Viele Arbeitnehmer scheiden wegen Unfall oder Krankheit vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Sichern Sie sich gegen dieses finanzielle Risiko ab.
Für nach 1961 geborene Arbeitnehmer gibt es keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Wenn Sie berufsunfähig werden, sind Sie allein auf Ihre private Vorsorge angewiesen, um das entfallende Einkommen ersetzen zu können.
Die BerufsunfähigkeitsVorsorge ist eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung, bei der Sie Art und Umfang Ihrer Risiko-Absicherung individuell gestalten können.
Bei Versicherungsabschluss bestimmen Sie die
- Höhe der monatlich versicherten Berufsunfähigkeitsrente
- Versicherungsdauer
Sobald der Berufsunfähigkeitsfall eintritt, erhalten Sie für den festgelegten Zeitraum die vereinbarte monatliche Rente.
Das Prinzip im Überblick

Ihren Bedürfnissen angepasst
Den Zurich Berufsunfähigkeitsschutz können Sie an Ihre Bedürfnisse anpassen:
Sie wählen
- wie lange der Versicherungsschutz bestehen soll: Beginn und Ablauf der Versicherungs- und Leistungsdauer sowie mögliche Wahl einer Karenzzeit zur Beitragsreduzierung
- wie die Überschüsse verwendet werden sollen: zur Beitragsreduzierung oder zur Erhöhung der Berufsunfähigkeits-Leistung
Sie entscheiden
- ob und wie die Versicherungsleistungen durch eine jährliche Dynamisierung der Beiträge an die allgemeine Preissteigerung (Inflation) angepasst werden,
- ob Sie eine Dynamik im Leistungsfall möchten,
- ob Sie Ihren Versicherungsschutz an veränderte persönliche Bedürfnisse anpassen wollen (Lebensphasenkonzept).
- Sofortschutz ab Antragseingang
- volle Leistung schon ab 50 % Berufsunfähigkeit, auch bei verspäteter Anzeige durch den Versicherungsnehmer
- Möglichkeit zur späteren Vertragsanpassung an veränderte Lebenssituationen über Lebensphasenkonzept
- für den Einsatz in der betrieblichen Altersvorsorge geeignet
- Beitragsreduzierung durch Vereinbarung einer Karenzzeit möglich
- Wahl der Überschussverwendung: Beitragsverrechnung oder Erhöhung der Berufsunfähigkeitsleistung
- kein Zwang zur Vertragsbeendigung wegen Hartz IV
Berufsunfähigkeitsrente
Wird der Versicherungsnehmer während der Versicherungsdauer zu mindestens 50 % berufsunfähig, so zahlen wir die vertraglich vereinbarte Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer. Die Rente wird monatlich im Voraus gezahlt, erstmals zu Beginn des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist.
Flexible Vertragsgestaltung
- Leistungsdauer kann gleich oder größer als die Versicherungsdauer festgelegt werden
- Leistungsdauer in allen Berufen bis zum 67. Lebensjahr vereinbar
- abgekürzte Beitragszahlungsdauer möglich
- Einschluss einer garantierten Rentendynamik im Leistungsfall möglich
- Flexible und preisorientierte Gestaltung durch Wahl einer Karenzzeit oder freiwillige Einräuming eines abstrakten Verweisungsrechts* möglich
- Wahl der Überschussverwendung: Beitragsverrechnung oder Erhöhung der Berufsunfähigkeitsleistung (BU-Bonus)
Leistungsumfang
- volle Rentenzahlung ab 50 % Berufsunfähigkeit
- Zahlung der Leistungen auch bei Pflegebedürftigkeit
- dynamisch wachsende Rente durch laufende Überschussbeteiligung während der Berufsunfähigkeit
Kundenfreundliche Bedingungen
- Leistungen erfolgen bereits, wenn feststeht, dass die Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen wird
- Verzicht auf abstrakte Verweisung in den Berufsgruppen 1 bis 3
- rückwirkende Leistungen ab Beginn der Berufsunfähigkeit, auch bei verspäteter Anzeige
- weltweiter Versicherungsschutz in den meisten Berufen
- Lebensphasenkonzept: nachträgliche Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsfragen möglich
- Organisatorische Hilfe bei Reha-Maßnahmen: Bei Eintritt des Versicherungsfalls organisiert Zurich kostenfrei die Möglichkeit zu einer Rehabilitations- und Berufsberatung durch anerkannte Fachleute
- Verzicht auf §19 VVG: Beitragsanpassung/Kündigung wegen unverschuldeter Falschaussage zum Gesundheitszustand bei der Antragstellung
- Verzicht auf §163 VVG: Der Bruttobeitrag ist über die gesamte Laufzeit garantiert
* Freiwillige Abwahl “Verzicht auf abstrakte Verweisung” nur möglich in Berufsgruppe 3 vor Vollendung des 50. Lebensjahres
Die Zurich Gruppe zählt zu den
- größten Berufsunfähigkeitsversicherern Deutschlands
- anerkannt besten Anbietern von Versorgungskonzepten
Die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung "BerufsunfähigkeitsVorsorge" ist von Stiftung Warentest (www.stiftung-warentest.de) mit der Gesamtnote "1,3" bewertet worden (FINANZtest 07/2011).
Die BerufsunfähigkeitsVorsorge von Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG erhielt bei bei der unabhängigen Ratingagentur Franke & Bornberg (www.franke-bornberg.de) das Prädikat "FF Plus" für "gut".
Morgen & Morgen (mm-gmbh.yum.de) bewertet im Rating der Berufsunfähigkeit (BU-Rating) Zurich mit 5 Sternen ("ausgezeichnet").
Die unabhängige Ratingagentur Franke und Bornberg (www.franke-bornberg.de) zeichnet die Zurich Gruppe immer wieder mit exzellenten Noten als Berufsunfähigkeitsversicherer aus.
» Alle Bewertungen auf einen Blick
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Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (344 kB)
Bitte beachten Sie: Die Versicherungsbedingungen / Verbraucherinformationen gelten für Neuverträge. Maßgeblich für Ihren bestehenden Vertrag sind die Ihnen mit der Police bzw. vor Vertragsabschluss ausgehändigten Unterlagen.
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