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Zurich Gruppe Deutschland - Campingversicherung. Die Campingversicherung versichert Schäden, die durch Beschädigung, Zerstörung und Verlust entstanden sind.

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Campingversicherung

Für Sie als Camper ist eine Campingversicherung genau so wichtig wie eine Hausratversicherung für Ihre Wohnung oder Haus, damit Sie die Freiheit in der Natur ungetrübt genießen können. Aber nicht nur auf dem Campingplatz, sondern auch im Winterlager drohen Ihrem mobilen Eigenheim Gefahren.
Die Zurich Campingversicherung bietet zuverlässigen Ganzjahresschutz für Ihr Hab und Gut.

Leistungen der Campingversicherung

Versichert sind Schäden durch Beschädigung, Zerstörung und Verlust der versicherten Sachen durch:

  • Brand oder Explosion
  • Entwendung, Diebstahl, unbefugten Gebrauch, Raub und Unterschlagung
  • unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung sowie Schneemassen
  • Beschädigung des Inventars durch Unfall des Stand- oder Reisefahrzeugs
  • mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen
  • Leitungswasserschäden

Versicherte Sachen

  • Standfahrzeuge (nicht zugelassene Wohnwagen und Mobilheime) und Reisefahrzeuge (zugelassene Wohnwagen und Mobilheime), die nicht der Berufsausübung oder dem Verkauf dienen, oder gewerblich genutzt oder vermietet werden
  • Bewegliches Inventar (Gegenstände des persönlichen Bedarfs)
  • Unterhaltungselektronik ( z. B. Rundfunk, Phono, TV und Videorecorder)
  • Vorzelt, Vorzeltinhalte, Markisen, Sonnendächer
  • Solaranlagen (bis max. 1.500 Euro)

Umfang der Versicherung

  • Der Versicherungsschutz für Stand- und Reisefahrzeuge gilt während des Aufenthaltes
    • auf ständig genutzten, offiziell von Behörden, Vereinen oder privaten Unternehmen geführten Campingplätzen
    • im Winterlager (verschlossener Raum oder allseits umzäuntes Gelände)
    • bei Überführung vom Campingplatz zum Winterlager und Retour (nicht auf eigener Achse)
    innerhalb des Geltungsbereichs EU, Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Andorra und Monaco.
  • Für Inventar, etc. gilt der Versicherungsschutz zusätzlich auch während aller Fahrten innerhalb des Geltungsbereichs.
  • Reisefahrzeuge sind nur versichert, solange sie nicht auf eigener Achse am Verkehr teilnehmen.
  • Für Sachen wie z. B. Videorecorder, TV, Rundfunkgeräte, besteht, sofern diese unbeaufsichtigt zurückgelassen werden nur dann Versicherungsschutz, wenn sie im verschlossenen Stand- bzw. Reisefahrzeug aufbewahrt werden.

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