Mit unserem speziellen Versicherungsschutz sichern Sie den Wert Ihres Triathlonfahrrads.
Leistungen der Sportgeräteversicherung
Ersetzt werden Schäden bei Verlust und Beschädigung durch
- Unfall des Transportmittels
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Diebstahl, Raub, Abhandenkommen und räuberische Erpressung
Der Versicherungsschutz gilt auch, wenn sich Ihre Ausrüstung im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, Beherbergungsbetriebes, Gepäckträgers oder einer Gepäckaufbewahrung befindet.
Versicherte Gegenstände
- Kombiteile und nachgerüstete Teile, sofern dies besonders vereinbart ist
- Zubehör bis maximal 20 % der Versicherungssumme (ausgenommen Bekleidung)
Umfang des Versicherungsschutzes
Versicherungsschutz besteht
- während der Benutzung einschließlich Trainings- und Übungsfahrten
- auf den Transportwegen zu und von den Wettkampfstätten, auf eigener Achse oder mittels entsprechender Transportmittel
Voraussetzungen:
- die Fahrräder sind während des Transportes im Anhänger / auf dem Fahrradträger grundsätzlich abgeschlossen
- eine generelle ununterbrochene Bewachung ist gewährleistet
Versicherungsschutz besteht innerhalb der EU-Staaten inkl. der Schweiz und kann auf Wunsch auf weltweit ausgedehnt werden. Kriegs- und Krisengebiete sind generell ausgeschlossen.
Das besondere Plus:
Bei Abhandenkommen der Ausrüstung ersetzen wir Ihnen zwei Jahre lang den Neuwert – ohne jeden Abzug.
- ab 2. bis 4. Jahr ersetzen wir Ihnen 80 %
- ab 4. bis 6. Jahr ersetzen wir Ihnen 65 %
- ab 6. Jahr ersetzen wir Ihnen 50 % des Neuwerts
Bei beschädigter Ausrüstung zahlen wir Ihnen die Reparaturkosten bis 75 % des Versicherungswertes.