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Zurich Gruppe Deutschland - ErwerbsunfähigkeitsVorsorge. Der private Versicherungsschutz von Zurich sichert gerade Berufsanfänger vor dem existenzbedrohenden finanziellen Risiko einer Erwerbsunfähigkeit ab.

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ErwerbsunfähigkeitsVorsorge

Gerade Berufsanfänger und Selbstständige haben zum Berufsstart meist keine gesetzliche Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit. Die private Vorsorge ist für sie ganz entscheidend.


Überblick

Wenn Sie in den ersten fünf Jahren der Berufstätigkeit durch Unfall oder Krankheit erwerbsunfähig werden, haben Sie in der Regel noch keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Mit der Zurich ErwerbsunfähigkeitsVorsorge sichern Sie sich für den Fall der Fälle eine monatliche Grundversorgung.

So funktioniert die Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Bei Versicherungsabschluss bestimmen Sie die

  • Höhe der monatlich versicherten Erwerbsunfähigkeitsrente,
  • Versicherungsdauer.

Sobald die Erwerbsunfähigkeit eintritt, erhalten Sie für den festgelegten Zeitraum die vereinbarte monatliche Rente.

Ihr Plus: Der Vorsorgebonus

Werden Sie während der Vertragslaufzeit mindestens 50 % berufsunfähig, ohne gleichzeitig erwerbsunfähig zu sein, so erhalten Sie für eine Dauer von drei Jahren die vereinbarte Rente. Nach Ablauf der drei Jahre wird die Rente in gleicher Höhe weitergezahlt, wenn auch eine Erwerbsunfähigkeit besteht.

Das Prinzip im Überblick

Erwerbsunfähigkeitsvorsorge-Prinzip

Vorteile
  • Sofortschutz ab Antragseingang
  • Vorsorgebonus durch anfängliche dreijährige Berufsunfähigkeits-Leistung
  • Wahl der Überschussverwendung: Beitragsverrechnung oder Erhöhung der Berufsunfähigkeitsleistung
  • Möglichkeit zur späteren Vertragsanpassung an veränderte Lebenssituationen über Lebensphasenkonzept
  • weltweiter Versicherungsschutz für alle Berufsgruppen
  • professionelle und umfangreiche Unterstützung bei Rehabilitationsmaßnahmen
  • kein Zwang zur Vertragsbeendigung wegen Hartz IV
Leistungen

Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeitsrente

Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer erwerbsunfähig, so zahlen wir die Rente höchstens bis zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer. Die Rente wird monatlich im Voraus gezahlt, erstmals zu Beginn des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Leistungsfall eingetreten ist.

Tritt die Erwerbsunfähigkeit außerhalb der Versicherungsdauer, aber noch während der Rentenbezugszeit der Berufsunfähigkeitsrente ein, so zahlen wir die Erwerbsunfähigkeitsrente ebenfalls höchstens bis zum Ende der Leistungsdauer.

Vorsorgebonus

Im Leistungsfall erhalten Sie für eine Dauer von drei Jahren bereits dann die vereinbarte Rente, wenn "nur" der Fall der Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Nach Ablauf der drei Jahre wird die Rente in gleicher Höhe weitergezahlt, wenn auch Erwerbsunfähigkeit besteht.

Mit unserem Vorsorgebonus bleiben Ihnen somit drei Jahre Zeit und vor allem finanzielle Mittel, um sich ggf. beruflich umzuorientieren, falls neben einer Berufsunfähigkeit nicht auch eine Erwerbsunfähigkeit eingetreten sein sollte.

Flexible Vertragsgestaltung

  • Leistungsdauer kann gleich oder größer als die Versicherungsdauer festgelegt werden
  • Leistungsdauer in allen Berufen bis zum 67. Lebensjahr vereinbar
  • abgekürzte Beitragszahlungsdauer möglich
  • Einschluss einer garantierten Rentendynamik im Leistungsfall möglich
  • Wahl der Überschussverwendung: Beitragsverrechnung oder Erhöhung der Berufsunfähigkeitsleistung (BU-Bonus)

Leistungsumfang

  • volle Rentenzahlung ab 50 % Berufsunfähigkeit bei BU in den ersten 3 Jahren
  • während der ersten 3 Jahre Zahlung der Leistungen auch bei Pflegebedürftigkeit
  • dynamisch wachsende Rente durch laufende Überschussbeteiligung während der Berufsunfähigkeit

Kundenfreundliche Bedingungen

  • rückwirkende Leistungen ab Beginn der Berufsunfähigkeit, auch bei verspäteter Anzeige
  • Leistungen erfolgen bereits, wenn feststeht, dass die Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen wird
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung in den Berufsgruppen 1 bis 3
  • weltweiter Versicherungsschutz für alle Berufsgruppen
  • Lebensphasenkonzept: nachträgliche Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsfragen möglich
  • organisatorische Hilfe bei Reha-Maßnahmen: Bei Eintritt des Versicherungsfalls organisiert Zurich kostenfrei die Möglichkeit zu einer Rehabilitations- und Berufsberatung durch anerkannte Fachleute
  • Verzicht auf §19 VVG: Beitragsanpassung/Kündigung wegen unverschuldeter Falschaussage zum Gesundheitszustand bei der Antragstellung
  • Verzicht auf §163 VVG: Der Bruttobeitrag ist über die gesamte Laufzeit garantiert
Versicherungsbedingungen / Verbraucherinformationen

Hier finden Sie unsere Informationen zum Lesen oder Herunterladen:

Selbstständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung (265 kB)

Bitte beachten Sie: Die Versicherungsbedingungen / Verbraucherinformationen gelten für Neuverträge. Maßgeblich für Ihren bestehenden Vertrag sind die Ihnen mit der Police bzw. vor Vertragsabschluss ausgehändigten Unterlagen.


Alle Informationen zum Ausdrucken (3 Seiten)

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