Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz regelt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen sowie sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile betreffen.
Praxisbeispiele
- Der Vermieter lässt trotz Anmahnung die Heizung in der Wohnung des Mieters nicht reparieren.
- Der Mieter erhält vom Hauseigentümer eine ungerechtfertigte Räumungsklage.
- Der Vermieter untersagt die Aufstellung einer Waschmaschine in der Wohnung eines Mieters.
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Der Steuer-Rechtsschutz regelt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten betreffend der versicherten Eigenschaft und des versicherten Objektes im Rahmen des Rechtsschutzes für Eigentümer und Mieter.
Praxisbeispiel
Sie wollen sich vor Gericht gegen zu hohe laufende Abwasser-/Müllabfuhrgebühren wehren.
Rechtsschutz als Vermieter
Ist die Eigenschaft als Vermieter eines bestimmten Objektes versichert, werden hierüber Rechtsstreitigkeiten abgesichert, die man mit seinem privaten Mieter hat.
Praxisbeispiel
Ihr Mieter ist ungerechtfertigterweise mit seinen Mietzahlungsverpflichtungen im Rückstand und räumt die Wohnung nicht.
Rechtsschutz für die selbst genutzte Wohneinheit
Dieser Rechtsschutz deckt z. B. die Kosten von Rechtsstreitigkeiten, wenn Sie in Ihrer eigenen Wohnung leben und es zu Streitigkeiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder nachbarrechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer versicherten Eigentumswohnung kommt.
Praxisbeispiel
Es kommt zu Rechtsstreitigkeiten mit der Eigentümergemeinschaft, ob ein gefasster Beschluss wirksam getroffen wurde oder nicht.
Daran sollten Sie denken: Im Zusammenhang mit einem Neubau bestehen umfängliche bedingungsgemäße Ausschlussgründe. Versicherungsschutz besteht nur für die versicherte Eigenschaft (Vermieter, Mieter etc.) und versicherte Objekte.
Sparen mit Selbstbeteiligung
Bei allen Rechtsschutzarten können Sie im Top-Schutz eine Selbstbeteiligung von 150 Euro oder 250 Euro wählen. Im Basis-Schutz (obligatorisch ist eine Selbstbeteiligung von 150 Euro) können Sie die Selbstbeteiligung auf 250 Euro erhöhen.
Tipp: Je höher die gewählte Selbstbeteiligung ist, desto niedriger wird der zu zahlende Versicherungsbeitrag.
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