Zurich Gruppe Deutschland - Jagdhaftpflichtversicherung. Die Zurich Jagdhaftpflichtversicherung schützt vor den Ansprüchen Dritter, wenn Sie bei Ausübung der Jagd jemandem einen Schaden zufügen.

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Ein Missgeschick ist schnell passiert: Schützen Sie sich vor den Schadenersatzansprüchen Dritter.

Jagdhaftpflichtversicherung

Die Jagdhaftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für die Beantragung des Jagdscheins. Falls durch den erlaubten Schusswaffenbesitz Personen zu Schaden kommen, sichert Sie diese Spezialversicherung von Zurich vor den Ansprüchen Dritter.

Leistungen der Jagdhaftpflicht

Versichert sind Personen- und Sachschäden durch

  • Besitz und Gebrauch der Waffe, auch außerhalb der Jagd, zum Beispiel bei Aufbewahrung, Reinigung der Waffe, Übungs- und Preisschießen, nicht jedoch bei strafbaren Handlungen
  • fahrlässige Überschreitung des Waffengebrauchsrechts des Forst- und Jagdschutzberechtigten
  • vermeintliche Notwehr
  • fahrlässige Überschreitung der Befugnis zum Abschießen wildernder Hunde oder Katzen
  • Verkauf und Weitergabe von Wild bzw. Wildbret

Des Weiteren sind abgesichert:

  • Besitz von Frettchen, Beizvögeln und bis zu drei Jagdhunden als Halter oder Ausbilder
  • Teilnahme an Jagd- und Gebrauchshundeprüfungen
  • Durchführung von Gesellschaftsjagden

Versicherte Personen

Im Versicherungsschutz der Jagdhaftpflicht eingeschlossen sind

  • Jäger
  • Jagdpächter und Jagdherr
  • Förster, Forstbeamte, Forstaufseher
  • Berufsjäger
  • Jagdaufseher
  • Falkner, soweit es sich um eine mit der Jagd in Verbindung stehende Tätigkeit handelt

Versicherungssummen

Für die Jagdhaftpflichtversicherung können Sie zwischen den Versicherugssummen von 5 Mio. oder 20 Mio. Euro pauschal für Personen und Sachschäden wählen.

Weltweiter Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz der Jagdhaftpflicht gilt weltweit. Sollte im Ausland eine zusätzliche Jagdhaftpflichtversicherung vor Ort vorgeschrieben sein, so schützt Sie die Jagdhaftpflicht bis zur Höhe der Versicherungssumme, wenn der eingetretene Schaden die ausländischen Versicherugssummen übersteigt.