Zurich Gruppe Deutschland - Förderung der Riester-Rente. Von der staatlichen Förderung der Riester-Rente durch Zulagen und Steuerersparnis können viele Arbeitnehmer für ihre private Altersvorsorge profitieren.

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Der Staat fördert die private Altersvorsorge auch durch steuerlich abzugsfähige Freibeträge.

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Zurich bietet Ihnen für jede Lebensphase das passende Altersvorsorgekonzept an.

Welche Förderung gibt es?

Mit den jüngsten Rentenreformen hat der Gesetzgeber beschlossen: Der Staat fördert die private Altersvorsorge mit Zulagen und gewährt einen Sonderausgabenabzug bis zu den Förderhöchstgrenzen.

Die staatliche Zulage

Seit 2008 können alle Arbeitnehmer, die als Pflichtversicherte in die gesetzliche Rentenversicherung oder in die Alterssicherung der Landwirte einzahlen, 4 % ihres Vorjahresbrutto-
einkommens
bis zu einem Förderhöchstbetrag in förderfähige Altersvorsorgeprodukte investieren. Die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge gilt auch für Beamte, Richter, Soldaten sowie Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes.

Überblick: Zulagen und Förderhöchstbetrag

Jahr Gesamtspar- betrag zur Ausschöpfung der vollen Zulage1 Grund- zulage p. a.2 Kinder- zulage p. a.3 Förder- höchstbetrag p. a.
Seit 2008 4 % 154 EUR 185 EUR 4
300 EUR 5
2.100 EUR

1 Summe aus Eigenleistung sowie aus Grund- und Kinderzulage in Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens
2 für Alleinstehende, bei Verheirateten wird die Zulage verdoppelt
3 je Kind, für das der Berechtigte Kindergeld erhält
4 bis zum 31.12.2007 geborene Kinder
5 ab dem 01.01.2008 geborene Kinder
Stand: Dezember 2008

Beispielrechnung für die Zulage

Zugrunde liegt: Ehepaar (ein Rentenversicherungspflichtiger) mit zwei kindergeldberechtigten Kindern (vor 2008 geboren), 30.000 Euro Bruttoeinkommen, für jeden Ehepartner je ein eigenständiger Förder Renteinvest-Vertrag.

Förderung seit 2008
Gesamtsparbetrag (p. a.) 1.200 EUR
Grundzulage 308 EUR
Kinderzulage 370 EUR
Zulage gesamt 678 EUR
Eigenleistung 522 EUR
Förderquote 56,5 %

Die Steuerbefreiung

Der Gesamtbetrag aus Eigenanteil und Zulage ist darüber hinaus bis zu einem Höchstbetrag als Sonderausgabe bei der Einkommensteuer abzugsfähig.

Der Höchstbetrag wurde bis 2008 stufenweise erhöht. Bei der persönlichen Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt, ob die Steuerersparnis größer als die staatliche Zulage ist. Ist dies der Fall, erstattet das Finanzamt die Differenz zwischen der höheren Steuerersparnis und der niedrigeren, bereits gezahlten Zulage.
 

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Ganz gleich, ob Haus oder Wohnung – die eigenen vier Wände werden vom Staat jetzt als Altersvorsorge anerkannt und gefördert. Wer mit einer Riester-Rentenversicherung fürs Alter spart, sichert sich nicht nur eine garantierte lebenslange Rente, sondern kann das angesparte Kapital auch für die Anschaffung und den Bau von selbstgenutztem Wohneigentum einsetzen.