1995 wurde die gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt, die im Pflegefall jedem Bundesbürger eine Grundabsicherung bietet.
Wenn eine schwere Pflegebedürftigkeit eintritt, kommen erhebliche finanzielle Belastungen auf den Betroffenen und seine Angehörigen zu – ganz gleich ob durch Kosten für das Pflegeheim oder die Betreuung rund um die Uhr zu Hause.
Die Höhe der gesetzlichen Grundabsicherung richtet sich nach der Einstufung in eine Pflegestufe und die Art der Pflege.
Die Stufen der gesetzlichen Pflegeversicherung
Es gibt drei Pflegestufen:
Pflegestufe I
Erheblich Pflegebedürftige benötigen wenigstens einmal täglich Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen (z. B. Ankleiden, Nahrungsaufnahme), insgesamt mindestens 90 Minuten täglich.
Pflegestufe II
Schwerpflegebedürftige benötigen mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten pflegerische Hilfe, insgesamt mindestens 180 Minuten täglich.
Pflegestufe III
Schwerstpflegebedürftige benötigen rund um die Uhr, auch nachts, pflegerische Hilfe, insgesamt mindestens 300 Minuten täglich.
Die Leistungen in den Pflegestufen
Je nach Pflegestufe, in die der Betroffene eingestuft wird, und nach der Art der Pflege werden unterschiedliche Leistungen von der gesetzlichen Pflegeversicherung erbracht.
Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung im Überblick (ab Januar 2012):
| |
Ambulante Pflege |
Stationäre Pflege |
| |
Pflegesach- leistung |
Pflegegeld |
|
| Pflegestufe I |
450 EUR |
235 EUR |
1.023 EUR |
| Pflegestufe II |
1.100 EUR |
440 EUR |
1.279 EUR |
| Pflegestufe III |
1.550 EUR |
700 EUR |
1.550 EUR |
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen jedoch nicht aus, um im Pflegefall alle Kosten abzudecken. So betragen zum Beispiel die Kosten für ein Pflegeheim bei Pflegestufe III durchschnittlich 3.300 Euro im Monat. Die gesetzliche Pflegerente beläuft sich in diesem Fall aber nur auf 1.550 Euro (Stand Januar 2012). Das heißt, der Betroffene und seine Angehörigen müssen monatlich 1.750 Euro selbst aufbringen.
» Beispielrechnung
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Leistungen
Unsere PflegeRente bietet:
- garantierte monatliche Pflegerente
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- Leistungen in allen Pflegestufen und bei Demenz
- Einstufung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XI), alternativ nach Punktesystem (ADL-Definition)
- Leistung bei stationärer Pflege und Pflege durch Angehörige
- dauerhaft stabiler Beitrag
- keine Beitragszahlung im Leistungsfall
- Nachversicherungsgarantie (Erhöhungsoption von bis zu 20 % z. B. bei Tod oder Pflegebedürftigkeit des Partners)
- Leistungserhalt bei Pflegestufe III
- Wechseloption bei veränderter gesetzlicher Definition
- sofortige Zahlung – bis zu zwölf Monate rückwirkend
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- Abschluss bis zum 75. Lebensjahr möglich
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Produktlinien
Für Ihre individuelle Absicherung können Sie zwischen drei Produkten wählen:
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Der Tarif bietet drei Produktlinien an, die sich im Versicherungsumfang unterscheiden.
PflegeRente Basis
- Absicherung der Schwerstpflegebedürftigkeit (Pflegestufe III)
PflegeRente Klassik
- Absicherung der Schwerst- und Schwerpflegebedürftigkeit (Pflegestufe III und II)
PflegeRente Exklusiv
- Absicherung der Schwerst-, Schwer- und erheblichen Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe III, II und I)
Die Höhe der Pflegerente in den einzelnen Pflegestufen kann innerhalb der Tarifgrenzen frei gewählt werden.
Dabei ist Folgendes zu beachten:
- Die höchste Pflegerente wird in Pflegestufe III vereinbart.
- Die Rentenhöhe in der Pflegestufe II darf die der Pflegestufe III nicht übersteigen.
- In der Pflegestufe I darf die Pflegerente nicht höher sein als in Pflegestufe II.
Die jeweilige Pflegerente erhöht sich durch die Überschuss-Beteiligung. Während des Pflegerentenbezugs sind keine Beiträge zu leisten.
Wenn Sie Fragen haben oder ein Angebot möchten, wenden Sie sich einfach an Ihren Zurich Versicherungspartner.
In unserem Beispielfall gehen wir von einer Versicherten aus, die 79 Jahre alt und verheiratet ist (Ehemann 80 Jahre alt). Durch einen Schlaganfall benötigt die Betroffene 24 Stunden Betreuung. Sie wurde in die Pflegestufe III eingestuft.
Die Eckdaten des Beispielfalls
- Versicherte ist 79 Jahre alt, verheiratet (Ehemann 80 Jahre alt)
- Pflegestufe III (nach Schlaganfall)
- gemeinsame Altersrente 2.400 Euro
- Miete und Nebenkosten 720 Euro monatlich
- Vermögen auf dem Sparbuch 20.000 Euro
- eine Tochter (58 Jahre, in Altersteilzeit, verheiratet, zwei erwachsene Kinder)
- Unterstützung durch die Tochter (Reinigung, Einkauf etc.)
- häusliche Pflege nicht mehr möglich (benötigt 24 Stunden Betreuung)
Leistungen und Kosten in Pflegestufe III
Monatliches Einkommen: 3.870 Euro
- 1.470 Euro monatliche Leistung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung
- 2.400 Euro gemeinsame Altersrente
Monatliche Kosten: 4.720 Euro
- 3.500 Euro Pflegeheimplatz
- 720 Euro Miete und Nebenkosten
- 300 Euro Lebensunterhalt für Ehemann
- 200 Euro Aufwandsentschädigung für die Tochter
Frei verfügbares Einkommen: -850 Euro monatlich
Differenz: -850 Euro
Die Betroffene muss monatlich zusätzlich 850 Euro aufbringen. Das Ersparte reicht unter diesen Voraussetzungen keine zwei Jahre! Ein Pflegefall betrifft immer die ganze Familie: Bei fehlenden Mitteln des Pflegebedürftigen wird auf die engsten Familienmitglieder zurückgegriffen.
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