Zurich Gruppe Deutschland - Staatliche Förderung. Die private Altersvorsorge und der Vermögensaufbau werden durch steuerliche Vergünstigungen gefördert.

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Der Staat unterstützt die private Altersvorsorge vieler Arbeitnehmer auch durch Zulagen.

Geförderte Altersvorsorge

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Staatliche Förderung

Der Staat fördert die private Vorsorge durch steuerliche Vergünstigungen. Dabei wird gemäß dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) die Altersvorsorge stärker gefördert als der Vermögensaufbau.

Die steuerlich abzugsfähigen Altersvorsorge-Aufwendungen nehmen jährlich zu. Seit 2005 steigen die Freibeträge jedes Jahr um zwei Prozentpunkte an, sodass in 2025 100 % und damit maximal 20.000 Euro (Ledige; bei Verheirateten das Doppelte) erreicht werden.

Steuerfreibeträge

Veranlagungs- jahr Steuerfreier Teil der Renten- und Vorsorge- beiträge Jährliche Freibeträge für Ledige Jährliche Freibeträge für Verheiratete
2005 60 % 12.000 EUR 24.000 EUR
2007 64 % 12.800 EUR 25.600 EUR
2009 68 % 13.600 EUR 27.200 EUR
2011 72 % 14.400 EUR 28.800 EUR
2013 76 % 15.200 EUR 30.400 EUR
2015 80 % 16.000 EUR 32.000 EUR
2017 84 % 16.800 EUR 33.600 EUR
2019 88 % 17.600 EUR 35.200 EUR
2021 92 % 18.400 EUR 36.800 EUR
2023 96 % 19.200 EUR 38.400 EUR
2025 100 % 20.000 EUR 40.000 EUR

Voraussetzung einer staatlichen Förderung ist jedoch, dass das Altersvorsorgeprodukt (z. B. die private Rentenversicherung) bestimmte Kriterien erfüllt:

Altersvorsorge im Sinne der Schicht 1 und 2

(Basisversorgung und kapitalgedeckte Zusatzversorgung)

  • Absicherung der Langlebigkeit durch Rentenleistungen
  • kann nur der versicherten Person zugutekommen
  • Leistungen können nur bedingt vererbt und nicht veräußert, kapitalisiert, beliehen oder übertragen werden
  • steuerliche Förderung in der Erwerbsphase
  • nachgelagerte Besteuerung in der Rentenphase

Zurich bietet Ihnen diese förderfähigen Produkte:
» Riester-Rente
» Basisrente
» Betriebliche Altersvorsorge

Vermögensaufbau im Sinne der Schicht 3

(Kapitalanlageprodukte)

  • Verträge, die der Kapitalbildung dienen
  • kann auch den Angehörigen zugutekommen
  • Leistungen können vererbt, veräußert, kapitalisiert, beliehen oder übertragen werden
  • keine steuerliche Förderung in der Erwerbsphase
  • teilweise Steuervergünstigung bei Verrentung des Kapitals

Zurich bietet Ihnen diese förderfähigen Produkte:
» Renteclassic
» Depot Renteclassic
» Sofort Renteclassic
» Sofort Renteflex
» Lebensversicherung
» Fondsgebundene Rentenversicherungen