Um Genehmigungspflichten und Sicherheitsauflagen korrekt zu erfüllen, sollten Veranstalter von Osterfeuern unbedingt die örtliche Stadtverwaltung und Feuerwehr in ihre Planung mit einbeziehen. Während der Veranstaltung lautet die wichtigste Regel: ein Feuer muss immer beherrschbar bleiben und ununterbrochen beaufsichtigt werden. Ausreichend Löschgeräte und Löschdecken sollten für den direkten Einsatz im Ernstfall bereitgestellt werden. Sollte es dennoch zu berechtigten Ansprüchen Dritter kommen, kann eine Veranstalterhaftpflichtversicherung hier schützen.
Das Osterfeuer dient ausschließlich der Brauchtumspflege und nicht der Abfallbeseitigung. Als Brennmaterialien kommen daher ausschließlich unbehandeltes Holz oder Baum- und Strauchschnitt (Blätter vorher entfernen) in Frage. Das Holz sollte trocken sein, sonst droht starke Rauchentwicklung. Um Kleintiere, die sich gern in den Holzstapeln verstecken, zu schützen, empfiehlt es sich, das Feuerholz erst kurz vor dem Anzünden aufzustapeln oder zumindest noch einmal umzuschichten. Für den idealen Feuerplatz gilt generell: Durch Funkenflug oder Flammen dürfen keine ungewollten Brände entstehen. Die Feuerstelle sollte mindestens 50 Meter von Gebäuden und Bäumen, und mindestens 100 Meter von der nächsten Straße entfernt sein. Beim Anzünden dürfen keinesfalls flüssige Brennstoffe (z. B. Benzin oder Öl) verwendet werden, da diese Stoffe bei unsachgemäßer Handhabung nicht nur gefährlich sind, sondern auch zu einer Verschmutzung von Boden und Grundwasser führen können.