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Zurich Gruppe Deutschland - Autoinhaltsversicherung. Die Zurich Autoinhaltsversicherung versichert Waren und Güter in Kraftfahrzeugen gegen Einbruch, Diebstahl während des Transports.

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Autoinhaltsversicherung

Während des Transports kann viel passieren. Ihre eigenen Waren und Güter oder die Ihrer Kunden können beschädigt, zerstört oder gestohlen werden. Die Zurich Autoinhaltsversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen dieser Risiken.

Versicherungsumfang

Versichert sind eigene Waren und Güter während der Beförderung in Ihren eigenen, aber auch in gemieteten oder geleasten Fahrzeugen. Die Versicherung gilt auf dem Weg zu Ihren Kunden, Betriebsstellen, Werkstätten, Baustellen oder zu sonstigen Abhol- und Auslieferungsorten.

Versicherte Schäden

Die Autoinhaltsversicherung erstattet Ihnen den Schaden durch Verlust oder Beschädigung der Waren und Güter in folgenden Fällen:

  • Unfall des die Güter befördernden Kraftfahrzeuges
  • Einbruch in das Kraftfahrzeug
  • Diebstahl des ganzen Kraftfahrzeuges
  • Brand und Blitzschlag
  • Explosion
  • Elementarereignisse
  • vom Versicherungsnehmer bewiesene verkehrsbedingte Notbremsung
  • von außen auf die Güter einwirkende Unfallereignisse

Leistungen im Schadensfall

Im Schadensfall ersetzt Zurich Ihnen den Wert der beschädigten oder verlorenen Waren und Güter in folgender Höhe:

  • bei selbst hergestellter Ware den Verkaufspreis abzüglich der branchenüblichen Gewinnspanne
  • bei Bezugstransporten den nachgewiesenen Einkaufspreis gemäß Rechnungen
  • beim Versand verkaufter Ware den ausgewiesenen Verkaufspreis
  • bei Zwischentransporten den gemeinen Handelswert, bei übrigen Gütern der Zeitwert

Daran sollten Sie denken: Bei Schäden durch Einbruchdiebstahl ins Kraftfahrzeug und Diebstahl des ganzen Kraftfahrzeuges gilt eine Selbstbeteiligung von 20 % je Schadenfall.

Zusatzbausteine

Mit der Zurich Autoinhaltsversicherung können Sie Ihren Versicherungsschutz individuell um folgende Bausteine erweitern:

  • Domizilrisiko: Mitversichert ist das Einbruchdiebstahlrisiko für die verschlossene Garage an dem Wohn- und/oder Firmensitz des Versicherungsnehmers.
  • Franchise: Die vereinbarte Selbstbeteiligung von 20 % für Schäden durch Einbruchdiebstahl und Diebstahl des ganzen Kraftfahrzeuges gilt gestrichen.
  • Fahrtunterbrechung in der Nachtzeit: Die SB von 20 % für Schäden durch Einbruchdiebstahl und Diebstahl des ganzen Kraftfahrzeuges gilt gestrichen.
  • Versicherungsschutz für Handwerksbetriebe: Mit dieser Klausel wollen wir einen erweiterten Versicherungsschutz speziell für Handwerksbetriebe anbieten. Zielgruppe dieser Klausel sind Betriebe des Bau- und Baunebengewerbes (wie z. B. Elektro-, Heizungs-, Sanitär- und Schreinereibetriebe) sowie technische Servicedienstleister (wie z. B. Reparaturbetriebe, Schlüsselnotdienste etc.).
  • In Erweiterung zu den AVB Werkverkehr – neueste Fassung – gelten nun auch mut- und böswillige Beschädigung nach einem Einbruch sowie Raub und räuberische Erpressung mitversichert.
  • Versicherungsschutz besteht zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr für alle Güter unabhängig vom Einzelwert. Für Güter mit einem Einzelwert über 2.000 Euro besteht lediglich in der Zeit von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr kein Versicherungsschutz. Auf das Vorhandensein einer Alarmanlage wird verzichtet.
  • Bei der "Vorsorgeversicherung" für neu hinzukommende Fahrzeuge besteht Versicherungsschutz für Werkzeuge und Güter bis zu max. 15.000 Euro, wobei die Anmeldung innerhalb von vier Wochen nach Zulassung des Fahrzeuges erfolgen muss, da ansonsten rückwirkend der Versicherungsschutz erlischt.