Zurich Gruppe Deutschland - Bauleistungsversicherung bei Gebäudeneubauten. Die Zurich Bauleistungsversicherung für Gebäudeneubauten schützt Bauherren, Bauunternehmer und andere am Bau Beteiligte vor den finanziellen Risiken von Schäden an Bauleistungen, Bauteilen und Baustoffen.

Ihr Versicherungspartner

Bodo Kottke

Geschäftsstelle

Bodo Kottke

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» Bauleistungsversicherung Unternehmerleistungen

Versichert Bau- und Subunternehmen sowie Auftraggeber von Bauvorhaben.

»  Betriebshaftpflicht für Bau- und Baunebengewerbe

Ein abgestimmtes Deckungskonzept für die Betriebsrisiken der Baubranche.

Bauleistungsversicherung Gebäudeneubauten

Selbst bei sorgfältiger Planung und Ausführung ist ein Rohbau vor Sturm und Hochwasser, Diebstahl bereits eingebauter Teile oder Vandalismus nicht sicher. Eine Bauleistungsversicherung bietet hierfür Schutz.


Überblick

Baustellen sind immer wieder hohen Risiken ausgesetzt. Die Bauleistungsversicherung von Zurich schützt Sie vor den finanziellen Risiken solch unvorhersehbarer Schäden an Neu- und Umbauten.

Versicherungsnehmer bzw. Versicherte können sein:

  • Bauherren oder sonstige Auftraggeber
  • Bauunternehmen
  • sonstige am Bauvorhaben beteiligte Firmen oder Personen

Leistungen

Versicherte Sachen

Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Schäden (Beschädigungen oder Zerstörungen) an versicherten Bauleistungen oder an sonstigen versicherten Sachen.

Diese versicherten Sachen sind: alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für den Rohbau und Ausbau oder für den Umbau eines Gebäudes.

Versicherte Schäden

Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden, beispielsweise durch:

  • Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit
  • Materialfehler
  • höhere Gewalt
  • Elementarereignisse
  • ungewöhnliche und außergewöhnliche Witterungseinflüsse

Versicherungsbeginn und Dauer

Der Versicherungsschutz beginnt bei Einrichten der Baustelle, frühestens mit dem vereinbarten Zeitpunkt.

Der Versicherungsschutz endet spätestens mit der Bezugsfertigkeit oder nach Ablauf von sechs Werktagen seit Beginn der Benutzung oder mit dem Tag der behördlichen Gebrauchsabnahme. Maßgebend ist der früheste dieser Zeitpunkte.

Zusatzbausteine

Auf besonderen Antrag können versichert werden:

  • Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion sowie durch Löschen oder Niederreißen bei diesen Ereignissen
  • Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener versicherter Bestandteile
  • zusätzliche Aufräumungskosten
  • Schadensuchkosten
  • Baugrund und Bodenmassen
  • Arbeitszeitzuschläge
  • Eil- und Expressfrachten
  • innere Unruhen
  • Streik, Aussperrung
  • radioaktive Isotope
  • Altbauten, u. a. gegen Einsturz

Ergänzende Versicherungen

Im Anschluss an die Bauleistungsversicherung kann der Versicherungsnehmer eine Sachdeckung für sein Gebäude abschließen.


Alle Informationen zum Ausdrucken (2 Seiten)

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