Selbst bei sorgfältiger Planung und Ausführung ist ein Rohbau vor Sturm und Hochwasser, Diebstahl bereits eingebauter Teile oder Vandalismus nicht sicher. Eine Bauleistungsversicherung bietet hierfür Schutz.
Baustellen sind immer wieder hohen Risiken ausgesetzt. Die Bauleistungsversicherung von Zurich schützt Sie vor den finanziellen Risiken solch unvorhersehbarer Schäden an Neu- und Umbauten.
Versicherungsnehmer bzw. Versicherte können sein:
- Bauherren oder sonstige Auftraggeber
- Bauunternehmen
- sonstige am Bauvorhaben beteiligte Firmen oder Personen
Versicherte Sachen
Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Schäden (Beschädigungen oder Zerstörungen) an versicherten Bauleistungen oder an sonstigen versicherten Sachen.
Diese versicherten Sachen sind: alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für den Rohbau und Ausbau oder für den Umbau eines Gebäudes.
Versicherte Schäden
Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden, beispielsweise durch:
- Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit
- Materialfehler
- höhere Gewalt
- Elementarereignisse
- ungewöhnliche und außergewöhnliche Witterungseinflüsse
Versicherungsbeginn und Dauer
Der Versicherungsschutz beginnt bei Einrichten der Baustelle, frühestens mit dem vereinbarten Zeitpunkt.
Der Versicherungsschutz endet spätestens mit der Bezugsfertigkeit oder nach Ablauf von sechs Werktagen seit Beginn der Benutzung oder mit dem Tag der behördlichen Gebrauchsabnahme. Maßgebend ist der früheste dieser Zeitpunkte.
Auf besonderen Antrag können versichert werden:
- Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion sowie durch Löschen oder Niederreißen bei diesen Ereignissen
- Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener versicherter Bestandteile
- zusätzliche Aufräumungskosten
- Schadensuchkosten
- Baugrund und Bodenmassen
- Arbeitszeitzuschläge
- Eil- und Expressfrachten
- innere Unruhen
- Streik, Aussperrung
- radioaktive Isotope
- Altbauten, u. a. gegen Einsturz
Im Anschluss an die Bauleistungsversicherung kann der Versicherungsnehmer eine Sachdeckung für sein Gebäude abschließen.
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