Die Zurich Bauleistungsversicherung für Unternehmer schützt Bauunternehmer vom ersten Tag an vor den Folgen durch Sachschäden an versicherten Bauleistungen oder an sonstigen versicherten Sachen.
Versicherungsnehmer bzw. Versicherte können sein:
- Bauunternehmer
- Subunternehmer
- Auftraggeber nach Vereinbarung
Unser Versicherungsschutz für den Bauunternehmer entspricht seiner Gefahrtragung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen werden.
Versicherte Sachen
Versicherte Sachen sind Baustoffe, Bauteile und Bauleistungen für die Errichtung eines Bauvorhabens einschließlich Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe.
Versicherte Schäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Sachschäden (Beschädigungen oder Zerstörungen) von versicherten Sachen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden, beispielsweise durch:
- Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit
- Materialfehler
- ungewöhnliche Witterungseinflüsse
Versicherungsbeginn und Dauer
Der Versicherungsschutz beginnt bei Einrichten der Baustelle, frühestens mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Der Versicherungsschutz endet mit Abnahme der Bauleistung – auch Teilleistung – spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt.
Auf besonderen Antrag können versichert werden:
- Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
- zusätzliche Aufräumungskosten
- Schadensuchkosten
- Baugrund und Bodenmassen
- Arbeitszeitzuschläge
- Eil- und Expressfrachten
- Innere Unruhen
- Streik, Aussperrung
- radioaktive Isotope
- Altbauten, u. a. gegen Einsturz
- außergewöhnliche Witterungseinflüsse
Alle Informationen zum Ausdrucken (2 Seiten)
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