Top-Manager tragen strafrechtliche Verantwortung und haften für ihre Entscheidungen. Der Zurich Rechtsschutz sichert Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte vor den finanziellen Folgen ab.
Versicherte Personen
Versichert sind die gesetzlichen Vertreter juristischer Personen, zum Beispiel:
- Unternehmensleiter
- AG-Vorstände
- GmbH-Geschäftsführer
- geschäftsführende Gesellschafter einer OHG oder KG
- Aufsichtsräte
- Beiräte
Versicherungsumfang
Der Zurich Top-Manager Rechtsschutz umfasst die folgenden Bereiche, die Sie auch einzeln versichern können:
- Vermögensschaden-Rechtsschutz
- Rechtsschutz aus dem Anstellungsvertrag
- Spezial-Strafrechtsschutz
Im Fall eines entstandenen Vermögensschadens übernehmen wir im Rechtsstreit:
- Kosten zur Wahrnehmung der gerichtlichen oder wahlweise auch außergerichtlichen rechtlichen Interessen, beispielsweise durch Vergleich
- Kosten der versicherten Verfahren
- Anwaltshonorare und Gerichtskosten nach gesetzlichem Gebührenrahmen, außergerichtlich bis 250 Euro pro Stunde
- zu erstattende Kosten der Gegenseite
- Gebühren gerichtlich bestellter Sachverständiger sowie verbindliche, gesetzliche Gebührensätze bei Verfahren im Ausland
Darüber hinaus werden im Vermögensschaden-Rechtsschutz deutlich höhere Deckungssummen im Gegensatz zum normalen Rechtsschutz angeboten. Auch der örtliche Geltungsbereich kann individuell gewählt werden.
Der Anstellungsvertrag für Sie als Geschäftsführer oder Vorstand ist ein zivilrechtlicher Vertrag und nicht über den Arbeitsrechtsschutz mitversichert. Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind mit hohen Kosten verbunden. Im Streitfall um vertragliche Rechte und Pflichten erstatten wir:
- Kosten zur Wahrnehmung der gerichtlichen und wahlweise auch außergerichtlichen rechtlichen Interessen aus dem Anstellungsvertrag in Aktivprozessen und Passivprozessen
- Kosten der versicherten Verfahren
- Anwaltshonorare und Gerichtskosten nach gesetzlichem Vergütungsrahmen, außergerichtlich bis 250 Euro pro Stunde
- Kosten der Gegenseite
- Gebühren gerichtlich bestellter Sachverständiger
Ab Einleitung des Ermittlungsverfahrens übernehmen wir:
- Kosten der Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit
- erhöhte Gebühren des Verteidigers bei schwierigen Fällen
- die Beauftragung eines Sachverständigen bereits im Ermittlungsverfahren
Der Spezial-Strafrechtsschutz bietet deutlich höhere Deckungssummen im Vergleich zum normalen Strafrechtsschutz. Auch hier kann der geografische Geltungsbereich individuell festgelegt werden.
Zusätzlich besteht Rechtsschutz, wenn Ihnen die Verletzung einer Vorschrift aus einer der folgenden Risikobereiche vorgeworfen wird:
- Recht von Handelsgesellschaften, Genossenschaften oder bergrechtlichen Gewerkschaften
- Baurecht
- Steuer- und sonstiges Abgaberecht
- Wettbewerbsrecht
- Rabattrecht
Hier finden Sie unsere Informationen zum Lesen oder Herunterladen:
Rechtsschutzversicherungen (1,06 MB)
Bitte beachten Sie: Die Versicherungsbedingungen / Verbraucherinformationen gelten für Neuverträge. Maßgeblich für Ihren bestehenden Vertrag sind die Ihnen mit der Police bzw. vor Vertragsabschluss ausgehändigten Unterlagen.
Alle Informationen zum Ausdrucken (2 Seiten)
Zum Anzeigen von PDF-Dokumenten können Sie hier kostenlos den Adobe Reader herunterladen.