HomeIhr BedarfPrivatkundenFirmenkundenServiceÜber unsPresseIhr Versicherungspartner 
Zurich Gruppe Deutschland – Häufige Fragen. Die wichtigsten Begriffe und Themen der betrieblichen Altersvorsorge kurz und verständlich erklärt.

Ihr Versicherungspartner

Suchen Sie Ihren Versicherungspartner

Ihre betriebliche Altersvorsorge

Nur wenige Versicherer bieten alle fünf Modelle der betrieblichen Altersvorsorge an. Zurich ist mit durchdachten Lösungen für Sie da:

Häufige Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge


Was ist das genau: Betriebliche Altersvorsorge?

Unter betrieblicher Altersvorsorge (bAV) versteht man alle Leistungen, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur

  • Altersvorsorge,
  • Hinterbliebenenversorgung oder
  • Invaliditätsversorgung

zusagt. Die betriebliche Altersvorsorge trägt damit zur sozialen Sicherung des Arbeitnehmers und seiner Familie bei.


Kann ich von meinem Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge einfordern?

Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf eine eigenfinanzierte betriebliche Altersvorsorge. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen die Möglichkeit der Entgeltumwandlung bieten. Das heißt, ein Teil Ihres Einkommens wird nicht als Gehalt ausgezahlt, sondern zum Teil steuerfrei in Ihre betriebliche Altersvorsorge umgewandelt.


Kann ich als Arbeitnehmer den Durchführungsweg oder den Anbieter frei wählen?

In den meisten Fällen gibt Ihr Arbeitgeber den Durchführungsweg und auch das Versicherungsunternehmen vor. Daran sind Sie in der Regel gebunden. Viele Arbeitgeber bieten Ihren Mitarbeitern jedoch mehrere Durchführungswege an. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Betriebsrat oder Ihrer Personalabteilung. Oftmals sind die jeweiligen Ansprechpartner offen für individuelle Vorsorgewünsche und Vorschläge.

Bietet Ihr Arbeitgeber keinen Durchführungsweg an, können Sie eine Direktversicherung verlangen. Bei welchem Versicherungs- unternehmen diese Direktversicherung abgeschlossen wird, kann der Arbeitgeber bestimmen.


Wer finanziert die betriebliche Altersvorsorge?

Für die Finanzierung gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Arbeitgeberfinanzierung
    Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge werden vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitsentgelt gezahlt.
  • Arbeitnehmerfinanzierung/Entgeltumwandlung
    Ein Teil des Arbeitnehmergehaltes wird nicht ausgezahlt, sondern in die betriebliche Altersvorsorge umgewandelt (z.B. Urlaubsgeld, laufendes Arbeitsentgelt, Überstundengeld).
  • Mischmodelle
    Entgeltumwandlung (Arbeitnehmerfinanzierung) mit Arbeitgeberbeteiligung


Wird die betriebliche Altersvorsorge vom Staat gefördert?

Da die gesetzliche Rente alleine nicht ausreicht, um den Lebensstandard im Alter zu sichern, fördert der Staat die betriebliche Altersvorsorge durch massive Steuererleichterungen. Weitere Informationen erhalten Sie im Bereich Vorsorgechancen: Steuern und Sozialabgaben sparen.


Wie erfolgt die Besteuerung?

Die Leistungen aus eine betrieblichen Altersvorsorge unterliegen grundsätzlich der nachgelagerten Versteuerung, das heißt, die Besteuerung der Leistungen erfolgt in der Regel erst zum Rentenbeginn – und das meist mit verminderten Einkommenssteuersätzen.


Was passiert mit meiner betrieblichen Altersvorsorge, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?

Bei den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds kann die Versorgung auf den neuen Arbeitgeber problemlos im Rahmen eines Versicherungsnehmerwechsels übertragen werden. Ebenso besteht seitens der versicherten Person das Recht auf Ausübung der Portabilität (Übertragungswert). Darüber hinaus stellt das Übertragungsabkommen für Direktversicherungen und Pensionskassen sicher, dass Verträge von einer Versicherungsgesellschaft auf eine andere Gesellschaft übertragbar sind (wenn zum Beispiel der neue Arbeitgeber nur eine bestimmte Versicherung anbietet).

Neben den beschriebenen Optionen ist auch die Übertragung der Verträge auf die versicherte Person möglich. Diese wird dann Vertragspartner und kann den Vertrag mit eigenen Beiträgen fortführen oder aber beitragsfrei stellen.

Bei den Durchführungswegen Unterstützungskasse und Direktzusage ist eine schuldrechtliche Übernahme der alten Versorgungszusage durch den neuen Arbeitgeber notwendig oder aber die Übertragung erfolgt im Rahmen einer "freiwilligen Portabilität". Ein Rechtsanspruch auf Übertragung seitens des Arbeitnehmers besteht nicht. In der Regel wird die Zusage aber bei dem alten Arbeitgeber verbleiben. Der Versorgungsberechtigte hat dann weiterhin diesem gegenüber einen Anspruch auf Erfüllung der Zusage.

Eine Übertragung der Rückdeckungsversicherung auf den Arbeitnehmer als Versicherungsnehmer wie z. B. in der Direktversicherung ist in der Regel nicht möglich.


Was versteht man unter einer Unverfallbarkeit?

Auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann die betriebliche Altersvorsorge nicht mehr vollständig verfallen! Damit der Arbeitnehmer einen unverfallbaren Anspruch auf die Vorsorgeleistungen erhält, müssen bei firmenfinanzierten Modellen in der Regel zwei Bedingungen erfüllt sein:

  • Bis zum Versorgungsfall muss der Arbeitnehmer mindestens das 25. Lebensjahr vollendet haben.
  • Die Versorgungszusage muss fünf Jahre bestehen.

Versorgungszusagen im Wege der Entgeltumwandlung sind bereits ab Beginn, das heißt ohne die obigen Voraussetzungen, gesetzlich unverfallbar.


Ist die betriebliche Altersvorsorge wirklich effektiv?

Da die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge bereits zum Zeitpunkt der Beitragszahlung steuerfrei gestellt werden, erhöht sich die Effektivität enorm.


Welche Rolle spielt meine persönliche Situation?

Welche steuerliche Förderung der betrieblichen Altersvorsorge für Sie am geeignetsten ist, hängt entscheidend von Ihrer persönlichen Situation ab, also unter anderem von Familienstand, Anzahl der Kinder und Höhe des Einkommens. Eine individuelle Empfehlung erarbeitet Ihnen gerne der Zurich Versicherungspartner in Ihrer Nähe.


Welche Funktion erfüllt der Pensions-Sicherungs-Verein bei Insolvenzen?

Der Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) ist der gesetzliche Träger der Insolvenzsicherung. Er übernimmt im Falle einer Unternehmensinsolvenz die Versorgung aller Arbeitnehmer, die Anspruch auf eine insolvenzgeschützte Betriebsrente haben.

Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert betriebliche Altersvorsorge in Form von Direktzusagen, Unterstützungskassen und Pensionsfonds sowie in bestimmten Fällen der Direktversicherung.


Können die Betriebsrenten vererbt werden?

Eine freie Vererbung von Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge ist nicht möglich. Lediglich Sterbegeldleistungen bis zu einer Höhe von derzeit maximal 8.000 Euro können bei allen Durchführungswegen, mit Ausnahme des Pensionsfonds, steuerunschädlich frei vererbt werden.