Sichern Sie sich vor den finanziellen Folgen, wenn Ihr teures Equipment während Ihrer Tauchreise abhandenkommt, beschädigt oder gar zerstört wird.
Leistungen der Sportgeräteversicherung für Taucher
Ersetzt werden Schäden bei Verlust, Zerstörung und Beschädigung durch
- Unfall des Transportmittels
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub, Abhandenkommen und räuberische Erpressung
Der Versicherungsschutz gilt auch, wenn sich Ihre Ausrüstung im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, Beherbergungsbetriebes, Gepäckträgers oder einer Gepäckaufbewahrung befindet.
Versicherte Gegenstände
- ABC-Ausrüstung (Tauchmaske, Flossen, Schnorchel)
- Tauchanzug, Füßlinge, Handschuhe
- Atemregler, Oktopus (Ersatzregler)
- Jacket, Bleigurt, Blei
- Finimeter und Kompass/Tauchcomputer
- Lampe, Messer, Taucheruhr, Pressluftflasche
Nicht versichert sind Fotoapparate und Videokameras.
Umfang des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz gilt sowohl an Ihrem Wohnsitz oder nicht ständig bewohnten Zweitwohnsitz sowie auf Reisen – weltweit. Sofern eine MultiPlus bei der Zurich besteht, kann ein Rabatt von 10 % gewährt werden.
Das besondere Plus: Zwei Jahre Ersatz zum Neuwert
Bei Abhandenkommen oder Zerstörung der Ausrüstung ersetzen wir den Wert, der allgemein erforderlich ist, um neue Sachen gleicher Art und Güte anzuschaffen – ohne jeden Abzug. Der Versicherungswert reduziert sich ab dem zweiten Jahr wie folgt:
- ab 2 bis 4 Jahre um 20 %
- ab 4 bis 6 Jahre um 35 %
- über 6 Jahre um 50 %
Bei beschädigter Ausrüstung kommen wir für die Reparaturkosten bis 75 % des Versicherungswertes auf.