitsfähigkeit, den Versicherungsjahren und dem Einkommen.
Je nachdem, wie viele Stunden Sie täglich arbeiten können, erhalten Sie die volle EM-Rente oder eine teilweise EM-Rentenzahlung:
| unter 3 Stunden |
volle Erwerbsminderungsrente |
| 3 bis unter 6 Stunden |
halbe Erwerbsminderungsrente (steht kein Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung wird die volle Rente gezahlt) |
| 6 Stunden und mehr |
keine Erwerbsminderungsrente |
Alle Informationen zum Ausdrucken (2 Seiten)
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