Für alle Mofa-, Moped- und Rollerfahrer ist das gesetzlich vorgeschriebene Versicherungskennzeichen Pflicht – denn nur so sichern Sie sich bei einem Unfall vor den Ansprüchen Dritter.
Ihre Vorteile
- Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung möglich
- ab Versicherungsbeginn zum 30. April individuelle Staffelung des Versicherungsbeitrags
- versicherbar sind auch sogenannte "Mini"-Pkws bis max. 45 km/h
* ein Produkt der ADAC Autoversicherung AG
Leistungsumfang
Versichert sind alle Schäden, die durch den Gebrauch des Mofas, Mopeds oder Rollers entstehen, beispielsweise wenn Personen verletzt, fremde Sachen beschädigt bzw. zerstört werden oder Vermögensschäden entstehen.
Tipp: Das Versicherungsjahr beginnt immer am 1. März eines Jahres und endet automatisch ein Jahr später. Ob das Mopedschild aktuell ist, lässt sich leicht erkennen: Die Farbe des Kennzeichens ändert sich jedes Jahr. Ab März 2010 ist es grün, in 2011 schwarz und ab März 2012 blau. Danach wiederholen sich die Farben.