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Zurich Gruppe Deutschland - Bauleistungsversicherung bei Gebäudeneubauten. Die Zurich Bauleistungsversicherung für Gebäudeneubauten schützt Bauherren, Bauunternehmer und andere am Bau Beteiligte vor den finanziellen Risiken von Schäden an Bauleistungen, Bauteilen und Baustoffen.

Ihr Versicherungspartner

Karl-Heinz Ryssel

Generalagentur

Karl-Heinz Ryssel

Am Ring 27
01561 Großenhain/OT Zabeltitz
Telefon 03522 500727
Fax 03522 500728
karl-heinz.ryssel@zuerich.de

» Sachversicherung

Versicherungsschutz für Ihre Sachwerte – wenn nicht nur Ihre Maschinen, sondern Gebäude, Materialien oder Produkte betroffen sind.

» Medienversicherung

Sicherheit für Veranstalter, Berufsfotografen und Film- produktionsfirmen.

» Infothek für Unternehmer

Ein Unternehmen zu führen erfordert sehr viel Wissen, um täglich präzise die notwendigen Entscheidungen treffen zu können.

Bauleistungsversicherung

Selbst bei sorgfältiger Planung und Ausführung ist ein Bauvorhaben vor Sturm und Hochwasser, Diebstahl bereits eingebauter Teile oder Vandalismus nicht sicher. Eine Bauleistungsversicherung bietet hierfür Schutz.


Überblick

Bauvorhaben sind immer wieder hohen Risiken ausgesetzt. Die Bauleistungsversicherung von Zurich schützt Sie vor den finanziellen Risiken solch unvorhersehbarer Sachschäden an Neu- und Umbauten von Gebäuden.

Versicherungsnehmer bzw. Versicherte können sein:

  • Bauherren oder sonstige Auftraggeber
  • Bauunternehmen
  • sonstige am Bauvorhaben beteiligte Firmen oder Personen

Leistungen

Versicherte Sachen

Versicherte Sachen sind: alle Lieferungen und Leistungen für den Neubau und Umbau eines Gebäudes.

Versicherte Schäden

Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Schäden (Beschädigungen oder Zerstörungen) an versicherten Sachen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden, beispielsweise durch:

  • Ungeschicklichkeit
  • Materialfehler
  • höhere Gewalt
  • Elementarereignisse
  • ungewöhnliche und außergewöhnliche Witterungseinflüsse

Versicherungsbeginn und Dauer

Der Versicherungsschutz beginnt bei Einrichten der Baustelle, frühestens mit dem vereinbarten Zeitpunkt.

Der Versicherungsschutz endet mit der Bezugsfertigkeit oder nach Ablauf von sechs Werktagen seit Beginn der Benutzung oder mit dem Tag der behördlichen Gebrauchsabnahme. Maßgebend ist der früheste dieser Zeitpunkte. Der Versicherungsschutz endet spätestens zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Zeitpunkt.

Zusatzbausteine

Auf besonderen Antrag können versichert werden:

  • Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
  • Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener versicherter Bestandteile
  • zusätzliche Aufräumungskosten
  • Schadensuchkosten
  • Baugrund und Bodenmassen
  • Arbeitszeitzuschläge
  • Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe
  • Eil- und Expressfrachten
  • innere Unruhen
  • Streik, Aussperrung
  • radioaktive Isotope
  • Altbauten, u. a. gegen Einsturz

Ergänzende Versicherungen

Im Anschluss an die Bauleistungsversicherung kann der Versicherungsnehmer eine Sachdeckung für sein Gebäude abschließen.


Alle Informationen zum Ausdrucken (2 Seiten)

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