Selbst bei sorgfältiger Planung und Ausführung ist ein Bauvorhaben vor Sturm und Hochwasser, Diebstahl bereits eingebauter Teile oder Vandalismus nicht sicher. Eine Bauleistungsversicherung bietet hierfür Schutz.
Bauvorhaben sind immer wieder hohen Risiken ausgesetzt. Die Bauleistungsversicherung von Zurich schützt Sie vor den finanziellen Risiken solch unvorhersehbarer Sachschäden an Neu- und Umbauten von Gebäuden.
Versicherungsnehmer bzw. Versicherte können sein:
- Bauherren oder sonstige Auftraggeber
- Bauunternehmen
- sonstige am Bauvorhaben beteiligte Firmen oder Personen
Versicherte Sachen
Versicherte Sachen sind: alle Lieferungen und Leistungen für den Neubau und Umbau eines Gebäudes.
Versicherte Schäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Schäden (Beschädigungen oder Zerstörungen) an versicherten Sachen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden, beispielsweise durch:
- Ungeschicklichkeit
- Materialfehler
- höhere Gewalt
- Elementarereignisse
- ungewöhnliche und außergewöhnliche Witterungseinflüsse
Versicherungsbeginn und Dauer
Der Versicherungsschutz beginnt bei Einrichten der Baustelle, frühestens mit dem vereinbarten Zeitpunkt.
Der Versicherungsschutz endet mit der Bezugsfertigkeit oder nach Ablauf von sechs Werktagen seit Beginn der Benutzung oder mit dem Tag der behördlichen Gebrauchsabnahme. Maßgebend ist der früheste dieser Zeitpunkte. Der Versicherungsschutz endet spätestens zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Zeitpunkt.
Auf besonderen Antrag können versichert werden:
- Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
- Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener versicherter Bestandteile
- zusätzliche Aufräumungskosten
- Schadensuchkosten
- Baugrund und Bodenmassen
- Arbeitszeitzuschläge
- Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe
- Eil- und Expressfrachten
- innere Unruhen
- Streik, Aussperrung
- radioaktive Isotope
- Altbauten, u. a. gegen Einsturz
Im Anschluss an die Bauleistungsversicherung kann der Versicherungsnehmer eine Sachdeckung für sein Gebäude abschließen.
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