Die Zurich Gruppe Deutschland - Was tun, wenn der Urlaub wegen Insolvenz des Veranstalters platzt? Am besten gut versichert sein bei Zurich. Darauf muss man achten:.

Urlaub mit Hindernissen – was tun bei Insolvenz des Reiseanbieters?

Urlaubszeit ist Reisezeit. Jedes Jahr starten tausende Urlauber in die ganze Welt, um die schönsten Wochen des Jahres fernab von Alltagsstress und Hektik zu verbringen. Doch was, wenn der Traum vom erholsamen Urlaub platzt?

Urlaubszeit ist Reisezeit
Wenn der Urlaubstraum zum Albtraum wird

Insolvenzen von Reiseveranstaltern verunsichern die Verbraucher und zeigen, wie schnell sich der Urlaub in einen Albtraum verwandeln kann – die Folge sind Bilder von wartenden und verärgerten Urlaubern, die in Hotels und auf Flughäfen festsitzen und gezwungen sind, auf eine Regelung ihrer Rückreise zu warten.
 

Wenn der Ärger losgeht

Zwar lassen sich Wartezeiten am Flughafen nicht ausschließen, jedoch genießen Pauschalreisende bei Veranstalterinsolvenzen eine besonderen Absicherung: Sie besitzen die Garantie für den Heimflug und die hundertprozentige Erstattung von Reisepreis, Reiseanzahlung sowie allen notwendigen Mehraufwendungen wie zum Beispiel Hotel- und Verpflegungskosten. Voraussetzung ist ein gültiger Reisesicherungsschein nach § 651 k BGB. Reisesicherungsscheine, bzw. die Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter, sind in Deutschland seit 1994 Pflicht und müssen den Kunden mit den Reiseunterlagen ausgehändigt werden. Dennoch gibt es vereinzelt "schwarze Schafe", die die Reisenden in die Irre führen. Das Problem: Handelt es sich bei dem ausgehändigten Reisesicherungsschein um ein ungültiges oder gar gefälschtes Exemplar, besteht kein Versicherungsschutz und die Urlauber müssen im schlimmsten Fall tief in die Tasche greifen und alle anfallenden Kosten selbst tragen.

Wichtig – Schein prüfen!

Deshalb ist es wichtig, vor Zahlung des vollen Reisepreises Vorhandensein und Gültigkeit des Scheines zu überprüfen. Die Zurich Gruppe Deutschland – als einer der Top-Drei-Anbieter von Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter in Deutschland und Marktführer in Europa – empfiehlt daher allen Reisenden, nach Erhalt der Unterlagen bei dem jeweiligen Versicherungsunternehmen zu überprüfen, ob der Reiseveranstalter dort wirklich versichert ist. Das Einfachste ist ein kurzer Anruf bei dem auf dem Sicherungsschein genannten Versicherer. Mindestangaben im Reisesicherungsschein sind Anschrift und Telefonnummer des Versicherers, Angabe des Versicherungszeitraumes sowie der Versicherungssumme.

Weiterführende Links

Mehr zur Absicherung in der Freizeit und bei Reisen unter:
» Sicher in den Urlaub


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