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Zurich Gruppe Deutschland - Reiserücktrittskostenversicherung. Die Zurich Reiserücktrittskostenversicherung schützt Sie vor finanziellen Verlusten bei Nichtantritt oder Abbruch Ihres Urlaubs.

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Ergänzende Versicherungen für einen rundum sorglosen Urlaub

Reiserücktrittskostenversicherung

Wichtige Gründe oder Krankheit zwingen Sie, Ihre gebuchte Urlaubsreise abzusagen. Die Zurich Reiserücktrittskosten- versicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen einer Absage oder Abbruchs Ihrer Reise bei einer Urlaubsreise bis zu einer Dauer von 31 Tagen je Reise.


Ihre Vorteile

  • Wahl zwischen einer ganzjährigen Police oder der Versicherung einzelner Urlaubsreisen
  • Verzicht auf Unterversicherungsabzug bei Abschluss einer ganzjährigen Police
  • 10 % Rabatt auf den Jahresvertrag bei Bestehen oder Neuabschluss einer Zurich Reisegepäckversicherung

Leistungen der Reiserücktrittskostenversicherung

Der Versicherer leistet Entschädigung bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise durch

  • Tod, schwere Unfallverletzung oder unerwartete schwere Erkrankung des Versicherten, seines Ehe- bzw. Lebenspartners, seiner Kinder oder nahestehender Familienangehöriger (Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwager/Schwägerin, Stiefkinder, Stiefeltern, sowie Personen, die gemeinsam mit dem Versicherungsnehmer/Versicherten eine Reise gebucht haben)
  • Impfunverträglichkeit des Versicherten
  • Schwangerschaft der Versicherten
  • Schaden am Eigentum des Versicherungsnehmers/ Versicherten infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlichen Straftaten eines Dritten, sofern der Schaden erheblich ist oder zur Schadenfeststellung die Anwesenheit des Versicherungsnehmers/Versicherten notwendig ist
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund unerwarteter, betriebsbedingter Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch die versicherte Person, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos war und die Agentur für Arbeit der Reise zugestimmt hat
  • Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträger übernommen werden
  • Schulprüfungen, die abgelegt werden müssen, um eine Versetzung in die nächst höhere Klasse oder den Schulabschluss zu erreichen (sog. Nachprüfung, sofern die versicherte Reise vor dem Termin gebucht wurde und der Termin der Wiederholungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt)
  • Bruch von Prothesen und Lockerung vom implantierten Gelenken

Vom Jahresvertrag profitieren

Wenn Sie die Reiserücktrittskostenversicherung über das gesamte Kalenderjahr abschließen, profitieren Sie von den folgenden Vorteilen:

  • Verzicht auf Unterversicherungsabzug
  • Nachweis über die Reise muss erst im Schadensfall vorgelegt werden
  • Für einzelne Reisen können Personen eingeschlossen werden, die nicht mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und die nicht zur Familie gehören z. B. Freund/Freundin der Kinder/Familie
  • nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen sind beitragsfrei mitversichert

Nachkauf des Versicherungsschutzes bei ganzjähriger Police

Sie wollen im selben Jahr eine geplante, aber aus triftigem Grund nicht angetretene Reise nachholen? Sollte die bisher vereinbarte Versicherungssumme die Kosten der neuen Reise nicht abdecken, können Sie den Differenzbetrag für Ihre Police einfach nachkaufen.

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