Zurich Gruppe Deutschland – Sportgeräteversicherung für Triathleten. Die Zurich Sportgeräteversicherung schützt Sie vor den finanziellen Verlusten bei Abhandenkommen, Diebstahl und Beschädigung Ihres Triathlonfahrrads.

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Sportgeräteversicherung für Triathleten

Mit unserem speziellen Versicherungsschutz sichern Sie den Wert Ihres Triathlonfahrrads.

Leistungen der Sportgeräteversicherung

Ersetzt werden Schäden bei Verlust und Beschädigung durch

  • Unfall des Transportmittels
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Diebstahl, Raub, Abhandenkommen und räuberische Erpressung

Der Versicherungsschutz gilt auch, wenn sich Ihre Ausrüstung im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, Beherbergungsbetriebes, Gepäckträgers oder einer Gepäckaufbewahrung befindet.

Versicherte Gegenstände

  • Kombiteile und nachgerüstete Teile, sofern dies besonders vereinbart ist
  • Zubehör bis maximal 20 % der Versicherungssumme (ausgenommen Bekleidung)

Umfang des Versicherungsschutzes

Versicherungsschutz besteht

  • während der Benutzung einschließlich Trainings- und Übungsfahrten
  • auf den Transportwegen zu und von den Wettkampfstätten, auf eigener Achse oder mittels entsprechender Transportmittel

Voraussetzungen:

  • die Fahrräder sind während des Transportes im Anhänger / auf dem Fahrradträger grundsätzlich abgeschlossen
  • eine generelle ununterbrochene Bewachung ist gewährleistet

Versicherungsschutz besteht innerhalb der EU-Staaten inkl. der Schweiz und kann auf Wunsch auf weltweit ausgedehnt werden. Kriegs- und Krisengebiete sind generell ausgeschlossen.

Das besondere Plus:

Bei Abhandenkommen der Ausrüstung ersetzen wir Ihnen zwei Jahre lang den Neuwert – ohne jeden Abzug.

  • ab 2. bis 4. Jahr ersetzen wir Ihnen 80 %
  • ab 4. bis 6. Jahr ersetzen wir Ihnen 65 %
  • ab 6. Jahr ersetzen wir Ihnen 50 % des Neuwerts

Bei beschädigter Ausrüstung zahlen wir Ihnen die Reparaturkosten bis 75 % des Versicherungswertes.