Zurich Gruppe Deutschland - Geschäftsgebäudeversicherung. Die Zurich Geschäftsgebäudeversicherung erstattet Ihnen Ihre Kosten bei Beschädigung Ihrer gewerblichen Gebäude z.B. durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruchdiebstahl.

Ihr Versicherungspartner

Generalagentur

Werner Mosch

Kastanienstr. 30
47829 Krefeld
Telefon 02151 481126
Fax 02151 531330
Mobil 0179 1354583
werner.mosch@zuerich.de

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Ihr Partner bei Kredit, Bürgschaften und Inkasso – schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen bei Untreue, Unterschlagung und Forderungsausfällen.

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Der flexible Rundumschutz für Ihr Unternehmen – eine Profi- Versicherung mit Baukastensystem

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Schützt Sie vor den finanziellen Risiken von Schäden an Ihren Waren, Gütern und Betriebseinrichtungen.

Geschäftsgebäudeversicherung

Kommt es zur Beschädigung oder Zerstörung Ihres Geschäftsgebäudes, übernimmt Zurich die entstehenden Kosten.

Ihre Vorteile

  • gründliche Risikoanalyse, bei der von der Gebäudeart und der Bauausführung bis hin zur individuellen Ausstattung alles berücksichtigt wird
  • schnelle und kompetente Schadensregulierung zur Minimierung betrieblicher Ausfälle

Versicherungsumfang

Ersetzt werden die Kosten bei Schäden durch:

  • Brand, Blitzschlag und Explosion
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • erweiterte Elementarschäden
  • innere Unruhen, böswillige Beschädigungen, Streik oder Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen
  • unbenannte Gefahren

Mitversichert sind jeweils in unbegrenzter Höhe

in der Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung:

  • Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten, Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen sowie in der Feuerversicherung auch Feuerlöschkosten
  • Mehrkosten durch Preissteigerungen
  • Mehrkosten durch Technologiefortschritt
  • Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungs- beschränkungen (Selbstbeteiligung 25 %)
  • Sachverständigenkosten (Selbstbeteiligung 20 %)
  • Abbruch-, Aufräumungskosten etc. für radioaktiv verseuchte Sachen
  • Dekontaminationskosten (Selbstbeteiligung 25 %)

in der Feuerversicherung (im Rahmen der vereinbarten Gebäudeversicherungssumme):

  • Überspannungsschäden durch Blitz
  • Brandschäden durch Feuernutzwärme

in der Leitungswasserversicherung:

  • Schäden an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren, die nicht der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen, aber auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind
  • Schäden an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren, die außerhalb des Versicherungsgrundstücks verlegt sind und für deren Unterhalt der Versicherungsnehmer verantwortlich ist

in der Sturmversicherung:

  • Aufräumungskosten für umgestürzte Bäume

Zusätzlich:

  • Gebäudebeschädigungen durch Einbruch oder Einbruchversuch

Prämienfrei mitversichert

Innerhalb einer Haftzeit von zwölf Monaten wird der Mietverlust bis zu einer Höhe von 5 % der Gebäudeversicherungssumme erstattet.